Hallo,
ich hab folgende Frage.
Eine Person hat einen Telekomanschluss + T-DSL und Telefon/Internet-Flatrate. Nun zieht diese Person in woanders hin und dort gibt es (noch) keinen Telefonanschluss, da der Vormieter kein Telefon hatte.
Die Wartezeit für ein „installation“ eines Telefonanschlusses + Freischaltung ist im Normalfall bei der Telekom ja schon immer geduldsfordernd. Nun gibt aber zudem einen Streik, und alles verschiebt sich noch weiter nach hinten.
Laut einem Telekom-Mitarbeiter könnte die Person nicht vor Juli damit rechnen das dieser wieder Telefon/Internet nutzen kann. Es kann sogar sein das es sich noch länger hinzieht(!)
Gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
Die gezahlte Leistung kann ja in diesem Fall vom Kunden über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden.
P.S.:
Ist schon klar das bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter die Wartezeit immer noch hoch ist, da eh alles über die Telekom geht. Aber darum (Wartezeit) geht es nicht. Es geht ausschließlich um das Sonderkündigungsrecht!
Lina
Wär lustig wenn es das geben würde ^^
Sofern ein Aktivierungsdatum im neuen Auftrag genannt & nicht eingehalten wird, kann man zumindest nen Ausfall geltend machen.
Meines Erachtens gibt es für den Fall kein SoKü-Recht, würde aufgrund „höherer Gewalt“ abgelehnt werden.
Hallo,
es gibt noch keinen neuen Auftrag. Das ist es ja gerade.
Es gibt nur den Alten, der noch bis Ende des Jahres läuft.
Und der Hauptpunkt ist, es steht ein Umzug an.
Soll nun die Person nach dem Umzug, 2-3 Monate warten, aber dafür schön den monatlichen Betrag (50 Euro) zahlen? Das ist eine nicht erbrachte Leistung vom Dienstleister. „Höhere Gewalt“ würde ich den Anbieter Telekom nicht nennen.
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Hallo,
es gibt noch keinen neuen Auftrag. Das ist es ja gerade.
Es gibt nur den Alten, der noch bis Ende des Jahres läuft.
Und der Hauptpunkt ist, es steht ein Umzug an.
Soll nun die Person nach dem Umzug, 2-3 Monate warten, aber
dafür schön den monatlichen Betrag (50 Euro) zahlen? Das ist
eine nicht erbrachte Leistung vom Dienstleister.
Da ist korrekt - nur wer sagt, dass Du dann auch für die Zeit des Umzugs zahlen mußt?
Wir waren auch so blöd und sind mit der T-Com umgezogen & hierbei von Abmeldedatum alter Anschluss bis zum Anmeldedatum neuer Anschluss keine Gebühren berechneten bekommen.
Kleiner Tipp:
T-Com anrufen & mal nach der Abrechnung fragen.
Eine Sonderkündigung weiterhin nicht - der Kunde ist ja nicht verpflichtet, den Umzug durchführen zu lassen, sondern kann regulär den alten Anschluss beenden, was bei den vorhandenen Aktionen mit Anschlusspreis kostenfrei etc. durchaus Sinnvoll ist…
Der Kunde sollte sich u.U. mal bei Congster erkundigen, wie lange dort eine Neuschaltung T-Com Festnetz & DSL dauert…
„Höhere
Gewalt“ würde ich den Anbieter Telekom nicht nennen.
Aber bei einem Streik… da können sich die Herren Geschäftsleute gern rausreden.
Wär lustig wenn es das geben würde ^^
Sofern ein Aktivierungsdatum im neuen Auftrag genannt & nicht
eingehalten wird, kann man zumindest nen Ausfall geltend
machen.
Meines Erachtens gibt es für den Fall kein SoKü-Recht, würde
aufgrund „höherer Gewalt“ abgelehnt werden.
Gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
Würde es, wenn ein Zugang in absehbarer Zeit nicht möglich wäre, so wie es hier ist setzt die Tcom aber sehr gerne den Vertrag aus!