Hallo,
ich habe da beim Aufräumen so eine Broschüre „Mut zum Erbe“ gefunden, und nun hätte ich da mal eine Frage, und zwar: Wo hinterlegt man eigentlich ein Testament, wenn man seine Angehörigen mit derlei Themen nicht nerven will? Beim Nachlassgericht? Und was kostet das? Wird das nach Jahren abgerechnet oder wie funktioniert das?
Wenn man nun - mal angenommen - noch ein paar Jahrzehnte lebt, aber trotzdem mit dem Gefühl, dass für den Fall der Fälle alles geregelt ist, lieber in einen Flieger oder Zug einsteigt, dann müsste so ein Testament ja noch ganz schön lange beim Nachlassgericht liegen. Bis es mal gebraucht wird, zieht man noch zig mal um, und ändert es vielleicht auch immer mal wieder ab.
Daher diese Frage nach der Vorgehensweise und den entstehenden Kosten.
Muss so ein Testament eigentlich immer handschriftlich sein, oder darf man das auch mit dem PC schreiben?
Ach ja: Kann man das gleich mit einer Patientenverfügung kombinieren? Die ist ja eigentlich noch wichtiger als ein Testament. Bei wem (außer den Angehörigen) kann man sich darauf verlassen, dass diese bei Bedarf auch auf dem Rechtsweg durchgesetzt wird?
Ok, mal schauen, ob mir hier jemand sagen kann, wer für sowas zuständig ist. 
Schöne Grüße
Petra
