Trotz Warenrücksendung - Mahnungen

Person A hat Ware bei einem Versandhaus bestellt.
Die Ware hat Person A etwas verspätet ABER unbenutzt und intakt zurückgeschickt.
Nun erhält Person A durch die verspäte Rücksendung Mahnungen und Zahlungsaufforderung die Mahngebühren zu bezahlen!
Mittlerweile sind aus 2 € Mahngebühr knapp 30€ zusammengekommen, obwohl die Ware zurückgeschickt wurde!

Was kann Person A machen?

Was kann Person A machen?

30 € überweisen !

Was kann Person A machen?

30 € überweisen !

Danke sehr hilfreich :-/

Danke sehr hilfreich :-/

Aber was soll man dazu denn sonst sagen?

Levay

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Was kann Person A machen?

30 € überweisen !

Danke sehr hilfreich :-/

Hallo Claudia,
und sachlich korrekt.
Wo ziehst du die Grenze zwischen rechtzeitig und zu spät? Ein Tag zu spät? 1 Jahr zu spät? Ups, dass war doch alles zu spät.
Grüße
Ulf

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Versuchen, sich mit dem Versandhaus gütlich zu einigen.

Hat Person A denn überhaupt auf die Mahnungen reagiert?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch Dir einen guten Tag,

Steht denn fest, dass die Mahngebühren aufgrund der verspäteten Rücksendung entstanden sind? Ich habe da die Versndhäuser bisher immer als sehr kulant erlebt. Könnte es evtl. sein, dass die Rücksendung gar nicht dort angekommen ist, z.B. auf dem Postweg verloren? Weiß A das evtl. nicht, weil A alle Mahnungen ignoriert hat bzw. aufgrund des schlechten Gewissens wg. der späten Rücksendung es darauf geschoben hat?

Gruß,

Myriam

Danke sehr hilfreich :-/

Auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt, der Fehler lag in der verspäteten Rücksendung. Wogegen will sich da der Absender noch wehren ?

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Person A sollte so schnell wie möglich das Geld überweisen, bevor dieser vom Inkassodienst (wenn noch nicht geschehen) angeschrieben wird. Vielleicht könnte man noch nachträglich eine Einigung mit dem Versandhaus finden. Ich hoffe Person A ist so vernünftig bevor dieser in der Schufa steht.

LG Caty