Zusatz zum thema 'zahnbürste'

es ist ein relativ zweischneidiges schwert.meiner meinung nach kommt es in einem solchen fall auf die geschicklichkeit des anwaltes von person B an.
grins…ich bin kein anwalt!

Immerhin. Du hast das hier so geschickt gepostet, dass ich lange - und vergeblich - nach dem Zusammenhang suchen musste.

-(

Horst

Immerhin. Du hast das hier so geschickt gepostet, dass ich
lange - und vergeblich - nach dem Zusammenhang suchen musste.

Moin Horst,

der Zusammenhang ist dieser:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Aber da hab ich noch eine Frage, nicht an Dich, aber vielleicht liest Katja auch die Antworten auf ihre Ein- und Auslassungen:

Was ist ein „relativ zweischneidiges Schwert“?

Gruß - Rolf