Deckungszusage bei Rechtschutzversicherung

Hallo, angenommen, jemand geht zum Rechtsanwalt und ist über die Rechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung versichert. Wann muss der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage bei der Versicherung machen ? kann er dem Kunden dann die Kosten anteilig in Rechnung stellen, wenn er dies vergessen hat bzw. inzwischen schon tätig war ? Wenn der Kunde die Rechnung schon bezahlt hat, kann er das Honorar wieder zurückfordern ? Wie ? Und wer hilft da einem , eventuell die Anwaltskammer ?

Wann muss der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage bei der
Versicherung machen ? kann er dem Kunden dann die Kosten

Meines Wissens überhaupt nicht. Er tut es als Service für den Mandanten. Bevor ein RS-Versicherter einen Anwalt einschaltet, muß er sich selber vergewissern, dass die Versicherung die Kosten übernimmt. Tut er das nicht, muß er damit rechnen, selber zahlen zu müssen.

inzwischen schon tätig war ? Wenn der Kunde die Rechnung
schon bezahlt hat, kann er das Honorar wieder zurückfordern ?

Wieso dass ? Der Mandant hat den Anwalt beauftragt und dieser war tätig. Wieso sollte der Mandant dann das Honorar zurückgekommen ?

Hi!

Wann muss der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage bei der
Versicherung machen ?

Nie! Der Anwalt hat keinen Direktanspruich gegen den Versicherer, nur gegen den Auftraggeber.

kann er dem Kunden dann die Kosten
anteilig in Rechnung stellen, wenn er dies vergessen hat bzw.
inzwischen schon tätig war ?

Na klar, s.o.

Wenn der Kunde die Rechnung
schon bezahlt hat, kann er das Honorar wieder zurückfordern ?

Zurück nicht. Aber wenn zum Zeitpunkt des Schadensfalls Versicherungsschutz bestand, zahlt die Versicherung auch.

Wie ?

Man schickt die Rechnung des Anwalts da hin und bittet umÜberweisung.

Und wer hilft da einem , eventuell die Anwaltskammer ?

Die hilft oft, aber da nicht.