Hund reißt Katze - 2. Teil

Hallo,
der 1. Teil war nicht ganz korrekt wiedergegeben (bitte im Archiv nachschauen).
Das Drama spielte sich nicht auf einem Bauernhof ab, sondern auf seinem eigenen Grundstück wie folgt ab: Er vermietete dort eine Wohnung im Erdgeschoß. Die Mieterin war immer öfters immer mehr abwesend und ließ die Katzen (ca. 12) immer mehr verludern. Der Vermieter sprach bei der Polizei vor, die mitteilte, daß sie nichts unternehmen könne, weil sie nicht in Privateigentum eindringen dürfe. Erst nachdem eine Katze in einem Fenster hängen blieb und der Vermieter eine Person, die sich um malträsierte Tiere kümmerte, einschaltete, kamen nach ca. 1 Woche die Polizei, Tierschutz, etc., um auch die anderen Katzen zu befreien.
Punkt.
Eine Katze wurde in den Dekrementen, die sich in der Wohnung vorfanden, übersehen. Sie versuchte nach ca. 10 Tagen, die Wohnung durch ein offenstehenden Fenster zu verlassen, weil sie sonst in der Wohnung krepiert wäre. Sie blieb im Fenster hängen. Der Vermieter ging morgens mit seinen Hunden Gassy. Einer seiner Hunde roch den Braten und riß die Katze (auf der anderen Hausseite, uneinsehbar).
Punkt.
Der Vermieter kam dazu und sah, daß nichts mehr zu retten war.
Außerdem ist sein Hund aggressiv auch ihm gegenüber, wenn er (der Hund) etwas erjagt hat. Der Vermieter machte 3 Fotos (er hatte eine Kamera zufälligerweise bei sich) und stellte diese 3 Fotos ins Internet bei yahoo (privates Fotoalbum).
Außerdem gab er auch die Fotos an seine Freunde weiter.
Es kam zu einer Anzeige von dem Tierschutzverein.
Ihm wurde vorgeworfen, daß er es zugelassen hat, daß sein Hund eine Katze getötet hat.
Vor Gericht konnte nicht geklärt werden, ob die Katze zum Zeitpunkt der Hundebisse noch gelebt hat.
Ihm wurde nun vorgeworfen, daß er die Fotos ins Internet gestellt hat, und er Zeit hatte, sie zu machen.
Fotos, die andere, grausamere Taten zeigen, wurden nicht akzeptiert, weil es hier um diesen eigenen Fall ging. (Man hätte auch eine Spielzeugkatze ins Fenster hängen können, mehr sah man nicht, kein Blut, etc.)
Der Mensch vom Tierschutzverein verlangte eine Stafe von 1000 Euro (wofür?)
Wie kann die Strafe ausfallen`?

Der Vermieter kam dazu und sah, daß nichts mehr zu retten war.

So wie ich das verstanden hab wusste der Vermieter doch gar nicht, dass sein Hund eine Katze angreift und sie war tot bevor er einschreiten konnte?
Wenn das Gericht dieser Variante folgt, kann kein Verstoss vorliegen, da kein Vorsatz.

Außerdem ist sein Hund aggressiv auch ihm gegenüber, wenn er
(der Hund) etwas erjagt hat.

Dann ist da wohl etwas nicht ok im Verhältnis Hund - Hundehalter. Klar kann der Hund ggf. ungehalten reagieren aber es darf nicht soweit gehen, dass der Halter nicht in der Lage ist sich durchzusetzen.

Der Vermieter machte 3 Fotos (er
hatte eine Kamera zufälligerweise bei sich) und stellte diese
3 Fotos ins Internet bei yahoo (privates Fotoalbum).
Außerdem gab er auch die Fotos an seine Freunde weiter.

Das lässt den Halter in einem merkwürdigem Licht erscheinen… vielleicht mal über eine Therapie nachdenken?

Es kam zu einer Anzeige von dem Tierschutzverein.

Das fotografieren von toten Tieren und die Veröffentlichung ist m.E. nach nicht verboten.

Ihm wurde vorgeworfen, daß er es zugelassen hat, daß sein Hund
eine Katze getötet hat.

Dann müsste er das Gericht überzeugen, dass das Gegenteil zutraf - fraglich ist wie die tollen Bilder kommentiert waren, nach dem Motto:„Und hier seht ihr wie Wotan die Katze platt macht, die im Fenster eingeklemmt ist - mein Held!“
Würde natürlich eher darauf hindeuten, dass die Katze noch lebte und dass der Hundehalter einen Sockenschuss hat und besser keine Hunde mit Schulterhöhe über 10cm halten sollte.

Vor Gericht konnte nicht geklärt werden, ob die Katze zum
Zeitpunkt der Hundebisse noch gelebt hat.

Dann gibts auch keine Strafe - in dubio pro reo.

Ihm wurde nun vorgeworfen, daß er die Fotos ins Internet
gestellt hat, und er Zeit hatte, sie zu machen.

Kapier ich nicht. Ich denke die Katze war tot? Oder besser man weiss nicht ob die Katze tot war. Wenn nicht bewiesen wird, dass die Katze lebte ist doch der Zeitfaktor irrelevant.

Fotos, die andere, grausamere Taten zeigen, wurden nicht
akzeptiert, weil es hier um diesen eigenen Fall ging. (Man
hätte auch eine Spielzeugkatze ins Fenster hängen können, mehr
sah man nicht, kein Blut, etc.)

Wenn ich mal einen erschiesse zeige ich auch fotos von anderen Mördern… ich meine was soll das auch beweisen?
Obwohll ich zugeben muss, dass ich auch schon Anwälte erlebt habe die die merkwürdigsten Beweise vorgebracht haben - und die wurden auch noch zugelassen.

Der Mensch vom Tierschutzverein verlangte eine Stafe von 1000
Euro (wofür?)

Ist der jetzt Staatsanwalt? Versteh ich nicht.

Wie kann die Strafe ausfallen`?

Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen. Ich sehe aber nicht wie hier eine Verurteilung drin sein soll?

DM

hallo
nun aber mal so allgemeingefragt. im intresse eines jenden hundehalters.

Was passiert wenn nachtbarskatze durch meinen garten streift und darbei leider auf meinen hund trifft und den kürzeren ziehen, hat dann die katze und der nachtbar pech, da ja die katze keine erlaubnis hat oder muss ich als halter dann für evntuelle schadensersatzansprüche haften?

man gehe davon aus das das Grundstück eingezäunt ist.

auch wnn die formulierung wohl gegen FAQ verstösst soll ja nur angenommen sein.

gruss behave

Was passiert wenn nachtbarskatze durch meinen garten streift
und darbei leider auf meinen hund trifft und den kürzeren
ziehen,

Das ist gar nicht mal ungefaehrlich fuer den Hund…

M.e. koennte ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, wenn der Hundehalter es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Hund die Katze toetet.
Unter den gleichen Voraussetzungen Sachbeschaedigung.

hat dann die katze und der nachtbar pech, da ja die
katze keine erlaubnis hat oder muss ich als halter dann für
evntuelle schadensersatzansprüche haften?

Ueber Haftungsansprueche kann ich nichts sagen - sie sind aber hier wohl abgekoppelt vom Strafrecht zu sehen nehme ich an…

Dm

wieso v erstoss gegen das tierschutzgesetz?
wenn ich als halter eines hundes ein eingefriedetes grundstück besitze und dort meinen hund laufen lasse und an den zuwegungen also an der gartentür ein schild „vorsicht Hund“ hängt dann ist das doch nicht mein problem???
Die katze hätte doch lesen können bzw der halter der katze muss aufpassen wo sie rumläuft???

(mein hund ist friedlich der tut keinem menschen was, nur bei katzen wird er sauer)

oder habenkatzen irgendein sonder recht, oder werden bei katzen aufsichtspflichten ausser kraft gesetzt?

Vieleicht kann ja mal einer für so was ein beispielurteil finden oder so
in diesem sinne

Was passiert wenn nachtbarskatze durch meinen garten streift
und darbei leider auf meinen hund trifft und den kürzeren
ziehen,

das ist dann pech für die katze und der nachbar kann da auch nix machen–hatte so einen fall.

Das ist gar nicht mal ungefaehrlich fuer den Hund…

da haste recht,so mancher hund hat sich schon eine blutige nase geholt!

Der Mensch vom Tierschutzverein verlangte eine Stafe von 1000
Euro (wofür?)

Ist der jetzt Staatsanwalt? Versteh ich nicht.

Der Hundebesitzer wandte sich zuerst an eine Person, die sich in der Umgebung um solche Fälle kümmert und immer Hilfe weiß. Sie schaltete dann auch das Tierheim ein, das die noch im lebenden Katzen befreite. Der Hunde- und Hausbesitzer stellte der Streetworkerin wohl einige Fotos zur Verfügung, die sie dann dem Tierheim mitteilte (wohl nicht mit Absicht, was dann passierte). Das Tierheim stellt nun Strafanzeige und erhofft sich eine Entschädigung, quasi Schmerzensgeld. So wird wohl das Futter finanziert. Ideen muß man haben. Der Streetworkerin ist übrigens vom Tierheim verboten worden, vor Gericht auszusagen. Nötigung?

Ruhig bleiben :wink:

wieso v erstoss gegen das tierschutzgesetz?

Wenn eine Katze auf Dein Grundstueck kommt und Du erschiesst sie, ist das ein Verstoss gegen das tierschutzgesetz… Wenn Du Deinen Hund die Katze toeten laesst (vorsaetzlich) dann ist es das gleiche…
Wenn Du nicht willst das Dein Hund die Katze toetet ist das kein Verstoss, denn nur die Vorsatztat ist in diesem Fall(!) strafbar.

Wenn einer sein Auto auf Deinem Grundstueck parkt und Du schlaegst die Scheibe ein, dann ist es eine Sachbeschaedigung…
Faellt Dir ausversehen ein Stein auf das Auto ist das kein Verstoss, denn nur die Vorsatztat ist in diesem Fall(!) strafbar.

Wie gesagt ueber zivilrechtliche Schadenersatzansprueche sage ich nichts, damit kenne ich mich nicht aus.

wenn ich als halter eines hundes ein eingefriedetes grundstück
besitze und dort meinen hund laufen lasse und an den
zuwegungen also an der gartentür ein schild „vorsicht Hund“
hängt dann ist das doch nicht mein problem???

Moensch - Katzen koennen doch nicht lesen. Und wie gesagt, es geht nur um ein vorsaetzliches Toeten der Katze, dies beinhaltet auch die billigende Inkaufnahme der Toetung.

Die katze hätte doch lesen können bzw der halter der katze
muss aufpassen wo sie rumläuft???

Dazu hatte ich oben schon Bsp. - wie gesagt, es geht nicht darum, dass der Hund die Katze toetet und Du willst es nicht oder merkst es nicht… dann hast Du ja keinen Vorsatz

(mein hund ist friedlich der tut keinem menschen was, nur bei
katzen wird er sauer)

Das tut meiner auch…

oder habenkatzen irgendein sonder recht, oder werden bei
katzen aufsichtspflichten ausser kraft gesetzt?

Wenn Dein Hund ueber den Zaun auf ein fremdes Grundstueck springt und legt sich da einfach so hin und tut nichts, darf der Besitzer des grundstuecks ihn auch nicht einfach so toeten oder von seinem Elefanten toeten lassen…

Ich hoffe das war irgendwie verstaendlich.

DM

hi
also vereinfacht so zu verstehen, wennn mein hund im garten frei rumläuft ich mich im wohnzimmer aufhalte und er in der zwischenzeit hurger auf katze bekommt und nachtbarsch stubentieger ist suizidgefährdet kann mir weder tierschutzverein noch gemeinde oder sonstwer dumm kommen, das wa dann einfach pech, oder ander gesagt:
nachtbars samtfote war zur falschen zeit vorm falschen(richtigen) hund
in diesem sinne

hi
also vereinfacht so zu verstehen,
in diesem sinne

GENAU!!