Wird nicht viel helfen. Du hast eine beeindruckende
Belehrungsresistenz.
Danke. Es mag eventuell daran liegen, daß so viele schlaue Leute mir Sachen sagen, die sich bei näherer Betrachtung als blödsinnig erweisen. Von daher mache ich mir lieber selbst ein Bild.
Und ungeachtet der Tatsache, daß jeder um die Wackligkeit von AGB kennt: §309 Nummer 13 BGB gibt Dir hinreichend Antwort.
Aber weil Du es bist fasse ich es gerne noch einmal zusammen:
Nach §309 Nummer 13 ist auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, „eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse gebunden werden.“
Nach §127 II BGB gilt: „Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. 2Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden“
Der Halbsatz „soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist“ bezieht sich auf die Willenserklärung, nicht auf die Vertragsgrundlage, letzteres würde ja die gesamte Rechtsvorschrift ad absurdum führen.
Der Kunde hat durch Email eine Willenserklärung in einfacher schriftlicher Form abgegeben. Damit wäre der Form genüge getan. Der Anbieter hat diese Email beantwortet und damit den Eingang bestätigt. Die Frist ist also gewahrt worden. Der Anbieter verlangt nun noch eine schriftliche Kündigung gemäß §127 II Satz 2 BGB.
Womit wir bei einer abgeschlossenen Kündigung des Vertrages wären.
Eigentlich hätte ich mir den ganzen Summs hier auch sparen können, denn durch nachlesen hättest Du das selber rausfinden können.
Aber: Ich habe hier auch schon durch ein solides Halbwissen geglänzt, und manchmal lag ich auch komplett daneben. Aber wenigstens tauche ich nicht aus dem Nichts auf, unterstelle dem anderen Unwissenheit und pampe vorlaut in der Gegend herum. Und wenn Du auf so ein Verhalten Wert legst, dann lege ich Wert darauf jedem Leser Deinen Irrtum unter die Nase zu reiben 