wir (mehrere mietparteien in einem haus) haben das folgende problem: unsere vermieter haben sich getrennt und wollen nun beide die miete haben. beide haben in einem brief geschrieben, dasz ihnen die miete zusteht und dasz wir nicht an den anderen überweisen sollen, da wir sonst evtl. 2x die miete zahlen müssen.
der vertrag wurde damals mit frau vermieterin abgeschlossen, aber hernn vermieter gehört das haus (grundbuchauszug haben wir). da ich vor ein paar wochen schon mal euren rat eingeholt habe, bleiben nun die folgenden möglichkeiten für uns:
a)
wir überweisen hernn vermieter die miete, schreiben aber in den kommentar „unter vorbehalt“. frage: sind wir damit aus dem schneider, wenn das gericht irgendwann mal entscheidet, daß frau vermieterin die miete zusteht?
b)
wir hinterlegen das geld bei einem notar. da das aber auch wieder mit nicht unerheblichen kosten verbunden ist, wollen wir von dieser alternative eher abstand nehmen. frage: besteht die möglichkeit, diese kosten auf den vermieter abzuwälzen? wir können ja im grunde nix dafür, dasz die sich nicht einig werden…
vielen dank für die tippps (ganz neue rechtschreibreform…
Keinen Kopf machen
Solange die Verhältnisse nicht geklärt sind, würde ich die Miete ganz normal weiterbezahlen, an das gleiche Konto wie bisher.
Wer von beiden dann im Endeffekt die Miete erhält, sollen die beiden unter sich ausmachen. Solange Ihr nachweisen könnt, das die Miete immer bezahlt wurde, kann euch meiner Meinung nichts passieren. Vielleicht solltet Ihr beide Parteien darauf aufmerksam machen, das solange die Verhältnisse nicht geklärt sind… naja und so weiter.
so einfach ist das leider nicht. Die Mieter sind über die angeblich veränderten Eigentumsverhältnisse informiert worden. Eines der beiden Schreiben ist richtig. Nur welches? Zahlt der Mieter weiterhin auf das „falsche“ Konto, ist der rechtmäßige Vermieter berechtigt die Mietzahlung zu fordern. Das ist nämlich gleich zu setzen mit „nicht gezahlt“. Nach den Schilderungen gehe ich nicht davon aus, dass Herr und Frau Vermieter sich untereinander einigen und ggf. sogar Zahlungen an die andere Seite weiterleiten. Hier ist wirklich Vorsicht geboten, denn bei einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten kann schnell eine fristlose Kündigung ins Haus flattern.
Sinnvoll wäre es auf die Mietzahlungen z.B. bei einem Notar zu hinterlegen. Ob die Kosten jedoch dem Vermieter in Rechnung gestellt werden können weiß ich allerdings nicht.
wieso Mietrückstand, erstens zahlen sie doch weiter und zweitens sind nicht die Mieter für die Eigentumsverhältnisse zuständig.
Der Mieter braucht auch nicht zu überprüfen, wer der Rechtmässige Vermieter ist. Glaubst Du allen Ernstes, das irgend ein Richter dem eventuell klagenden Teil des Vermieterpaares Recht geben würde und die Mieter auf die Strasse setzt, obwohl sie nachweislich ihre Miete bezahlt haben? Ich würde weiterhin dem gewohnten Vermieter die Miete überweisen, damit fahren sie am besten.
die Diskussion hatten wir bereits. Eigentlich geht es nicht mehr darum, wohin die Mieter die Miete überweisen, sondern wer die Kosten des separaten Kontos trägt.
Natürlich weiß ich, dass die Miete bezahlt wird. Wenn aber die Miete an den falschen Vermieter überwiesen wird, DANN kann nach zwei Monaten etc. …
Der Mieter hat die Miete an denjenigen zu zahlen, dem die Miete zusteht. Änderungen der Eigentumsverhältnisse können immer vorkommen und passieren ja auch tatsächlich. Der Vermieter muss wohl kaum seinem Geld hinterherlaufen, oder? Die Änderung ist den Mietern schriftlich zugegangen und somit wirksam.
das würde bedeuten, dass niemand ein bewohntes Haus kauft. Aber das passiert doch auch. Wer sollte für ein Haus so viel Geld bezahlen, wenn die Miete an den „alten“ Vermieter gezahlt werden muss? Das kommt so nicht hin.
Falsch! Da ist der Unterschied, daß der Vertrag dann ohne Änderung automatisch weiter gültig ist!
Aber da muß dem Mieter dies sowohl vom ehemaligem als auch vom neuen Besitzer mitgeteilt werden! (incl. der neuen Bankverbindung) Der Vertrag bleibt aber zu 100% der Alte, da der neue Besitzer dsa Haus mit allem drumundran incl. der Verträge übernimmt!
ich kenne die Situation, weil u.a. am eigenen Leib erfahren. Beide Vermieter behaupteten Eigentümer zu sein. Also nix mit alter Vermieter bestätigt die geänderten Eigentumsverhältnisse…
Hätte ich die Miete an den alten Vermieter bezahlt, so wäre ich jetzt um ein paar Tausend Mark ärmer. So isses!
Im Grunde die gleiche Situation wie hier. Man kann nicht von einem Mieter erwarten, dass er sich als Detektiv betätigt. Aber nichtsdestotrotz muss ordnungsgemäß gezahlt werden. Was du beschreibst wäre eine optimale Lösung, aber so läuft es leider nicht immer.
Der Mieter hat die Miete an denjenigen zu zahlen, dem die
Miete zusteht. Änderungen der Eigentumsverhältnisse können
immer vorkommen und passieren ja auch tatsächlich. Der
Vermieter muss wohl kaum seinem Geld hinterherlaufen, oder?
Die Änderung ist den Mietern schriftlich zugegangen und somit
wirksam.
Nur haben sich ja im obigen Fall die Eigentumsverhältnisse gar nicht geändert. Was geändert werden soll ist ja nur das Bankkonto, und das kann meiner Meinung nach nur der ändern, mit dem der Mieter den Vertrag geschlossen hat. Sonst könnte doch bei jedem Untermietverhältnis der Eigentümer hingehen, und die Miete direkt für sich absahnen.
nee, geändert haben sich die Eigentumsverhältnisse wahrscheinlich nicht. Sie sind nur schlicht und ergreifend für den Mieter nicht geklärt. Das ist des Pudels Kern. Behaupten kann man viel… Die Miete ist trotzdem an den rechtmäßigen Eigentümer zu zahlen und nicht an denjenigen, der behauptet Eigentümer zu sein und dessen Bankverbindung ggf. im Vertrag aufgeführt ist.
Übrigens haben Untermieter normalerweise nichts mit dem Hauseigentümer zu tun. Zuständig ist hier der Hauptmieter der Wohnung.
das Thema mit den Kosten für die separaten Konten erübrigt sich, da die Mieter die Miete weiterhin an das vertraglich vereinbarte Konto zahlen. Natürlich muss der Vermieter nicht seinem Geld hinterher laufen, aber der Mieter muss sich auch nicht um die Besitzverhältnisse kümmern. Dagmar ich glaube, Du verrennst Dich hier etwas.
Der Mieter muss sich sicher nicht um die Besitzverhältnisse kümmern. Deshalb hinterlegt man ja auch das Geld, bis Vermieters sich geeinigt haben. Miete muss an denjenigen gezahlt werden, dem sie auch zusteht.
Na, ich vermisse hier die Anwälte von www… KANN JEMAND MAL DEN „STREIT“ SCHLICHTEN???
Roland, ich schlage vor: Wir harren aus, statt das Forum zuzumüllen. Bestimmt meldet sich noch ein anderer Experte zu Wort… *festdranglaub*