Hallo Gemeinde,
folgende Diskussion trat gestern in meinem Bekanntenkreis auf.
Es gibt in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht. Wenn Kinder nicht zur Schule gehen, dann schaltet sich der Staat ein, bis hin, dass die Kidner durch Polizei und Ordnungsamt zur Schule gebracht werden. Eltern werden juristisch belangt
Soweit so gut.
Was ist aber, wenn ein Kind täglich früh pünktlich zur ersten Stunde in der Schule erscheint und täglich nach der ersten Stunde durch die Eltern abgeholt wird? Ganz klar, dem Kind wird seine soziale und geistigen Entwicklung verwehrt. Wie ist dies aber juristisch zu bewerten?
Christian
Moin Christian,
Schule ist Ländersache, also hat jedes Land sein eigenes Schulpflichtgesetz. Wenn Du unter diesem Stichwort das Internet absuchst, wirst Du fündig werden.
In Bayern - nur als Beispiel - gibt es im entsprechenden Gesetz:
http://209.85.135.104/search?q=cache:RIevEnV4MyUJ:ww…
den Paragraphen 37, der die Vollzeitschulpflicht regelt. In anderen Gesetzen wird es einen entsprechenden Paragraphen geben.
Wer also nicht dafür sorgt, daß sein Kind die gesamte Schulpflicht erfüllt, handelt wider das Gesetz.
Und da die eltern das Kind auch noch abholen, können sie sich nicht damit herausreden, sie hätten von dem Verhalten des Kindes nichts gewußt. Sie handeln also vorsätzlich, und Vorsatz wirkt strafverschärfend.
Gruß - Rolf
Hallo,
Was ist aber, wenn ein Kind täglich früh pünktlich zur ersten
Stunde in der Schule erscheint und täglich nach der ersten
Stunde durch die Eltern abgeholt wird? Ganz klar, dem Kind
wird seine soziale und geistigen Entwicklung verwehrt. Wie ist
dies aber juristisch zu bewerten?
warum sollten die Eltern ihr Kind abholen dürfen? Dazu müste der Schulleiter (oder wer sonst zuständig ist) eine Befreiung vom restlichen Unterricht aussprechen, was er bestenfalls in Einzelfällen machen wird. Während des Unterrichts dürfen Schüler das Schulgelände gar nicht verlassen.
Schulpflicht bedeutet für mich während der Schulzeit (und zu sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen) in der Schule zu sein, nicht jeden Tag mal vorbeizuschauen.
Cu Rene
IANAL
Was ist aber, wenn ein Kind täglich früh pünktlich zur ersten
Stunde in der Schule erscheint und täglich nach der ersten
Stunde durch die Eltern abgeholt wird?
Das würde lediglich belegen, dass in diesem Fall die Eltern verantwortlich sind, da sie das Kind sogar selbst abholen.
Was soll das an der Schulpflicht ändern? Man weiß lediglich, wer die Pappenheimer sind und niemand kann sich rausreden, dass ja das Kind so schwierig ist.
Gruß!
Horst