Hallo,
welche Funktion hat das Co bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)? Beispiel: Hermann Mustermann & Co. Das Co (Compagnie) bedeutet, dass neben Hermann Mustermann noch ein oder mehrere andere Gesellschafter an der OHG beteiligt sind. Da es meines Wissens keine OHG aus nur einem Gesellschafter gibt (anders GmbH) gibt das Co im Firmennamen keine zustätzlichen Informationen?
Danke
Martin Unterholzner
Da es meines Wissens keine OHG aus nur einem
Gesellschafter gibt (anders GmbH) gibt das Co im Firmennamen
keine zustätzlichen Informationen?
Korrekt! Das „& Co.“ war früher die Erkennung der oHG, mit neuem Firmenrecht von
1998 muss aber „oHG“ erscheinen, insoweit hätte „& Co.“ auch weggelassen werden
können. Altbacken eben.
Danke Showbee,
aber bei einer GmbH wird der Zusatz Co schon noch verwendet, oder ist der Zusatz Co im jedem Falle überflüssig?
Danke
Martin
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aber bei einer GmbH wird der Zusatz Co schon noch verwendet,
oder ist der Zusatz Co im jedem Falle überflüssig?
hi,
du meinst die „GmbH & Co. KG“, hier zeigt das „Co.“ ja nur an, das neben der
GmbH noch weitere Gesellschafter (tendenziell Kommanditisten) vorhanden sind.
Bei Konstellationen ohne GmbH als Komplementär (also normale KG) reicht ja auch
das „xyz KG“ als Firma. Hier sieht man deutlich aus der Nutzung „KG“, dass eine
Gesellschaft besteht und da die KG als Personengesellschaft mindestens 2
Gesellschafter (ein Komplementär, ein Kommanditisten) voraussetzt, ist hier
„Co.“ tatsächlich unnötig.
Bei der „GmbH & Co. KG“ wäre nun ein „xyz GmbH KG“ problematisch, KG deutet
darauf hin, dass eine Personengesellschaft vorliegt die als xyz firmiert. Das
GmbH kann nun aber zweideutig sein, insoweit wird durch „GmbH & Co.“
verdeutlicht, dass die GmbH als solche NEBEN anderen die KG „ausmacht“. Das „&
Co.“ dient also der sprachlichen Besserung bei der „GmbH & Co. KG“, weil es für
den Rechtsverkehr nun einfacher und verständlicher ist, mit wem man ins
Geschäft kommt.
Im übrigen ist zu beachten, dass es mittelbar nur gesetzlich bedingt ist.
Eigentlich stünde ja nichts im Wege auch die „xyz GmbH & Co. KG“ als „xyz KG“
auftreten zu lassen. Der Gesetzgeber sieht aber bei „GmbH“ als Komplementär
vor, dass dies eben verdeutlicht wird, weil ja de-facto die KG keine
natürlichen Vollhafter hat.
Mfg vom
showbee
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Martin bezog sich aber ja ausdrücklich auf eine GmbH, deren Firma den Bestandteil „& Co“ enthält - also gerade keine KG und somit auch keine GmbH & Co KG.
Auch eine solche GmbH ist natürlich möglich. Gerade hier ist der Zusatz „& Co“ auch keineswegs überflüssig, verdeutlicht er doch zumindest, dass es sich um keine Ein-Mann-GmbH handelt. Beispiel:
http://www.loges.de/Start/
Levay
Martin bezog sich aber ja ausdrücklich auf eine GmbH, deren
Firma den Bestandteil „& Co“ enthält - also gerade keine KG
und somit auch keine GmbH & Co KG.
Hallo,
es stellt sich die Frage ob wirklich? Es kommt drauf an, wo das " & Co." steht.
„xyz & Co. GmbH“ wie in deinem Bsp., dann bezeugt dies, dass hier 2 Personen eine GmbH betreiben, oft weil mal aus einer oHG die GmbH wurde, ist aber nicht die Regel.
„xyz GmbH & Co.“ zeigte (früher) die oHG an, an der eine GmbH beteiligt ist, seit 1998 muss zwingend „oHG“ angefügt werden.
also gibt es heute noch:
„xyz GmbH & Co. oHG“ bzw. „xyz GmbH & Co. KG“, wobei das „GmbH“ als Hinweis auf lediglich beschränkt haftenden Vollhafter auftreten MUSS und somit das „& Co.“ lediglich der sprachlichen Klarheit dient, weil sich „xyz GmbH oHG“ wohl bekloppt liest.
Gruß
showbee