Hallo Experten,
Folgende Situation:
Tochter (23)
Mutter
Stiefvater
Mutter arbeitslos, Stiefvater verdient sehr gut, Tochter lebt mit ihrem Freund zusammen.
Kann Tochter vom Stiefvater Unterhalt verlangen? Freund ist Mechaniker und müßte doch eigentlich wegen eheähnlicher Gemeinschaft voll für Tochter aufkommen, Tochter meint, sie könne Stiefvater vor Gericht zerren und Unterhalt einklagen.
Ich bin der Meinung, Tochter soll weiter träumen. Welche Meinung haben die Experten?
Gruß
Sticky
Hallo,
definiere mal „Stiefvater“.
Mit der Mutter verheiratet, aber hat Tochter nicht adoptiert?
Oder …
Mehr Info nötig.
Gruß
Elke
definiere mal „Stiefvater“.
Mit der Mutter verheiratet, aber hat Tochter nicht adoptiert?
Oder …
Hallo Elke,
Ja, mit der Mutter verheiratet, Tochter nicht adoptiert. Hätte er die Tochter adoptiert, müßte er Unterhalt zahlen, das ist mir klar.
Also reiner Stief- nicht Adoptiv- Vater
Gruß
Sticky
wenn die tochter in einer ausbildung ist,dann müssen die eltern diese zu ende finanzieren,ansonsten ist die tochter volljährig und muss für sich selbst sorgen.
hatten wir so ähnlich gerade in der nachbarschaft.
Also reiner Stief- nicht Adoptiv- Vater
Warum sollte er dann für ein Mädchen aufkommen, mit der er nichts zu tun hat ? Nur weil er deren Mutter geheiratet hat ? Was ist mit dem leiblichen Vater ?
Hallo,
auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
Ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html
da der Stiefvater hier keine Verwandter ist :
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1589.html
besteht seitens des Stiefvaters keine Unterhaltsverpflichtung.
grüsse
dragonkidd
Hallo,
der Stiefvater muss nichts an die Tochter zahlen soviel ist klar, aber vorsicht siehe hier in den Link http://www.123recht.net/unterhalt-f%C3%BCr-kind-aus-…
besonders der Fall von „Karin 1“ etwas weiter unten (im Link), ein langer Beitrag !
Gruß
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http://www.123recht.net/unterhalt-f%C3%BCr-kind-aus-…
besonders der Fall von „Karin 1“ etwas weiter unten (im Link),
ein langer Beitrag !
Hallo Xaz,
Sehr interessanter Beitrag, hab’s mir fast gedacht daß sowas möglich ist 
Grußund *
Sticky
besonders der Fall von „Karin 1“ etwas weiter unten (im Link),
Die beiden Fälle sind nicht vergleichbar. Karin 1 verdient etwas Geld und nur durch die Berücksichtigung des Einkommens des 2. Ehemannes wird sie unterhaltspflichtig. Daher zahlt der 2. Ehemann indirekt für das Stiefkind. Bei der Schilderung von stickyams ist die Mutter aber arbeitslos, also ohne Einkommen.
Hallo,
die Stiefeltern können indirekt auf mindestens zwei Wegen zum Barunterhalt mit herangezogen werden (trotzdem bis zum Ende lesen).
Der eine Weg ist, bei unterhaltspflichtiger Elternteil und Ehepartner werden die Einkommen addiert. In einer Ehe teilen sich Ehepartner alles, also wird das addierte Einkommen geteilt und davon kann dann Unterhalt bezahlt werden.
Diese Methode wird von den Gerichten manchmal angewandt, wenn der Zahlelternteil das niedrigere Einkommen in einer zweiten Ehe hat. Es ist dann sogar schon vorgekommen, dass der Selbstbehalt des Zahlelternteiles noch (zusätzlich) reduziert wurde, weil ja nach der Teilung der Stiefelternteilehepartner (
) auch mehr als seinen Selbstbehalt hat und den Zahlelternteil ja unterstützen kann. Diese Methode lässt sich bei mehreren Unterhaltsberechtigten gut anwenden.
Methode 2: Hat der Zahlelternteil kein Einkommen, muss er sich von seinem Ehepartner ein Taschengeld bezahlen lassen, das er dann zur Unterhaltszahlung verwenden muss.
Es gibt noch mehrere Varianten, das sind aber die häufigsten.
ABER ACHTUNG: das wird nur gemacht, wenn das unterhaltsberechtigte Kind noch MINDERJÄHRIG ist oder einem minderjährigen gleichgestellt (priviligiert). Also ein volljähriges Kind das bei einem Elternteil wohnt UND sich in der allgemeinen Schulausbildung befindet UND noch nicht den 21. Geburtstag gefeiert hat.
Bei volljährigen Kinder (auf die die drei Vorschriften nicht insgesamt zutreffen) gibt es die erhöhte Unterhaltspflicht und erhöhte Erwerbsobliegenheit incl. Fiktivrechnung nicht mehr.
Eltern von anderen volljährigen Kinder (Studenten, Azubis, Faulpelze, mit eigener Wohnung, 21-Jährige und älter, Kosmetikerschule o. ä.) können ungestraft weniger verdienen, ihren Job schmeißen oder einen ewig reichen Ehepartner haben.
Im Fall von Karin war das Kind vermutlich minderjährig.
Gruß
Ingrid
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