Anwalt hat widerstreitende Interessen

Hallo zusammen,

ist es rechtlich ok, dass ein Anwalt mich ein Jahr vertritt und ihm dann auffällt, dass er oder sein Kollege den Gegner vertreten?
Was kann man dagegen machen?

Benny

Was kann man dagegen machen?

einen neuen suchen,der den alten nicht mag und mal richtig dampf macht!
ist mir auch passiert und ich habe es nicht gemerkt.

Hi Benny,

dass er selber den Gegner vertritt scheint mir eher unwahrscheinlich. Die Verhandlung würde ich gern sehen!
Dass aus Versehen dieselbe Anwaltskanzlei beide Seiten übernimmt… kann vielleicht passieren, zumal den Bürovorstehern meist alles egal ist, was Sache der Anwälte zu sein scheint.

Dürfte kein Problem sein. Welche Kanzlei will schon gegen sich selber antreten?

Ärgerlich wär’s allerdings schon.

Gruß!

Horst

Hallo!

Welcher Kollege? Ein Kollege, den er kennt oder ein Kollege aus der gleichen Anwaltsgesellschaft?

Bei letzterem wäre das grob standeswidrig und ein Fall für die Anwaltskammer. In der gleichen Sache darf kein Anwalt gegenläufige Interessen vertreten, in verschiedenen Sachen darf jedenfalls dann keine Doppelvertretung erfolgen, wenn es zeitgleich ist.

Gruß
Tom

Hallo,

Bei letzterem wäre das grob standeswidrig und ein Fall für die
Anwaltskammer. In der gleichen Sache darf kein Anwalt
gegenläufige Interessen vertreten, in verschiedenen Sachen
darf jedenfalls dann keine Doppelvertretung erfolgen, wenn es
zeitgleich ist.

Das wurde inzwischen stark gelockert. Gem. neuem § 3 Abs. 2 S. 1 BORA können jedenfalls zwei Anwälte derselben Kanzlei die jeweils anderen Seiten vertreten, wenn diese sich damit einverstanden erklären.

Gruß
Dea

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Hallo!

Das geht inzwischen in Deutschland? Da haben die Großkanzleien eine gute Klientelpolitik gemacht…

Gruß
Tom

Hallo!

Das geht inzwischen in Deutschland? Da haben die Großkanzleien
eine gute Klientelpolitik gemacht…

Und ich dachte, der Gesetzgeber macht die Gesetze…

Gruß
Tom

Und ich dachte, der Gesetzgeber macht die Gesetze…

Was sind denn die meisten MdB von Beruf?

Hallo!

Ja natürlich, das habe ich auch nicht in Frage gestellt, die tragen ja auch die Letztverantwortung dafür. Ich spreche einer solchen Regelung ja auch nicht die demokratische Legitimation ab. Trotzdem gibt es Lobbying, was auch noch nicht per se etwas Böses ist und dieses Problem taucht ja gerade typischerweise bei den großen law firms auf.

Aber ich fühle mich da jetzt dazu bemüßigt, ein rechtspolitisches Statement dazu abzugeben, wobei ich sicherlich nicht der erste bin, der sowas sagt:

Ich halte überhaupt nichts von so einer Regelung, da dies mit der Verschwiegenheitsverpflichtung und auch mit der Pflicht zur Vertretung ausschließlich des Mandanteninteresses vollkommen unvereinbar ist.

Selbst wenn das an das Einverständnis des Mandanten gebunden ist, ändert das nichts daran: Wenn da der Anwalt aufklärt, wie soll das dann sein? Sagt der dann seinem Mandanten, dass er sein Einverständnis dazu erklären kann, aber wenn er das tut muss er damit rechnen, dass er von einem Anwalt vertreten wird, bei dem eine Interessenskollision besteht? Nur so wäre die Aufklärung richtig, es ist aber vollkommen unrealistisch, dass das in der Praxis so geschieht.

Mir kommt das so vor, dass hier zunächst die Fusionitis und der Drang nach immer größeren Gesellschaften um sich greift, um die Vorteile großer Gesellschaften zu nutzen, was ja berechtigt ist, aber jedoch gleichzeitig die (im Endeffekt finanziellen) Nachteile die dadurch entstehen (weil sich ja der Mandantenkreis eingrenzt) nicht (im Interesse der Mandanten) in Kauf nehmen zu wollen. Schlussendlich nimmt man Interessenskollisionen zu Lasten des eigenen Mandanten zu Gunsten seiner eigenen Brieftasche in Kauf und das ist für mich mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes nicht vereinbar.

Gruß
Tom

Und ich dachte, der Gesetzgeber macht die Gesetze…

Was sind denn die meisten MdB von Beruf?

Die Gesetzesänderung hatte aber das BVerfG dem Gesetzgeber wegen Verstoßes des bisherigen absoluten Verbotes der Doppelvertretung gegen Art. 12 I GG dem Gesetzgeber aufgegeben. Und da sitzen meines Wissens keine Anwälte.

Hallo!

Das finde ich jetzt interessant. Welches Aktenzeichen hat denn die Entscheidung? Würde mich sehr interessieren.

Gruß
Tom

Hallo,

ich sehe das, insbesondere aus eigener Erfahrung, anders, sogar für viele Fälle vorteilhaft.

Man muss sich mal den Hauptanwendungsbereich der neuen Rechtslage verdeutlichen. Hier geht es natürlich nicht um den Verkehrsunfall oder den Handwerkervertrag, sondern um das Transaktionsgeschäft.

Und hier sieht die Arbeit einfach etwas anders aus. Es geht nicht primär darum, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, sondern darum, dass der Deal stattfindet. Insofern ist hier die Korrespondenz und Verhandlung zwischen den Anwälten beider Parteien schon eine ganz andere als in allgemeinen Rechtsstreitigkeiten. Beide Parteien wollen letztlich das selbe Ziel erreichen.

Und hier sehe ich überhaupt kein Problem darin, dass beide Parteien von der selben Kanzlei vertreten werden. Wenn wir eine Transaktion mit unserem Londoner Büro auf der Gegenseite machen, dann beraten wir unsere Seite ganz genau so wie sonst auch immer. Die andere Seite macht es ebenfalls. Notfalls werden interne Kommunikationssperren („Chinese Wall“) erstellt. Man darf auch nicht vergessen, dass es letztlich so viel Verhandlung, und hier würde der größte Interessenkonflikt drohen, gar nicht gibt.

80% der Arbeit ist ist Standart - Due Diligence Prüfung des Transaktionsobjekts, Zusammenstellung sowie Bewertung der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation, sowie Erstellung der Verträge. Das macht jedes Team wie immer für sich. Das „Verhandeln“ läuft letztlich genau so, wie es immer läuft: Der wirtschaftlich stärkere kann die Optionen bestimmen, da der andere auf das Geschäft eher angewiesen ist. Da würden die Parteien auch keine Interessenkollision übersehen oder durchgehen lassen.

Das entscheidende dabei ist zudem, dass eine große Reihe von Transaktionen gar nicht stattfindet, weil die Anwälte der Parteien den Deal wegen mangelnder oder schlechter Kommunikation oder Beharren auf wenig wichtigen Standpunkten, nur um vor dem Mandanten zu punkten, verhindern. Ein solches Geschäft ist aber tatsächlich kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander. Beide Teams müssen den jeweiligen Mandanten nur richtig beraten und hier sehe ich nicht das geringste Problem.

Tatsächlich wünschen das wirklich viele Mandanten, da sie das Geschäft nun einmal abschließen wollen und letztlich auch davon ausgehen können, dass durch den reibungsloseren Ablauf innerhalb der selben Kanzlei (das kann sich schon auf ganz einfache Punkte wie Kommunikationsmittel, Zugriff auf Dokumente, Kontakte zu den Finanzierungsinstituten beziehen) deutlich weniger Kosten anfallen (da ja immer auf Stundenbasis abgerechnet wird).

Zudem ist das ohnehin ein selbsregulierender Markt. Die Mandanten sind hier keine Privatleute, sondern idR. große Private Equity Häuser, die so viel Erfahrung haben, dass sie sofort merken würden, wenn die Beratung falsch läuft und das Geschäft unter unnötig schlechten Konditionen abgeschlossen wurde. So würde man schnell Mandanten loswerden.

Dass die Regelung natürlich nicht für die Vertretung von Angeklagtem und Nebenklage bei Körperverletzungsdelikten oder für Sorgerechtsstreitigkeiten geeignet ist, versteht sich von selbst. Aber hier würde wohl auch niemand auf die Idee kommen, dieselbe Kanzlei zu mandatieren.

Gruß
Dea

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Hi,

ich denke, es ist 1 BvR 238/01, habe sie aber nicht ganz gelesen.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Da widerspreche ich nicht. Es ist ja meistens so, dass es nicht eine richtige Patentlösung gibt, sondern verschiedene Argumente gegeneinander abgewogen werden müssen.

Wobei wir da jetzt auch Grenzen ziehen müssen, damit wir von der gleichen Sache reden, sonst reden wir aneinander vorbei. Also wenn zwei Unternehmen vertreten werden, die miteinander zu einem Vertragsabschluss kommen wollen, dann ist diese Vertretung eigentlich eine Vermittlung zwischen zwei Parteien und keine Interessenkollision, solange die Neutralität des Anwaltes gewahrt bleibt und damit beide Interessen gleichzeitig wahrgenommen werden. Allerdings verbietet es sich dann eine der beiden Parteien aus diesem Vertrag gegen die andere zu vertreten. So ist die Rechtslage bei uns und diesen Fall meine ich nicht.

Sobald aber eine potentielle Vertragspartei einen Vertreter haben möchte, der nur die eigene Seite vertritt, dann gibt es automatisch eine Kollision und das mit der Chinese Wall ist schon ein Problem. Wie soll das gehen? Wenn sich alle freiwillig daran halten ok, ich halte das aber für unrealistisch, denn so vertrauenswürdig ist die Anwaltschaft dann auch wieder nicht. Jedenfalls sprechen die Berichte meiner Konzipientenkollegen, die in solch internationalen Kanzleien arbeiten oder gearbeitet haben, eher nicht so dafür, dass das besonders gut funktioniert. Es könnte aber natürlich sein, dass das nur bei bestimmten so ist, aber das genügt mir schon.

Was die Kommunikation anlangt verstehe ich dein Argument sehr gut, denn das ist tatsächlich ein Problem, das mir auch geläufig ist. Für mich aber eher keine Sache, die man über das Doppelvertretungsrecht lösen sollte. Dass manche Anwälte glauben, ihre einzige Aufgabe sei ein möglichst aufwendiger Streit mit dem Gegner ist leider so, aber natürlich nicht richtig.

Gruß
Tom

Hallo

Sobald aber eine potentielle Vertragspartei einen Vertreter
haben möchte, der nur die eigene Seite vertritt, dann gibt es
automatisch eine Kollision

Und genau das sehe ich in diesen Fällen nicht so. Natürlich vertritt hier jedes unserer Büros ausschließlich die Interessen des Mandanten, für den sie zuständig ist. Hier werden Forderungen an das andere Büro gestellt, diese diskutiert, abgewogen, akzeptiert oder zurück gewiesen.

Die vielleicht immer etwas still angedachte Alternative, dass sich die Anwälte untereinander an den Parteien vorbei etwas ausmachen, um den Deal irgendwie abzuschließen und letztlich einfach an das Honorar zu kommen, existiert m.E. nicht, jedenfalls nicht bei uns. Ich kann mir aber wie gesagt auch wirklich nicht vorstellen, dass das, jedenfalls bei größeren Geschäften und erfahrenen Mandanten, durchgehen würde.

Und man muss sich ja auch mal 2 Dinge bewusst machen.

  1. Wenn soetwas bekannt werden würde, wurde die Kanzlei derart an Ruf verlieren, dass sie fast dichtmachen kann. Und die Kommunikation zwischen und über die größeren Kanzleien funktioniert sehr gut.

  2. Außerdem ist es ohnehin illusorisch zu glauben, eine Kanzlei, insbesondere Großkanzlei, sei eine zusammen haltende Einheit. Der Macht- und Konkurrenzkampf ist doch zwischen den einzelnen Büros, Departments und sogar Anwälten einer Kanzlei praktisch kein anderer als zwischen verschiedenen Kanzleien. Gerade die Büros verschiedener Länder - und so werden diese Deals idR. aufgeteilt - konkurrieren hart miteinander (da sich aus dem Umsatz des Länderbüros die Zahl der zu ernennenden Partner, bzw. deren Statuserhöhung ergibt).

und das mit der Chinese Wall ist
schon ein Problem. Wie soll das gehen? Wenn sich alle
freiwillig daran halten ok, ich halte das aber für
unrealistisch, denn so vertrauenswürdig ist die Anwaltschaft
dann auch wieder nicht.

Das hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern ist eine Frage des Bestehens auf dem Markt. Wenn der Mandant merken würden, dass etwas an ihm vorbei abgesprochen wird, so ist man diesen ganz schnell los und öffentlich verrufen.

Und noch etwas. Man überschätzt hier ohnehin die Auswirkung der juristischen Arbeit auf den Inhalt solcher Transaktionen. Die Anwälte betten diese nur in die notwendigen Rahmenbedingungen ein. Sie leisten hier reine Standartarbeit, die prinzipiell immer gleich ist, nur auf die jeweiligen Objekte angepasst werden muss. Ob zB. die Hauptversammlungsbeschlüsse des zu erwerbenden Unternehmens rechtmäßig getroffen wurden oder ob zB. der Hauptmieter zu erwerbenden Immobilie Sonderkündigungsrechte hat, ist keine Frage von Verhandlung oder Interessenvertretung, sondern rein dogmatische Prüfung.

Das, was dann wirklich zwischen den Parteien verhandelt wird, sind wirtschaftliche Konditionen, und hier haben die Anwälte nichts zu sagen, weil es nicht ihr Job ist.

Gruß
Dea