Zusammensetzung eines Gerichts

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Okt 2000

Hi,

irgendwie blicke ich nicht durch, wann einem Gericht ein einzelner Richter, mehrere Richter oder ein Richter mit Schöffen vorsitzt.

Wer blickt durch?

Gruß
Christian

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten hilfreich
    Re: Zusammensetzung eines Gerichts

    Hallo Christian,

    die Zusammensetzung der Gerichte richtet sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Wenn du eine Frage zu einer speziellen Zusammensetzung hast, stell sie einfach.

    Gruß, BeBro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Zusammensetzung eines Gerichts

    Hallo Christian, irgendwie blicke ich nicht durch, wann einem Gericht ein
    einzelner Richter, mehrere Richter oder ein Richter mit
    Schöffen vorsitzt.
    Im Grunde genommen ist es gaaaaaaaanz einfach (wenigstens für mich :-)):

    Amtsgericht (Zivilsachen): Einzelrichter

    Amtsgericht (Strafsachen)/Schöffengericht: ist für Strafsachen ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen zuständig (z. B. wenn eine Strafe von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten ist). Die Kammer besteht aus einem Vorsitzenden Richter am Amtsgericht und zwei Schöffen. Die Staatsanwaltschaft kann aber beantragen, daß weitere Berufsrichter hinzugezogen werden + zwei Schöffen

    Landgericht (Zivilrecht): die Kammern bestehen aus drei Richtern (Vorsitzender + zwei Beisitzer). Bei den Kammern für Handelssachen werden als Beisitzer sogenannte Handelsrichter eingesetzt, die allerdings keine Berufsrichter sind; sondern quasi aus dem Bereich kommen, um den es in der Klage geht (z. B. Makler bei Provisionsstreitigkeiten). In manchen Fällen - z. B. wenn sich die Kammer das Urteil im Grunde genommen bereits gebildet hat - wird die Sache auf einen Einzelrichter übertragen.

    Landgericht (Strafrecht): Große Strafkammer = drei Berufsrichter + zwei Schöffen; Kleine Strafkammer: Einzelrichter + zwei Schöffen. Wenn das Hauptverfahren eröffnet wird, kann die Große Strafkammer beschließen, ob die Hauptverhandlung durch zwei Berufsrichter + zwei Schöffen oder durch drei Berufsrichter + zwei Schöffen (= Schwurgericht) durchgeführt wird.

    Oberlandesgericht (Zivilrecht): die Senate bestehen aus drei Berufsrichtern (Vorsitzender + zwei beisitzende Richter). Es gibt aber auch Fälle, in denen das Verfahren auf einen Einzelrichter (meistens auf den sogenannten Berichterstatter) übertragen wird.

    Oberlandesgericht (Strafrecht): unterschiedlich! Normalerweise drei Berufsrichter; falls aber über die Eröffnung des Hauptverfahrens des ersten Rechtszuges entschieden werden soll: fünf Berufsrichter.

    Bundesgerichtshof: in den normalen Senaten sitzen grundsätzlich fünf Berufsrichter. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung können den Großen Senaten zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Große Senat für Zivilrecht besteht aus dem Präsidenten des BGH und jeweils einem Mitglied der Zivilsenate; der Große Senat für Strafrecht aus dem Präsidenten des BGH und jeweils zwei Mitgliedern der Strafsenate. Es gäbe noch die Vereinigten Großen Senate, aber das würde zu weit führen.

    Bundesverfassungsgericht: sieben Berufsrichter

    Ich hoffe, ich habe nicht noch mehr Chaos gestiftet.

    Ciao

    Tessa

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Danke...

      Endlich einmal die perfekte Antwort.

      Alles drin, für Laien verständlich, knapp und präzise formuliert.

      Eine Frage bleibt noch: Warum heißt das "Schwurgericht" Schwurgericht? Eid geleistet wird doch im Zweifel überall, oder?

      Danke
      Christian

      • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
        Schwurgericht

        Hi Christian,

        da bin ich wieder. Eine Frage bleibt noch: Warum heißt das "Schwurgericht"
        Schwurgericht? Eid geleistet wird doch im Zweifel überall,
        oder?
        Nix da! Es geht nicht um die Leistung eines Eides sondern um die Geschworenen (= Laienrichter, = Schöffen), deswegen ist jedes Gericht, bei dem Schöffen hinzugezogen werden, ein Schwurgericht. Die Bezeichnung "Schwurgericht" selbst stammt übrigens schon aus dem Mittelalter. Den geschichtlichen Hintergrund müßte aber erst einmal raussuchen.

        Viele Grüße

        Tessa

        • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
          Danke (nt)

          .

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