Kindesunterhalt

Ein Kindsvater hat ein 9 jähriges uneheliches Kind mit Person A, für das er 257 EUR Unterhalt mtl. zahlt. Seit ein paar Monaten ist der Kindsvater mit einer anderen Frau verheiratet, mit der er sich jetzt eine eigene Zukunft aufbauen möchte. Sie möchten u.a. ein Haus kaufen.

Inwiefern wirken sich die vollzeit arbeitende Ehefrau und das Darlehen für das Haus auf den bestehenden Kindesunterhalt aus?

Kann Person A einen höheren Unterhalt als jetzt einfordern, weil der Kindsvater durch die Heirat mit der anderen Frau eine günstigere Steuerklasse hat?

Makea

Hallo, der Unterhalt für das eine Kind ist ja wohl mehr als genug!!!
Hier sieht man wieder ein praktisches Beisspiel dafür das Unterhaltsplichtige nach allen Regeln der Kunst ausgesaugt werden. Leider unterstützt das unser Land. Das der Unterhaltspflichtige für seine neue Familie aber auch Geld benötigt, um nur mal so zu überleben, interssiert keinen.
Verärgerte Grüße Gabi

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Hallo,

Hallo, der Unterhalt für das eine Kind ist ja wohl mehr als
genug!!!

Deine Taste klemmt.
Woraus liest du im Ausgangsposting, dass hier jemand schreibt, der die einfordernde Seite sieht? Vielleicht will man wissen, ob das auf den zahlenden zukommen kann?
Abgesehen davon - ich habe zum Glück keine Erfahrungen mit Unterhalt, wohl aber damit, was Kinder kosten - 257 € mal zwei sind nicht " mehr als genug" um eine neunjähriges Kind zu unterhalten.

Gruß
Elke

Hallo Makea,

Kindesunterhalt bemisst sich einerseits nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen und andererseits nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Sollte sich nach Heirat des UH-Pflichtigen wg. geänderter Steuerklasse ein höheres Einkommen ergeben, kann dieses relevant für die Unterhaltshöhe sein. Alle zwei Jahre kann ein UH-Empfänger Auskunft über die Einkommensverhältnisse verlangen. Außerdem wird die Düsseldorfer Tabelle etwa alle zwei Jahre angepasst (das nächste Mal voraussichtlich zum 01.07.07). Sollte ein dynamischer Titel bestehen, ist dann ohne weitere Aufforderung Unterhalt in der neuen Höhe zu zahlen.

Ein Hauskauf hat nicht direkt Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe, möglicherweise kommt eine Bewertung des sog. Wohnwertvorteils in Betracht. Das Einkommen der „neuen“ Ehefrau ist solange irrelevant, wie keine Mangelfallberechnung vorliegt.

Gruß vom
Sams

Hallo

Ein Hauskauf hat nicht direkt Auswirkungen auf die
Unterhaltshöhe, möglicherweise kommt eine Bewertung des sog.
Wohnwertvorteils in Betracht.

Was bedeutet das genau? Das man u.U. aus dem Haus wieder raus muß.

Das Einkommen der „neuen“
Ehefrau ist solange irrelevant, wie keine Mangelfallberechnung
vorliegt.

Was ist eine Mangelfallberechnung?
Die neue Ehefrau kann herangezogen werden um die unehelichen Kinder des Ehemannes zu finanzieren? Das ist mir neu. *Schock*

Gruß
Makea

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Hallo, der Unterhalt für das eine Kind ist ja wohl mehr als
genug!!!

Find ich auch. Wer gibt denn mtl. über 500 EUR für ein Kind aus? Veräppeln kann ich mich selber…
Wieso muß vom Unterhalt gelebt werden wie Gott in Frankreich?

Hier sieht man wieder ein praktisches Beisspiel dafür das
Unterhaltsplichtige nach allen Regeln der Kunst ausgesaugt
werden.

Stimmt, wenn die Kindsmutter so richtig drauf aus ist, dann prost Mahlzeit.

Leider unterstützt das unser Land.

Wozu hat der Kindsvater dann geheiratet? Er will endlich seinen seelenfrieden finden und dazu braucht er und seine Frau auch etwas Geld. Sie wollen gern ein Haus kaufen. Aber die schreckliche Ex meldet sich ja ständig und giert nach Geld? Die ewigen Prüfungen nerven total. Dabei verdient die doch selber genug (Beamte).

Das der
Unterhaltspflichtige für seine neue Familie aber auch Geld
benötigt, um nur mal so zu überleben, interssiert keinen.

Doch, MICH.

Makea

Hallo, der Unterhalt für das eine Kind ist ja wohl mehr als
genug!!!Hallo Gabi,

Du hast keine Kinder nehme ich mal an. Als Alimente zahlender Vater sage ich, es reicht bei weitem nicht aus um das Kind zu versorgen. Rechnet man dann noch die Belastung dazu, welche der/die Alleinerziehende/r hat, sind die Alimente wirklich ein Witz. Als Vater/Mutter hat man die Pflicht sich in erster Linie um seine Kinder zukümmern. Erst danach kommt die neue Partnerschaft. Ist das Einkommen zu gering, dann kann er/sie eben keine neue Partnerschaft eingehen, oder der/die neue Partner/in verdient eben selber genug.

Um es mal anders auszudrücken, das Kind bekommt in diesem Fall 257€ und das Kindergeld 154€ sind in der Summe 411€ für Wohnen, Essen, Kleidung, Hobby, Taschengeld, Fahrten, Schulsachen, Urlaub und was so noch alles anfällt. Und stelle jetzt das mal dem gegenüber was der Unterhaltspflichtige hat. Reichen dem auch 411€ ?

Kinder kosten viel viel Geld, aber sie sind jeden Cent wert.

Gruß

hartmut

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hallo,

ein Kind braucht essen und Kleider (hast du mal nachgeschaut, was gute (=gesunde) Kinderschuhe kosten).
Kindergartengeld (oder analog: Geld für Schulausrüstung, Ausflüge, Mittagessen etc.).
Schön wäre auch Spielzeug, Bücher, Mitgliedschaft in einem Klub, Kindergarten usw.
Wenn ich ein Kind habe, brauche ich eine größere Wohnung.
Als Alleinerziehende kann ich - je nach Umständen - keinen Vollzeitjob annehmen, hatte eine Babypause, kann einen Vollzeitjob nehmen, aber kann mich nicht so in den Job reinhängen, brauche ich Kinderbetreuung während der Ferien usw.

Mir würde bestimmt noch mehr einfallen. Ich bin ziemlich sicher, dass du die Rechnungen noch nie gemacht hast.

Gruß
Elke

Hallo,

Was bedeutet das genau? Das man u.U. aus dem Haus wieder raus muß.

Wenn man nach Abzug der Unterhaltskosten das Haus nicht mehr bezahlen kann - ja. Das hat dann aber weniger mit den Unterhaltskosten als vielmehr mit der unausgegorenen Finanzierung zu tun.

Ein Wohnwertvorteil ist der geldwerte Vorteil, den man durch das Leben in einer eigenen Immobilie erzielt. Er berechnet sich aus den Kosten für die Immobilie und der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Die neue Ehefrau kann herangezogen werden um die unehelichen
Kinder des Ehemannes zu finanzieren? Das ist mir neu. *Schock*

Nein, nicht auf direktem Weg. Eine Mangelfallberechnung liegt vor, wenn das Einkommen des UH-Pflichtigen nicht ausreicht, um den Mindestunterhalt zu zahlen (z.B. weil entweder das Einkommen zu gering ist oder auf zuviele UH-Empfänger aufgeteilt wird).

In einem solchen Fall kann der Selbstbehalt des UH-Pflichtigen reduziert werden, weil er einen aufgrund des Zusammenlebens mit einem neuen (Ehe-)Partner Lebenshaltungskosten spart. Bei UH-Pflichtigen, die nicht berufstätig sind, wird u.U. auch ein Taschengeld des berufstätigen (Ehe-)Partners für die UH-Berechnung herangezogen.

Da alle diese Dinge von vielen verschiedenen Faktoren abhängen, wäre ein Gang zu einem Anwalt für Familienrecht angeraten.

Ein paar persönliche Bemerkungen: Kindesunterhalt hat beim UH-Pflichtigen nur sehr selten mit dem Einkommen des betreuenden Elternteils zu tun. Zum Thema, wieviel Unterhalt ausreichend für ein Kind ist, haben unten schon andere etwas gesagt. Aber die Argumentation „er will seinen Seelenfrieden und dafür braucht er (…) Geld“ finde ich reichlich unpassend. Das Kind ist da (und war deutlich vor der neuen Partnerin und Haus-Kauf- oder sonstigen Wünschen da). Warum sollte es darunter leiden, daß der Unterhaltspflichtige nun sein Leben anders gestalten möchte?!

Gruß vom
Sams

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Hallo,

kurz vorab:der Termin beim Anwalt steht.

Trotzdem hier noch ein paar Kapriolen:
Der Kindsvater hat nicht mal Besuchsrecht. Ihm wurde verboten sein Kind alleine zu sehen. Er sieht es höchstens 4 mal im Jahr bei Geburtstagen oder an Weihnachten bei seinen Eltern (bzw. den Großeltern des Kindes, da bring Person A das Kind hin wenn sie ihre Freizeit genießen möchte).

Ihm wurde 6 Monate nach der Geburt (bzw. nach der Trennung von Person A) ohne seines Wissens das hälftige Sorgerecht entzogen und auf die Mutter von Person A übertragen. Ist das so ok.?

Das Kind kennt den Kindsvater dementsprechend kaum. Es sagt nicht mal Papa zu ihm sondern nennt ihm beim Vornamen. Aber die ständig wechselnden Lebensabschnittsgefährten von Person A werden „Papa“ genannt.
Person A hat noch ein weiteres Kind von einem früheren Lebensabschnittsgefährten.
Zur Zeit hat sie wieder einen neuen Freund…

Kind = Geldquelle ?

Ist das alles ok. so?

Hier will sich niemand vor dem Unterhalt drücken. Es soll aber mit rechten Dingen zugehen. Wenn Person A in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, ist dann der neue Lebenspartner auch verpflichtet für ihre Kinder mit zu sorgen? Bestimmt nicht.

Aber die jetzige Ehefrau des Kindsvaters soll sich für den Unterhalt mit krumm legen oder was? Rechte haben sie zusammen aber keine, wie z.B. Haus-Kauf oder sonst was, weil das Kind ja nichts dafür kann und schon deutlich vor der Ehefrau da war?

Leidet ein 9 jähriges Kind nicht mehr unter den wechselnden Männern in seiner privaten Umgebung als unter der Tatsache, dass der Kindsvater sich mit seiner Ehefrau ein sorgloses Leben aufbauen möchte?

Makea

Hallo,

hier vermischen sich verschiedene Dinge, die nicht unbedingt direkt miteinander zu tun haben.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt etc. hängen nicht miteinander zusammen. Bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht (d.h. bei unverheirateten Eltern in der Regel, daß eine gemeinsame Sorgerechtserklärung für das Kind abgegeben wurde) kann dem anderen Elternteil nicht so ohne weiteres das Sorgerecht entzogen werden. Da müssen entweder schwerwiegende Gründe vorliegen oder der Elternteil ist „untergetaucht“ und nicht erreichbar.

Sowohl Kind als auch nichtbetreuender Elternteil haben das Umgangsrecht. Dieses kann z.B. durch vermittelnde Gespräche beim Jugendamt, Kinderschutzbund etc. oder mit Hilfe eines Anwaltes oder per Gericht festgelegt und durchgesetzt werden.

Wechselnde Beziehungen alleine sind weder ein Grund, den Umgang nicht wahrzunehmen noch Unterhalt in Frage zu stellen oder gar zu kürzen. Wenn das Kindeswohl nachweislich (!) gefährdet ist, kann man sich Hilfe bei JA, Kinderschutzbund etc. holen. Alleine wechselnde Beziehungen sind allerdings kein Grund.

Lebt der betreuende Elternteil mit einem neuen Lebenspartner zusammen, wird er ebenso indirekt an den Lebenshaltungskosten der Kinder beteiligt. Das zeigt sich z.B. bei Berechnungen für Sozialleistungen, bei denen sein Einkommen (sofern ausreichend) mit berechnet wird.

Eine neue Partnerin ist keineswegs gezwungen, „sich für den Unterhalt krumm zu legen“ - wieviel und für welches Gehalt sie arbeitet, ist ihr allein überlassen. Ihr Einkommen kommt erst dann in Betracht, wenn das Einkommen des UH-Pflichtigen für den zu zahlenden Unterhalt nicht ausreicht (wie oben beschrieben).

Ein Recht auf Hauskauf o.ä. gibt es meines Wissens nicht. Und ja - das Kind kann nichts dafür und ja, es war vor der neuen Partnerin da. Die Verpflichtungen sind bekannt und können nicht wegdiskutiert werden.

Ob ein Kind unter wechselnden Partnern des betreuenden Elternteils leidet, hängt von den Umständen ab und ist nicht pauschal zu beantworten. Die Tatsache, daß der UH-Pflichtige sich ein „sorgloses Leben aufbauen“ möchte, hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun. Und ein Kind wird dann darunter leiden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihre (Ex-)Paar-Konflikte unabhängig vom Kind zu lösen. Ein Kind ist kein Faustpfand, das nach Belieben eingesetzt werden kann. Weder um ein luxuriöses Leben zu finanzieren (was bei der Mehrheit der UH-Empfänger nicht der Fall sein dürfte, dazu sind Kinder einfach zu teuer) noch um auf der Schiene des vermeintlichen „Kindeswohls“ einem Ex-Partner seinen Lebensstil vorzuschreiben.

Gruß vom

Sams

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… für die Antworten.
Den Fall muß der Anwalt klären.

Makea

Trotzdem hier noch ein paar Kapriolen:

Also, ich würde es schmutzige Wäsche waschen nennen

Der Kindsvater hat nicht mal Besuchsrecht. Ihm wurde verboten
sein Kind alleine zu sehen.

Was da vorgefallen ist ,kann ich nicht sagen. Was aber sicher ist, kümmert sich ein Vater um sein Kind, wird ihm auch das Umgangsrecht nicht entzogen. Das Umgangsrecht wird zwar mal irgendwann im Scheidungsurteil mit wann und wie oft festgeschrieben, es ist aber nur Makulatur wenn sich die Eltern beim Kind einig sind. Dann wird eben besucht, oder das Kind geholt wenn es möglich ist. Dazu gibt es genügend Anlässe, wenn ich nur daran denke, wie oft ich mit meinem Sohn bei Kindergartenfesten war, irgendwo war ein Fest usw.

Mütter sind auch froh wenn sie mal einen Tag für sich, ohne Kind haben. Einen Papa der dann sich mit dem Kind einen sehr schönen Tag macht. Schon mal so gesehen.

Ihm wurde 6 Monate nach der Geburt (bzw. nach der Trennung von
Person A) ohne seines Wissens das hälftige Sorgerecht entzogen
und auf die Mutter von Person A übertragen. Ist das so ok.?

Ohne sein Wissen, hat er keinen Briefkasten, oder war ihm es egal, weil er sich doch nicht um das Kind gekümmert hat.

Das Kind kennt den Kindsvater dementsprechend kaum. Es sagt
nicht mal Papa zu ihm sondern nennt ihm beim Vornamen.

In einigen Jahren wird er nur noch „mein Erzeuger“ genannt. Nicht unbedingt ein Ehrentitel.

Zur Zeit hat sie wieder einen neuen Freund…

Ja und, soll sie jetzt als Nonne durchs Leben gehen. Für mich war das so was von egal, für mich war nur wichtig, kommt mein Sohn mit der Person gut aus. Wenn das der Fall ist, alles bestens.

Kind = Geldquelle ?

Haben doch schon einige vorgerechnet. Und sollte, was ich nicht glaube, etwas weniger Geld für das Kind gebraucht werden, wenn sie sich um das Kind kümmert hat sie sich das Geld redlich verdient. Reich wird sie nicht dabei.

Hier will sich niemand vor dem Unterhalt drücken.

Tschuldigung, um was geht es hier.

Wenn Person A in eheähnlicher
Gemeinschaft lebt, ist dann der neue Lebenspartner auch
verpflichtet für ihre Kinder mit zu sorgen? Bestimmt nicht.

Warum auch.
Nur mal zum Verständnis, meine erste Frau brachte ein Kind mit in die Ehe, die Alimente und das Kindergeld hat nicht gereicht um für das Kind zu sorgen, somit habe ich auch für das Kind meinen Beitrag leisten müssen, nicht nur materiell, sondern auch viel Zeit in das Kind investiert.
Und Du leistest überhaupt keinen Beitrag zu dem Unterhalt von dem Kind, nur dein Partner.

Aber die jetzige Ehefrau des Kindsvaters soll sich für den
Unterhalt mit krumm legen oder was? Rechte haben sie zusammen
aber keine, wie z.B. Haus-Kauf oder sonst was, weil das Kind
ja nichts dafür kann und schon deutlich vor der Ehefrau da
war?

Warum krumm legen, Du zahlst doch keinen Cent.
Und wenn das mit dem Hauskauf schon so ein Problem ist, warte mal ab, wenn dann das Kind im Erbfall seinen Erbteil von dem Haus haben will.
Sehe dich jetzt schon mal schnell das Erbrecht durchsuchen, und Testamente, Vermächtnisse im Geiste erstellen. Auch die Überlegung Gütertrennung und Haus auf dich in das Grundbuch eintragen lassen. Wenn sich dein Partner darauf einlässt, ist er ein hoffnungsloser Fall. Nur zur Info, Kinder sind erbberechtigt.

Leidet ein 9 jähriges Kind nicht mehr unter den wechselnden
Männern in seiner privaten Umgebung als unter der Tatsache,
dass der Kindsvater sich mit seiner Ehefrau ein sorgloses
Leben aufbauen möchte?

Ständig wechselnde Partner sind natürlich nicht besonders gut, ein fehlender Vater auch nicht.

Ihr könnt und sollt euch doch ein wunderbares Leben aufbauen, aber nicht auf Kosten von dem Kind, welches schon keinen Vater sondern nur einen Erzeuger hat. Du willst eure finanziellen Sorgen in finanzielle Sorgen des Kindes ändern.
Das Kind wird sicher nicht leiden, egal ob der Vater jetzt ein Häuschen hat oder nicht.

Gruß

hartmut

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