Hallo zusammen,
mal ein paar Fragen zu der folgenden fiktiven Situation:
A und B haben einen Motorradunfall bei etwa 60km/h. B stürzt und wird verletzt. Die Versicherung von A sichert noch am selben Tag 100% Haftungsübernahme zu.
Das Motorrad von B ist ein Totalschaden, laut Gutachter der Versicherung von A. Das Gutachten liegt B vor. In dem Gutachten sind der Wiederbeschaffungswert steuerneutral, der Restwert mit Mehrwertsteuer und die geschätzten Reparaturkosten angegeben. Eine Wiederbeschaffung ist nur noch auf dem Privatmarkt und nicht mehr im seriösen Kfz- Handel möglich.
Warum werden die Werte teilweise mit und teilweise ohne MWst angegeben?
Ich hab schon mal selbst ein wenig gesucht, und bin darauf gestossen:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto…
Welchen Wert bekommt B von der Versicherung?
Was bedeutet steuerneutral, ist das nur der Nettowert?
Und wie geschieht die Verrechnung mit dem Restwert? Was passiert wenn B das kaputte Motorrad behalten wollte oder selbst in Einzelteilen verkaufen wollte?
Jetzt zum zweiten Punkt: bei dem Sturz bei 60km/h vom Motorrad ist B einige Meter weit über den Grünstreifen gepurzelt und entsprechend verletzt.
Untersuchungen in der Klinik, beim Hausarzt, Medikamente, ggf. Massagen fallen als Kosten an.
Machen die Versicherungen das unter sich aus oder muss B bei seiner Krankenversicherung den Unfall melden, damit die sich an die gegnerische Versicherung wenden? Ersetzt die gegnerische Versicherung Zuzahlungen und Medikamentenkosten?
Letzer Punkt: Durch den Unfall wurde ein Pflichtseminar mit anschliessender Prüfung versäumt (B studiert), ausserdem entstanden Kosten durch den Rücktransport des kaputten Kfz von der Unfallstelle, B arbeitet als geringfügig Beschäftigter und hat durch den Unfall „Verdienstausfall“.
Wie kann B die ihm entstandenen Kosten und den entgangenen Verdienst geltend machen? Einfach Auflisten und an die Versicherung schicken mit der höflichen Bitte um Zahlung?
Oder besser gleich an einen Anwalt wenden und hoffen, daß die drei Tage später abgeschlossene Rechtsschutzversicherung schon greift?
Ich hoffe hier findet sich jemand, der zumindest zu einem der Punkte eine Aussage treffen kann.
Vielen Dank,
anja