Schwarzfahren - trotz Ticket

Hallo,
wisst ihr, ob es rechtlich „schwarzfahren“ ist, wenn man ein Ticket hat aber in eine zweite Zone fährt wo das Ticket nicht mehr gilt - also man zu spät ausgestiegen ist ?

Könnte man durch einen Anwalt Recht bekommen, so dass man keine Strafe zahlen muss ?

hallo.

wisst ihr, ob es rechtlich „schwarzfahren“ ist, wenn man ein
Ticket hat aber in eine zweite Zone fährt wo das Ticket nicht
mehr gilt - also man zu spät ausgestiegen ist ?

laut den ausführungen auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschl…
wäre das als betrug zu werten.

Könnte man durch einen Anwalt Recht bekommen, so dass man
keine Strafe zahlen muss ?

wenn man bzw. der anwalt glaubhaft machen kann, daß der schwarzfahrer aufgrund fehlender geistiger kapazität gar nicht realisieren konnte, daß er eine falsche karte gelöst hat (z.b. 85jähriger dementer opa), und wenn der richter gut gelaunt ist, bestehen da m.e. schon chancen.

gruß

michael

Hallo,

ich kann mir aus der Praxis vorstellen, dass man aus Versehen zu weit fährt und eine Bereichsgrenze überschreitet (die Dinger heißen über all unterschiedlich), z.B. da die Anzeige im Bus/U-Bahn… schlicht falsch war.

Ich habe es mehrfach erlebt, das die Anzeigen eine Station „hinterherhinken“, wie soll sich da ein Ortsunkundiger zurechtfinden?

Das Problem wird die Beweisführung sein, Zeugen, Fahrer?

Gruß Volker

wobei…
hallo.

vielleicht mag mich ein Profi berichtigen, bin blutiger Laie,
aber ich könnte mir durchaus vorstellen das auch Beiträge in Internetforen als Indizien für fortgeschrittene Debilität herangezogen werden könnten-fiktiv.

Sollte also jemand auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren wollen, so würde ich derartige Beiträge vorschlagen (willkürliche Vorschläge):

  • Ist schwarzfahren OK? (Brett Reisen)
  • Kann ich bezahlt arbeiten und dennoch ALG kassieren? (allg. Rechtsfragen)
  • Wenn ich mir ein Loch ins Knie bohre, kann ich dann mittels Schrauben den Schmerz einstellen? (Medizin)
  • Wenn ich mit meinem Kopf andauernd gegen die Wand schlage - was gibt zuerst nach? (Bauen od. Innenarchitektur)
  • Tiefseetauchen ohne Sauerstoff: Vor-/Nachteile? (Spocht)

Alles gute dem Ursprungsposter

wünscht Zaph

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Also: Meines Erachtens „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Wer in einer ungelösten Zone fährt, gilt als Schwarzfahrer. Vielleicht gibt es ja durch den Verkehrsbetrieb eine Kulanzregelung?

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Hallo

Also: Meines Erachtens „Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht“. Wer in einer ungelösten Zone fährt, gilt als
Schwarzfahrer. Vielleicht gibt es ja durch den Verkehrsbetrieb
eine Kulanzregelung?

Das trifft tatsächlich für das zivilrechtliche erhöhte Beförderungsentgelt zu, nicht jedoch für den Straftatbestand der Leistungserschleichung. Wer hier nicht weiß, dass er für dieses Gebiet keinen gültigen Fahrausweise hat, handelt ohne Vorsatz und ist daher straflos.
Gruß
Dea

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Hallo,

wisst ihr, ob es rechtlich „schwarzfahren“ ist, wenn man ein
Ticket hat aber in eine zweite Zone fährt wo das Ticket nicht
mehr gilt - also man zu spät ausgestiegen ist ?

Über diese Ausrede können die Kontrolleure schon nicht mehr lachen…

Ist vor allen in Verkehrsverbünden ein beliebter Trick…
man löst ein billiges Ticket der ersten Stufe und fährt weiter…