Kind A hat sich angemeldet

Kind a (12 Jahre alt) hast sich auf einer seite von anbieter b. angemeldet.

Der anbieter b bietet ahnenforschung an.

es ist laut anbieter b ein vertrag entstanden.

Erwachsener a hat nach mahnung von anbieter b folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter(12 Jahre alt) hat eine Rechnung von Ihnen bekommen über 65
Euro.

Diese werden wir selbstverständlich nicht bezahlen und widerrufen die
Mitgliedschaft, da unsere Tochter wie oben geschreiben 12 jahre alt ist
(Geburtsdatum 23.4.1995) und somit nicht Geschäftsfähig ist.

Anbieter b antwortet:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von XXX !

Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis („Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *“) , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen,

muss diese Summe von 65 Euro bezahlt werden oder wie sollte man vorgehen?

muss diese Summe von 65 Euro bezahlt werden

Nein.

oder wie sollte
man vorgehen?

Auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit pochen. Die Typen können schreiben was sie wollen.

Hallo erstmal.

Kind a (12 Jahre alt) hast sich auf einer seite von anbieter
b. angemeldet.

Der anbieter b bietet ahnenforschung an.

es ist laut anbieter b ein vertrag entstanden.

Die Seite heisst nicht rein zufällig genealogie.de oder genlogie.com ?
Wenn ja: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…

mfg M.L.

Dumm ist nur, daß die sich auf eine eMail-Adresse berufen. Diese Adresse kann ja nur den Eltern gehören, weil das Kind nicht geschäftsfähig ist (Deine eigenen Argumente). Und wenn sich jemand mit der Adresse registriert hat, können das nur die Eltern gewesen sein, da das Paßwort laut AGB vertraulich behandelt werden muss.

Nur mal so einen Gedankenblitz in den Raum geworfen… ^^

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Dumm ist nur, daß die sich auf eine eMail-Adresse berufen.
Diese Adresse kann ja nur den Eltern gehören, weil das Kind
nicht geschäftsfähig ist (Deine eigenen Argumente).

Wieso?
Email-Adressen gibt es auch für Minderjährige.

Gruß
Elke

Email-Adressen gibt es auch für Minderjährige.

Ach ja? Soweit ich weiß muss man zum Erhalt einer eMail-Adresse die AGB bestätigen und geht somit einen Vertrag ein. Einzige Ausnahme: Die Eltern besitzen eine eigene Domain und legen dem Kind eine Adresse an.

Weiß nicht, wie es da rechtlich aussieht, aber das wäre so auf Anhieb meine Auffassung…

Hallo.

Soweit ich weiß muss man zum Erhalt einer
eMail-Adresse die AGB bestätigen und geht somit einen Vertrag
ein.

Dazu müsste man das Alter der sich anmeldenden Person feststellen können. Aber siehe https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles&id=43…

mfg M.L.

Hallo,

Anbieter B hat recht: Ein Widerruf des Vertrags ist nicht möglich - aber deshalb, weil gar keiner zustande gekommen ist: Kind A ist nicht unbeschränkt geschäftsfähig und konnte deshalb ohne Zustimmung seiner Eltern keinen Vertrag abschließsen. Damit besteht kein Vertrag, der widerrufen werden könnte/müßte. B hat keine Ansprüche an A bzw. dessen Eltern.

Gruß,
Markus

Hallo,

die Eltern können ihrem Kind erlauben, sich eine eigene Emailadresse zuzulegen.
Damit geben sie doch aber nicht automatisch ihre Zustimmung zu allen Verträgen, die das Kind unter Angabe dieser Adresse abschliessen will.

Und auch wenn die Eltern das Kind ihre eigene Emailadresse benutzen lassen glaube ich nicht, dass sich eine dritte Person auf die Verletzung der AGBs des Emailanbieters durch die Eltern berufen kann.

Gruß,
Markus

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Änderungsvorschlag BGB

Email-Adressen gibt es auch für Minderjährige.

Ach ja? Soweit ich weiß muss man zum Erhalt einer
eMail-Adresse die AGB bestätigen und geht somit einen Vertrag
ein. Einzige Ausnahme: Die Eltern besitzen eine eigene Domain
und legen dem Kind eine Adresse an.

Du meinst also, daß § 107 BGB in etwa so ergänzt werden sollte: Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters., außer daß er auf irgendeine geheimnisvolle Weise an eine Email-Adresse gekommen ist, so daß der Vertragspartner davon ausgehen kann, daß die Erziehungsberechtigten mit dem Vertragsschluß einverstanden sind.

Weiß nicht, wie es da rechtlich aussieht,

Hm.

Gruß,
Christian

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google mal unter Schmidtlein
Hi,
ich würd mal googlen: gebr.Schmid(t)lein
(bin mir da nicht ganz sicher)

Hallo!

Sende dem Anbieter einen Minderjährigkeitsnachweis deiner Tochter per Einschreiben und weise erneut auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit hin. Mehr Korrespondenz musst du mit der Firma nicht führen. Sollte sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, wird sie sich wieder melden.

Grüße, Matthias