Angenommen, in einer Eigentumsgemeinschaft mit den Eigentümern A und B an einem 2-Familienhaus lässt der Eigentümer A den zum Haus gehörenden Schuppen in Stand setzen. Bei der Gelegenheit kommen auch Fenster, eine Tür und ins Dach eine Gaube rein, um ihn als Werkstatt nutzen zu können.
Alles das bedarf keiner offiziellen Baugenehmigung, weil die äussere Form des Schuppens nicht verändert und die Gaube nicht genehmigungspflichtig ist.
Alles das passiert auch ausschließlich zu Lasten des Eigentümers A.
Angenommen, Eigentümer B wurde über den Umbau allerdings nicht in Kenntnis gesetzt, weil die alleinigen Eigennuztungsrechte des Schuppens bei Eigentümer A liegen. Eigentümer B hat vom Umbau auch nichts mitbekommen, weil er nicht im betroffenen Haus wohnt.
Weiter angenommen, das Verhältnis der beiden Eigentumsparteien ist mittlerweile gekippt und Eigentümer B droht an, er werde den Umbau - der kurz vor der Vollendung steht - „anfechten“.
Welche Konsequenzen könnte das auf den Bau des Schuppens haben?
Müsste unter Umständen alles rückgängig gemacht werden?
Was hätte Eigentümer B in einer solchen Situation in der Hand?
Immer vorausgesetzt, man einigt sich nicht doch noch gütlich und redet wieder miteinander!
da ich nie „im Fach drinne“ war, muss ich mich hier auf die Aussage des Statikers bzw. der Firma verlassen, die den Umbau bei uns macht. Die haben mir zu Beginn gesagt, es bedarf keiner Genehmigung.
Werd’s nochmal hinterfragen und dir über dieses Brett was dazu schreiben!
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da ich nie „im Fach drinne“ war, muss ich mich hier auf die
Aussage des Statikers bzw. der Firma verlassen, die den Umbau
bei uns macht. Die haben mir zu Beginn gesagt, es bedarf
keiner Genehmigung.
Werd’s nochmal hinterfragen und dir über dieses Brett was dazu
schreiben!
Alles das bedarf keiner offiziellen Baugenehmigung, weil die
äussere Form des Schuppens nicht verändert und die Gaube nicht
genehmigungspflichtig ist.
Hallo Michael,
seit wann ist das so, dass man für zusätzliche Fenster und
Türen (außen) keine Baugenehmigung bedarf?
Da ich schon seit einiger Zeit *aus dem Fach raus* bin,
interessiert es mich wirklich (brauche update .
Hallo,
der Einbau einer Gaube ohne Baugenehmigung? Zumindest in Wohnhäusern ist der Einbau von Gauben baugenehmingungspflichtig (eigene Erfahrung), wobei dies vielleicht ländermäßig unterschiedlich sein kann. Das sollte vielleicht beim Bauamt nochmals erfragt werden.
Grüße Memale