Nochmal an alle Fachleute
RÜCKLAGEN WERDEN NICHT GEZAHLT :
Wieder geht es um eine Eigentumsgemeinschaft mit den Eigentümern A und B an einem 2-Familienhaus. Angenommen, letzterer (B) zahlt die Rücklagen nicht mehr auf das gemeinsame, extra dafür eingerichtete Konto. Und zwar schon seit mittlerweile 7 Jahren nicht. Er wurde auch des öfteren schriftlich (per Mail) gebeten, dies auszugleichen - hat aber bislang nicht reagiert.
Im damaligen Kaufvertrag der Wohnungen steht, das Rücklagen gezahlt werden müssen.
Was könnte unternommen werden, dass der Eigentümer B endlich seinen Verpflichtungen nachkommt?
Müsste da gleich eine Anzeige her?
Oder könnte man auch den gemeinsamen damaligen Notar bitten, das zu regeln? Wenn letzteres ginge, wer trüge dann die Kosten, wenn Eigentümer B zwar derjenige ist, der nicht zahlt aber Eigentümer A den Notar beauftragt, dies zu regeln?
Gruß und vielen Dank vorab für jedes Feedback!