Maklervertrag – wer zahlt

Hallo,
in einem Gespräch habe ich gerade die Behauptung gehört: „In Bayern müssen bei Maklerverträgen Käufer und Verkäufer zahlen.“ Stimmt das?
Es geht nicht um individuelle vertragliche Reglungen, sondern um das behauptete Prinzip.
Grüße
Ulf

Hallo,

diese Aussage kann allein deswegen nicht stimmen, weil es keine landesrechtlichen Regelungen darüber gibt (und geben kann), wer einen Maklervertrag nach BGB (Bundesrecht) zahlt.

Überhaupt ist das allein eine Frage des Vertragsinhalts, bzw. des Vertragsschlusses. Den Makler zahlt, wer einen Vertrag mit ihm hat. Ob die Mietvertrags- oder Kaufvertragsparteien dann separat ausmachen, wer diese Kosten letztlich übernimmt, ist eine andere Frage. Der Zahlungsanspruch des Maklers ergibt sich jedoch allein aus dem Maklervertrag mit der jeweiligen Partei.
Gruß
Dea

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Hallo,

dass grundsätzlich die Vertragsfreiheit gilt, hast Du ja bemerkt, also kann im Vertrag festgelegt werden wer zahlt.

Ich kenne es so, dass der Käufer zahlt (SH). Kenne aber auch einen Fall, in dem sich Verkäufer und Käufer die Kosten geteilt haben.

Letzlich läuft es auf dasselbe hinaus, da der Verkäufer den Preis etwas senken muss, wenn der Käufer zahlt oder eben die Kosten drauf schlägt.

WEnn man jetzt ganz exakt rechnen will, muss man noch schauen was, wann welche weiteren Kosten (Steuern, Gebühren etc.) verursachen.

Aber vermutlich bringt ein Verhandeln in die gewünschte Richtung mehr.

Gruß Volker, der sowohl Haus gekauft als auch verkauft hat, aber kein Jurist ist

Danke und Zusatzfrage
Hallo,
wenn nun ein Makler dieses behauptet (und der Verkäufer das im Vertrag deshalb so unterschreibt), obwohl der Makler es besser wissen sollte, welche Vorteile könnte er daraus für sich erhoffen?
Ich gehe mal davon aus (eventuell sehr naiv), dass ein potentieller Käufer nur einen maximalen Kaufpreis (incl. Kosten für Makler) zahlen wird. Der Verkäufer bekommt unterm Strich auch nur den Kaufpreis (ohne Maklerkosten). Wem die Kosten nun zugeordnet werden, spielt theoretisch also keine Rolle, wenn alles ohne Komplikationen verläuft. Dass ein Makler eingesetzt wird, der zu bezahlen ist, setze ich dabei natürlich voraus.
Nun lassen wir auch Werbeaussagen, wie „Verkäufer bezahlt den Makler“ heraus (berücksichtigt er dann beim Preis).
Dann fällt mir eine mögliche (?) Konstruktion ein. Es kommt ein Kaufvertrag zu Stande. Auflassungsvormerkung ist eingetragen. Käufer wird zahlungsunfähig. Dann bekommt der Makler immer noch den vertraglich zugesicherten Anteil vom Verkäufer, obwohl der Kauf rückabgewickelt wird. Oder ist diese Konstruktion unmöglich?
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

mir scheint, das hat mit der Flaute auf dem Immobilienmarkt zu tun. Ich selbst habe noch nie erlebt, dass ein Makler nicht grundsätzlich auf eine Provision von beiden Seiten besteht.

Wie das dann rechtlich aussieht, wenn der Verkauf nach Vertragsabschluß platzt, kann ich leider auch nicht abschätzen.

Gruß!

Horst

Hallo,
ich hätt da auch mal eine Frage:

Jemand möchte eine Immobilie kaufen und läßt sich von zwei, drei Maklern ein Exposé schicken. Es stellt sich aber heraus, dass er den einen Eigentümer kennt und somit privaten Kontakt herstellt. Wenn es hierbei zum Kaufvertrag kommt, kann der Makler dann seine Courtage einfordern? Er hat ja nur das Exposé geschickt und keinen weiteren Kontakt zum potentiellen Käufer gehabt. Auch der Verkäufer hat dem Makler nix gesagt.
Muß man den Makler jetzt trotzdem bezahlen?

Makea

Hallo,
sind Exposés kostenlos? Die Erstellung eines Exposés passiert ohne Aufwand auf Knopfdruck?
Du bist auf das Objekt durch Vermittlung des Maklers aufmerksam geworden. Selbstverständlich ist das zu bezahlen.
Wichtiger ist, dass es mit ziemlicher Sicherheit einen Maklervertrag zwischen Verkäufer und Makler gibt, an den sich der Verkäufer zu halten hat.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Hallo loderunner (ianal)

sind Exposés kostenlos? Die Erstellung eines Exposés passiert
ohne Aufwand auf Knopfdruck?

Weiß ich das? Sonst hätt ich nicht gefragt.

Du bist auf das Objekt durch Vermittlung des Maklers
aufmerksam geworden.

Nein, nicht ICH.

Wichtiger ist, dass es mit ziemlicher Sicherheit einen
Maklervertrag zwischen Verkäufer und Makler gibt, an den sich
der Verkäufer zu halten hat.

Den gibt es auch nicht, darum hab ich ja gefragt. Makler und Verkäufer sind so verblieben, dass man das Haus auch privat anbietet. Auch im Internet auf verschiedenen Seiten.

Wie ist da denn die Sachlage?

Gruß

Makea