Wer ist Rechtlich der Eigentümer eines PKW und wie müsste das Beweisen.
Rossi
Wer ist Rechtlich der Eigentümer eines PKW und wie müsste das Beweisen.
Rossi
Wer ist Rechtlich der Eigentümer eines PKW und wie müsste das Beweisen.
Der, der das Eigentum daran erworben hat. Üblicherweise erwirbt man Eigentum
mittels eines Vertrages, der üblicherweise in Schriftform verfasst wird und dann ein
hervorragendes Beweismittel ist.
Falls es Dir hilft, noch eine Anmerkung:
Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können ein und
dieselbe Person, müssen es aber nicht. Das können auch fünf verschiedene Personen
sein.
Gruß,
Malte
Derjenige der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) als Beweis vorlegen kann.
M.
Wer ist Rechtlich der Eigentümer eines PKW und wie müsste das
Beweisen.Rossi
Nein
Derjenige der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) als Beweis
vorlegen kann.
Der Inhaber des Fahrzeugbriefs ist nicht zwingend der Eigentümer. Das Eigentum an Kfz wird erworben und übertragen wie an allen anderen Sachen auch.
Levay
Huhu!
Derjenige der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) als Beweis
vorlegen kann.
Muss mal nachsehen,ob das im „Lexikon der REchtsirrtümer“ schon drin ist. Ein Klassiker!
Sorry, aber das kann nicht ganz Richtig sein. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Früher der KFZ-Brief) steht unter Punkt C.4c >Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Malte
was ist bitte der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer.
Gruß Rossi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Eigentum heißt, dass dir das Auto gehört.
Besitz heißt, dass du es „tatsächlich hast“.
Beispiel: Ein Dieb stiehlt ein Auto. Er ist Besitzer, aber der Bestohlene ist der Eigentümer.
Levay
Hallo,
Muss mal nachsehen,ob das im „Lexikon der REchtsirrtümer“
schon drin ist.
ist drin. 
Gruß,
Christian
Hallo!
was ist bitte der Unterschied zwischen Eigentümer und
Besitzer.
http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/854.html
Der Eigentümer hat das stärkste denkbare recht an der Sache, er kann damit machen was er will. Verkaufen, anzünden, verschenken oder verrotten lassen. Der Besitzer hat hat „nur“ die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, muss aber nicht Eigentümer sein.
Neulich etwa war ich für einige Tage Besitzer eines Fahrzeugs, das im Eigentum meines Vaters stand. Der Eigentümer des Computers, mit dem ich diese Nachricht schreibe, ist noch immer der Händler, bei dem ich es gekauft habe. Ich bin aber immerhin Besitzer 
Natürlich fällt das oft zusammen. Zumindest bin ich Besitzer der meisten Dinge, die in meinem Eigentum stehen und ich besitze die meisten Dinge, die mir gehören. Ich besitze aber auch Dinge, die mir nicht gehören…
Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz mag im allgemeinen Sprachgebrauch manchmal ein wenig verwischen, juristisch ist er himmelweit.
Gruß,
Florian.
Hi
was ist bitte der Unterschied zwischen Eigentümer und
Besitzer.
Sehr häufig der Vermieter einer Sache ist Eigentümer, der Mieter ist
Besitzer.
Oder du bist Eigentümer eines Sessels und hast Besuch, dieser nimmt auf
dem Sessel Platz - also ist er kurzfristig Besitzer.
Auch das WC das nicht Dir gehört wird von Dir besetzt.
OL