Indivualistische Theorie oder Doppelverpflichtung

Hallo zusammen

Ich schreibe in zwei Wochen eine Klausur im Gesellschaftsrecht und habe nun eine kleine Verständnisfrage. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Und zwar geht es um das Thema individualistische Theorie bzw. Theorie der Doppelverpflichtung

Ich habe das so verstanden:

Bei der individualistischen Theorie geht man davon aus, dass eine GbR kein Rechtssubjekt ist und man somit keine Forderungen gegen die A&B-Gesellschaft direkt sondern nur gegen die Gesellschafter A und B stellen kann --> früher herrschende Meinung

Bei der Theorie der Doppelverpflichtung geht man davon aus das die GbR Rechtsfähigkeit besitzt und man sich somit sowohl mit einer Forderung an die A&B-GbR als auch an die akzessorisch haftenden Gesellschafter A und B direkt wenden kann --> jetzige herrschende Meinung

Stimmt dies so? Wenn ja, ist dies der einzige Unterschied?
Stand bei diesem Thema bereits in der Vorlesung total auf dem Schlauch und irgendwie bin ich bis jetzt noch nicht schlauer geworden.

Vielen Dank für eure Hilfe
LG
Manuela

das siehst Du richtig. hab mal gegoogelt und das hier gefunden http://www.zr1.jura.uni-erlangen.de/rspr/zr_bgh_ii_z…
vielleicht hilfts Dir, die Problematik besser zu verstehen.

Gruß, Hendrik

Danke
Vielen Dank

Gruß Manuela