Aus aktuellem Anlass würde ich gerne wissen, ob es gesetzliche Vorschriften gibt, die den Urlaub von Arbeitnehmern für die Betreuung von kranken Kindern regeln (Für Hessen).
Ich würde insbesondere gerne wissen, ob dabei die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt ist.
wenn du Sorgerecht für das kranke Kind hast (bei verheirateten Eltern die Regel), kannst du bis zu n Tage (ich glaube es sind 10) pro Jahr am Arbeitsplatz fehlen, wenn dein Kind krank ist. Ggf. brauchst du natürlich ein Attest und du musst dem Arbeitgeber bescheidgeben - als wärest du selbst krank. Daher gibt es auch Lohnfortzahlung.
Mit Paragraphen kann ich nicht dienen, aber das müsste Bundesrecht sein und nicht Hessen-spezifisch (wohne eh in Hamburg).
wenn die Bezahlung und Freistellung des erkrankten Kindes nicht einzelvertraglich, tariflich oder mittels Betriebsvereinbarung geregelt ist, gilt SGB.
Danach kann jeder AN bis zu 10 Tage (Alleinerziehende 20 Tage) je Kind unter 12 Jahren im Jahr freigestellt werden. Dabei gilt allerdings ein Maximum von 25 Tagen (Alleinerziehende 50 Tagen).
Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz kann vom AG nicht beansprucht werden, sondern die Krankenkassen zahlen Krankengeld. Dazu ist unbedingt eine Bescheinigung vom Arzt erforderlich.