Hallo!
Das mit den Vergleichen ist ein sehr schwieriges Thema. Also
eine Vergleichsgebühr gibt es bei uns auch nicht für Anwälte,
wäre schon eine merkwürdige Sache.
Offensichtlich bei uns schon. Siehe oben, von Florian.
Das Problem besteht
natürlich schon zum einen darin, dass Mandanten oft partout
für sie sinnvolle Vergleiche nicht abschließen wollen, weil
sie sich einbilden recht zu haben obwohl das nicht oder nicht
ganz so ist.
Das glaube ich gerne. Auch schon miterlebt 
Was
ich aber auch überhaupt nicht leiden kann ist die
Vergleichsdrückerei durch manche Richter, weil sie zu faul
sind zum Urteil schreiben. Das ist furchtbar ärgerlich.
Da musste ich persönlich schmerzliche Erfahrungen machen. Einem Unternehmer, der schon zu Hauf Prozesse hatte, weil er immer Zahlungen ewig hinausschiebt, mussten wir die Zinsen (auf die meines Wissens nach BGB Anspruch besteht) und einen Teil der unstrittigen Forderungen erlassen. Es ging um 26 T€. Es war ein recht großes Unternehmen und wir ein damals 6 Mann-Betrieb.
Grund: Der Anwalt meinte, der Richter sei offensichtlich nicht Willens eine klare Entscheidung zu treffen. Die nächste Instanz (OLG) wäre dan noch teurer geworden und angeblich hätte man da wenig Chancen, wenn das LG schon nicht will. Und das, obwohl die Forderungen klar waren. Mein Mann nickte ab. Typisch, hauptsache kein Stress.
Da kurz zuvor ein anderer das gleiche Spielchen machte, aber durch (fingierte?!)Insolvenz (Das Unternehmen wurde exakt, aber mit anderer Firmierung weitergeführt, nur war dann der Prokurist der Geschäftsführer und Inhaber), mussten wir damals (es ging um 54 T€)nach und nach 3 Familienväter (7 Kinder) und einen Ledigen entlassen. Den mit 5 Kids konnten wir behalten und der wurde uns dann noch von dem abgeworben, mit dem der Vergleich geschlossen wurde. Er bezahlte nicht mal mehr als wir, aber er machte unserem Mann Angst und große Versprechungen. Schließlich hatten wir ja auch Leute entlassen 
Glaubst du, dass man da einen Hals bekommt? Als Unternehmer ist nix mit Rechtsschutz. Da muss man Geld haben um sein Geld zu bekommen. Und dann kommen Anwälte und Richter daher und entscheiden locker, dass sie jetzt keinen Bock haben, uns zu unserem Recht zu verhelfen, obwohl wir es eigentlich haben. Wir sollen froh sein, wenn wir wenigsten ein bisschen was zurück bekommen. Verlust nur ca. 8 T€ + Anwaltskosten. Geht ja noch *grummel*
Ja, wobei man da auch unterscheiden muss. Es gibt auch solche
Vergleiche, die eigentlich Anerkenntnisse sind. Also bei einer
ganz normalen Forderungsbetreibung z.B. einer Darlehensklage
schließe ich grundsätzlich keinen Vergleich ab, es sei denn,
da gibt es wirklich irgendwelche Probleme.
Tja dann wärst du für uns damals der Richtige gewesen.
Im Standardfall ist
aber das einzige Problem, dass der Schuldner nicht zahlen
kann.
War bei uns nicht der Fall. Im Gegenteil, dem seine Rechnung ging anscheinend immer auf. Da sparte er wohl eine Menge. Der kannte halt Richter und Anwalt an seinem Betriebssitz = Gerichtsstand recht gut
Kam leider alles erst viel später raus, als wird durch Zufall an einige Leute gerieten, die ihn auch kannten. Da war es schon zu spät. Seine Bonität war ja gut, aber seine Zahlungsmoral nicht.
Üblich ist es da in bestimmten Fällen auf einen Titel zu
bestehen, bevor eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird oder
dass ein Titel Bestandteil einer Vereinbarung wird udgl.
Außergerichtliche Einigung war fruchtlos, und dann Mahnverfahren.
Dann LG, weil Betrag > 5 T€.
Sonst ist das mit der Eitelkeit meiner Erfahrung kein so ein
Problem. In den meisten Fällen gewinnt einer und der andere
verliert, das ist normale Routine.
Ich habe fast nur Vergleiche mitbekommen. Ich trieb mich Mal ne Zeit lang hobbymaßig in Amtsgerichten rum. Und auch bekannte Geschäftsfreunde begleitete ich öfters.
So ist das halt. Vor Gericht und auf hoher See.
Gruß Marion