Rechtsberatungsbeihilfe. Wo beantragen?

Hallo,
Wo und wie beantragt man einen Zuschuß oder Beihilfe (kenne das korrekte Wort nicht) für einen Rechtsanwalt, bzw erst mal für eine Beratung beim RA?

Muß man sich vorher an einen Anwalt wenden und dann die Beihilfe beantragen oder erst Beihilfe beantragen und dann einen Anwalt suchen?

Hat es Einfluß auf das „Engagement“ des Anwalts, ob man eine Beihilfe in Anspruch nimmt, da man sich den Anwalt nicht leisten kann?

Angenommen, es besteht keine Rechtsschutzversicherung.
Was muß man für den Antrag alles an Unterlagen beibringen?
Danke, Kerstin

Beim Amtsgericht!
Hallo!

Muß man sich vorher an einen Anwalt wenden und dann die
Beihilfe beantragen oder erst Beihilfe beantragen und dann
einen Anwalt suchen?

Beides ist möglich. Will man dem Anwalt was Gutes tun, bringt man den vom Amtsgericht erteilten Beratungshilfeschein gleich mit zum ersten Gespräch. Ansonsten hilft er gerne auch in dieser Frage weiter.

Hat es Einfluß auf das „Engagement“ des Anwalts, ob man eine
Beihilfe in Anspruch nimmt, da man sich den Anwalt nicht
leisten kann?

Hm, das kommt wohl auf den Charakter des Anwalts an. Ich freue mich über Beratungshilfemandate, denn bei kleinen Gegenstandswerten bekommt man sogar ein wenig mehr, und ansonsten ist mir die Staatskasse als Schuldner wesentlich lieber als ein finanziell nicht so gut ausgestatteter Privatmensch. Denn das Geld kommt zwar spät,aber es kommt. Man kann sich Zeit und Geld für das Mahnverfahren sparen…

Was muß man für den Antrag alles an Unterlagen beibringen?

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe…

Hallo worldwidefab,

Hm, das kommt wohl auf den Charakter des Anwalts an. Ich freue
mich über Beratungshilfemandate, denn bei kleinen
Gegenstandswerten bekommt man sogar ein wenig mehr, und
ansonsten ist mir die Staatskasse als Schuldner wesentlich
lieber als ein finanziell nicht so gut ausgestatteter
Privatmensch. Denn das Geld kommt zwar spät,aber es kommt. Man
kann sich Zeit und Geld für das Mahnverfahren sparen…

das könnte mir die seit langem gestellte Frage einigermaßen beantworten, warum es überhaupt Anwälte für Sozialrecht gibt. Da ist der Streitwert vermutlich oft nicht sehr hoch.
Gefühlsmäßig unterstellte ich derlei Anwälten hohes Engagement für Gerechtigkeit und Recht der Schwachen einzutreten.

Viele gibt es in meiner Gegend nicht, obwohl dieser Sektor durch die Hartz IV Reformen sicher boomt :wink:

Was ist aus deiner Erfahrung der Antrieb deiner Kollegen, die sich auf das Sozialrecht spezialisieren? Ist doch sicher auch extrem anstrengend, da sich dort vermutlich häufiger die Gesetze ändern, als invielen anderen Bereichen?

Gruß Marion

Hallo!

das könnte mir die seit langem gestellte Frage einigermaßen
beantworten, warum es überhaupt Anwälte für Sozialrecht gibt.
Da ist der Streitwert vermutlich oft nicht sehr hoch.
Gefühlsmäßig unterstellte ich derlei Anwälten hohes Engagement
für Gerechtigkeit und Recht der Schwachen einzutreten.

Schön dass das mal jemand sieht:smile: Ja das ist so. Es gibt Gott sei Dank genug solche Anwälte und ich denke auch, dass das zu den anwaltlichen Aufgaben gehört. Leider gibt es aber auch manche, die das nicht so sehen.

Was ist aus deiner Erfahrung der Antrieb deiner Kollegen, die
sich auf das Sozialrecht spezialisieren? Ist doch sicher auch
extrem anstrengend, da sich dort vermutlich häufiger die
Gesetze ändern, als invielen anderen Bereichen?

Da kann ich mal auch aus meiner Erfahrung berichten: in der Regel ist es Überzeugung und es ist jedenfalls in Österreich auch so, dass die Anwaltskammern in den Bundesländern sehr dahinter stehen, dass dieses idealistische Moment und diese idealistische Aufgabe hochgehalten wird. Dass das nicht alle Anwälte so sehen ist die Kehrseite der Medaille und da gibt es manchmal auch wirklich Vorfälle, die dem Anwaltsstand massiven Schaden bzw. Gesichtsverlust zufügen.

Extrem anstrengend sind aber weniger die Gesetze, sondern eher die Arbeit:wink: Alle Menschen, die im sozialen Bereich tätig sind, egal ob Sozialarbeiter, Bewährungshelfer, Psychologen etc. sind Burnout Kandidaten Nummer 1. Die Belastung spielt sich da also eher auch beim Anwalt außerhalb der rein juristischen Belastung ab.

Wenn man eine große Bank gegen eine andere Bank vertritt und beide Vertreter als Ansprechpartner eine professionelle Rechtsabteilung haben, dann ist das objektiv auch viel Arbeit, aber da sind dann einfach lauter Profis am Werk, die ganz normal ihre Arbeit erledigen. Das ist aber rein psychisch viel weniger belastend.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Alle Menschen, die im sozialen Bereich tätig
sind, egal ob Sozialarbeiter, Bewährungshelfer, Psychologen
etc. sind Burnout Kandidaten Nummer 1. Die Belastung spielt
sich da also eher auch beim Anwalt außerhalb der rein
juristischen Belastung ab.

das ist richtig!
Dennoch, persönliche Schicksale findet man auch in anderen Rechtsbereichen. Ich würde den anderen Anwälten daher nicht unterstellen wollen, dass sie emotional oft nicht auch betroffen sind.
Ist einfach auch Typsache.
Meine Erfahrung im sozialen Bereich ist die, dass man sich mit der Zeit auch ein dickeres Fell zulegt und von Zeit zu Zeit immer weniger richtig an sich ran lässt. Man hat ja auch Erfolge, die einem wieder Auftrieb geben. Aber klar, das spielen schon enorme Belastungen mit rein.

aber da sind dann einfach lauter Profis am Werk, die ganz
normal ihre Arbeit erledigen.

Richter würde ich zwar auch als Profis bezeichnen, aber bei vielen Urteilen habe ich mich schon gefragt, wo die Richter eigentlich leben.

Besonders im sozialen Beeich fällt mir da eine Arroganz auf, wo ich geneigt bin, den Sozialrichtern nicht die gleichen hehren Ziele zu unterstellen wie den Anwälten.
Urteile, dass man als Sozialhilfeempfänger keinen Kühlschrank braucht, weil die Sachen heutzutage lang haltbar sind und man täglich nach Bedarf einkaufen kann.
Dass man als Sozialhilfeempfänger auch mit einer gebrauchten Matratze zufrieden sein muss. Aber sind zum Glück eher die Ausnahmen.

Solche Urteile finde ich arrogant, auch wenn sie dem Staat ein paar Cent sparen.

Wenn man eine große Bank gegen eine andere Bank…
Das ist aber rein psychisch viel weniger belastend.

Außer für geldgierige *gg*.

Schön, wenn zwischendurch Diskussionen und Austausch außerhalb von §§ erfolgt.

Gruß Marion

Hallo!

das ist richtig!
Dennoch, persönliche Schicksale findet man auch in anderen
Rechtsbereichen. Ich würde den anderen Anwälten daher nicht
unterstellen wollen, dass sie emotional oft nicht auch
betroffen sind.
Ist einfach auch Typsache.

Ja natürlich. Ich hab jetzt mit sozial nicht das Sozialrecht gemeint, stimme dir also voll zu. Es gibt nur manche Anwälte, denen es nur ums Geld geht und die dann, wenn es nicht genug Geld gibt, ihre Arbeit nicht ordentlich machen. Ich weiß schon, dass es sowas offiziell natürlich nicht gibt, aber es ist ganz klar, dass es das gibt und sowas regt mich auf.

Meine Erfahrung im sozialen Bereich ist die, dass man sich mit
der Zeit auch ein dickeres Fell zulegt und von Zeit zu Zeit
immer weniger richtig an sich ran lässt.

Ja, entspricht genau meiner Erfahrung, man kriegt auch einen gewissen Zynismus und etwas eigenartigen Humor. Ich bin ja nicht nur im Beratungsbereich als RAA „sozial“ tätig, sondern auch ehrenamtlich im Rahmen eines Vereines für kostenlose fremdenrechtliche Beratung (in Ö gibt es ja kein diesbezügliches Verbot, weder für kostenlose Beratung noch für kostenlose geschäftsmäßige Beratung durch Nichtanwälte) - ich kenne das also zu genüge.

Man hat ja auch
Erfolge, die einem wieder Auftrieb geben. Aber klar, das
spielen schon enorme Belastungen mit rein.

Ja genau.

aber da sind dann einfach lauter Profis am Werk, die ganz
normal ihre Arbeit erledigen.

Richter würde ich zwar auch als Profis bezeichnen, aber bei
vielen Urteilen habe ich mich schon gefragt, wo die Richter
eigentlich leben.

Da bist du nicht alleine, auch Richter sind nur Menschen und da ist es genauso wie bei allen anderen auch: der Durchschnitt ist gut, ein paar sind sehr gut und ein paar sind halt unterhalb jeder Kritik. Das Problem bei der Richterschaft ist aber, dass Letzere de facto keinerlei Konsequenzen für ihr Verhalten zu befürchten haben.

Besonders im sozialen Beeich fällt mir da eine Arroganz auf,
wo ich geneigt bin, den Sozialrichtern nicht die gleichen
hehren Ziele zu unterstellen wie den Anwälten.

Leider sind manche Richter arrogant, weil sie der Einbildung unterliegen, übermenschlich richtig entscheiden zu können. Das kannst du gerne in zahlreichen Kritiken der Anwaltschaft gegenüber der Richterschaft lesen. Insb. bei Strafrichtern ist das immer wieder ein Problem.

Urteile, dass man als Sozialhilfeempfänger keinen Kühlschrank
braucht, weil die Sachen heutzutage lang haltbar sind und man
täglich nach Bedarf einkaufen kann.

Das ist aber dann wieder eine Interpretationsfrage. Man muss aufpassen, dass man Richter und Behörden nicht für schlechte Gesetze verantwortlich machen darf, wobei mir so ein Spruch auch etwas merkwürdig erscheint.

Wenn man eine große Bank gegen eine andere Bank…
Das ist aber rein psychisch viel weniger belastend.

Außer für geldgierige *gg*.

Nein, auch nicht. Das ist eine andere Art von Belastung, auch für den Mandanten.

Für mich als Vertreter ist das aber auch weniger Belastung. Wenn ich in einem Bankenprozess verhandle (noch dazu als Anfänger, der ich ja nunmal bin, zwar nicht mehr ganz aber doch) und ich weiß der Streitwert ist da jetzt z.B. 200.000,- Euro, dann belastet das auch. Wenn ich das verhaue macht mich mein Chef um einen Kopf kürzer:wink:

Viel schlimmer ist aber z.B. die Belastung, die ich in einer Verfahrenshilfesache gehabt habe, als die Verfahrensbeholfene wegen schweren gewerbsmäßigen Suchtmittelhandels in einem vollkommen unfairen Verfahren von einem hocharroganten Richtersenat unschuldig verurteilt wurde, weil es die Richter überhaupt nicht interessiert hat, hier die Schuldfrage zu prüfen (auch die StA hat das im Vorverfahren nicht interessiert). Es wurde zwar das Urteil vom Rechtsmittelgericht aufgehoben und es erfolgte schlussendlich ein Freispruch mit hochoffizieller Entschuldigung der Staatsanwaltschaft bei unserer Mandantin - aber da hängt eine Gefängnisstrafe und damit praktisch ein ganzes Leben dran.

Gruß
Tom

Rehi,

Es gibt nur manche Anwälte,
denen es nur ums Geld geht und die dann, wenn es nicht genug
Geld gibt, ihre Arbeit nicht ordentlich machen. Ich weiß
schon, dass es sowas offiziell natürlich nicht gibt, aber es
ist ganz klar, dass es das gibt und sowas regt mich auf.

wie du sagst, Aanwälte und Richter sind auch nur Menschen.
Merken, wie jemand seine Arbeit macht, kann man aber schon. Im Internetzeitalter sogar wesentlich einfacher. Ich hinterfrage auch maches, besonders wenn man es mir nicht richtig erklärt. Schaden kann das nichts. Ich suche dann selbst nach ähnlichen Fällen, Urteilen, Gesetzen und frag dann evtl. auch nochmal nach.

Ist aber letzlich leider eher negativ. Kostet Zeit und die haben dann das Gefühl, man will ihnen in ihren Job reinreden. Oft habe ich für andere vor dem Anwaltsbesuch alle Informationen pingelig zusammengestellt, chronologisch geordnet, Belege beigefügt etc., Einzelheiten kommentiert und konkrete Fragen dazu geschrieben. Auch als Datei und CD bereit gehalten.
Außer einer Insolvenzanwältin hat das keiner begrüßt. Die Haltung war meistens ablehnend, obwohl es eigentlich Arbeit und Fragerei spart, wenn ein Mandant gut vorbereitet und mit kompletten Unterlagen kommt.

Das Problem bei der Richterschaft ist
aber, dass Letzere de facto keinerlei Konsequenzen für ihr
Verhalten zu befürchten haben…
…Leider sind manche Richter arrogant, weil sie der Einbildung
unterliegen, übermenschlich richtig entscheiden zu können.

Ich halte Macht und Unantastbarkeit für eine gefährliche Droge, die einem den Sinn für die Realität trüben kann, oder dazu führen kann, dass das eigene Ego zu viel Raum gewinnt.

Urteile, dass man als Sozialhilfeempfänger keinen Kühlschrank
braucht, weil die Sachen heutzutage lang haltbar sind und man
täglich nach Bedarf einkaufen kann.

Das ist aber dann wieder eine Interpretationsfrage. Man muss
aufpassen, dass man Richter und Behörden nicht für schlechte
Gesetze verantwortlich machen darf, wobei mir so ein Spruch
auch etwas merkwürdig erscheint.

Das ist richtig, und besonders als Nichtjurist oftmals schwierig abzugrenzen und einzuschätzen. Denn Recht hat mit Gerechtigkeit in Bezug auf ‚gesunden Menschenverstand‘ oft nichts zu tun.
Aber diese beiden genannten Urteile gibt es wirklich.

Es wurde zwar das Urteil vom
Rechtsmittelgericht aufgehoben und es erfolgte schlussendlich
ein Freispruch mit hochoffizieller Entschuldigung der
Staatsanwaltschaft bei unserer Mandantin - aber da hängt eine
Gefängnisstrafe und damit praktisch ein ganzes Leben dran.

Und genau ab da wird es um so wichtiger, dass man auch einen engagierten Anwalt hat, dem selbst das Messer in der Tasche aufgeht, wenn er Schlamperei im Dienst widdert.

Was mich am meisten abnervt, sind die ewigen Vergleiche, auf die Richter und Anwälte hinarbeiten. Früher bekamen die Anwälte bei uns eine Vergleichsgebühr (wurde soweit ich weiß abgeschafft) und die Richter mussten kein Urteil schreiben. Spart allen viel Arbeit und bringt dem Anwalt ein bisschen mehr Geld in die Tasche. (Leicht haben es Anwälte finanziell allerdings auch nicht immer!)

Es gibt sicherlich sinnvolle und gute Vergleiche, aber ich denke da werden oft halbherzige Dinge vereinbart, weil sich der zeitliche Aufwand für einen Anwalt einfach nicht lohnt, sondern eher Geld kostet.
Schont ja evtl. auch die Eitelkeit vor einem bestimmten Kollegen als Verlierer da zu stehen *duck*

Grüße Marion

Hallo!

Was mich am meisten abnervt, sind die ewigen Vergleiche, auf
die Richter und Anwälte hinarbeiten. Früher bekamen die
Anwälte bei uns eine Vergleichsgebühr (wurde soweit ich weiß
abgeschafft) und die Richter mussten kein Urteil schreiben.
Spart allen viel Arbeit und bringt dem Anwalt ein bisschen
mehr Geld in die Tasche. (Leicht haben es Anwälte finanziell
allerdings auch nicht immer!)

Das mit den Vergleichen ist ein sehr schwieriges Thema. Also eine Vergleichsgebühr gibt es bei uns auch nicht für Anwälte, wäre schon eine merkwürdige Sache. Das Problem besteht natürlich schon zum einen darin, dass Mandanten oft partout für sie sinnvolle Vergleiche nicht abschließen wollen, weil sie sich einbilden recht zu haben obwohl das nicht oder nicht ganz so ist. Dann sind die Richter nach der österreichischen ZPO jedenfalls verpflichtet einen Vergleich zu versuchen. Was ich aber auch überhaupt nicht leiden kann ist die Vergleichsdrückerei durch manche Richter, weil sie zu faul sind zum Urteil schreiben. Das ist furchtbar ärgerlich.

Schont ja evtl. auch die Eitelkeit vor einem bestimmten
Kollegen als Verlierer da zu stehen *duck*

Ja, wobei man da auch unterscheiden muss. Es gibt auch solche Vergleiche, die eigentlich Anerkenntnisse sind. Also bei einer ganz normalen Forderungsbetreibung z.B. einer Darlehensklage schließe ich grundsätzlich keinen Vergleich ab, es sei denn, da gibt es wirklich irgendwelche Probleme. Im Standardfall ist aber das einzige Problem, dass der Schuldner nicht zahlen kann. Üblich ist es da in bestimmten Fällen auf einen Titel zu bestehen, bevor eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird oder dass ein Titel Bestandteil einer Vereinbarung wird udgl. Da kommt es dann schon vor, dass der Gegenvertreter fragt, ob man da das Verfahren irgendwie ruhen lassen könnte oder so. Das lehne ich dann ab und sage ich akzeptiere nur ein Anerkenntnis. Dann kommt oft der Gegenvorschlag, dass wir einen Vergleich abschließen, in dem eigentlich das gleiche drinnen steht wie in einem Anerkenntnisurteil, vielleicht verzichtet man halt auf irgendeinen geringen Teil der Kosten. Da hat der Mandant keinen Schaden und der Gegenvertreter tut sich bei seinem Mandanten leichter (außerdem zahlt so jemand dann auch lieber).

Sonst ist das mit der Eitelkeit meiner Erfahrung kein so ein Problem. In den meisten Fällen gewinnt einer und der andere verliert, das ist normale Routine.

Gruß
Tom

Hallo!

das könnte mir die seit langem gestellte Frage einigermaßen
beantworten, warum es überhaupt Anwälte für Sozialrecht gibt.
Da ist der Streitwert vermutlich oft nicht sehr hoch.

Die Gebühren im Sozialrecht sind in der Tat nicht sehr lukrativ, in der Regel sind das Betragsrahmengebühren, richten sich also nicht nach dem Streitwert. Man kann sich da mal fragen warum der Gesetzgeber das so eingerichtet hat…wo doch der Staat mit einer Fülle von sozialrechtlichen Verfahren überzogen wird, in denen er nicht selten unterliegt und dann die Gebühren zu tragen hat…aber wir wollen da mal nichts unterstellen.
Darüber hinaus ist das Sozialrecht in Deutschland ein Rechtsgebiet, in dem Gesetze nicht nur ständig geändert werden, sondern auch handwerklich schlecht gemacht sind…da ist mehr Weiterbildung erforderlich, als etwa beim Fachanwalt für Strafrecht oder Familienrecht.
Ich denke in der Tat, dass der Fachanwalt für Sozialrecht schon ein wenig Idealist sein muss. Natürlich kann man sich auch denken, dass bei der jetzigen Masse an Verfahren, etwa im Bereich Arbeitslosengeld 2, die Fälle sich immer wieder wiederholen, man nicht mehr groß nachdenken muss und so über die Masse an Verfahren (denn ein Fachanwaltstitel lockt ja immer Mandanten an) ordentlich davon leben kann.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Was mich am meisten abnervt, sind die ewigen Vergleiche, auf
die Richter und Anwälte hinarbeiten. Früher bekamen die
Anwälte bei uns eine Vergleichsgebühr (wurde soweit ich weiß
abgeschafft) und die Richter mussten kein Urteil schreiben.
Spart allen viel Arbeit und bringt dem Anwalt ein bisschen
mehr Geld in die Tasche. (Leicht haben es Anwälte finanziell
allerdings auch nicht immer!)

Die Einigungsgebühr gibt es immer noch, und auch die Gerichtsgebühren ermäßigen sich.
Natürlich ist die Intention dahinter klar: Das Gericht muss kein Urteil schreiben und damit der Anwalt das auch gut findet verdient er ein wenig mehr.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Vergleich per se schlecht ist. Man spart oft eine Menge Zeit, eine große Menge an Kosten (Kosten der Beweisaufnahme etwa) und beide Seiten können im Idealfall durch gegenseitiges Nachgeben wieder auf Augenhöhe begegnen (Stichwort: Befriedungsfunktion).
Vergleichsverhandlungen grundsätzlich als nervig zu bezeichnen, halte ich für übertrieben. Wobei natürlich im Sozialrecht zumindest das Argument, dass die Parteien sich danach nicht mehr spinnefeind sind, natürlich keine Rolle spielt, wie auch im Verwaltungsrecht allgemein nicht. Es kann mir ja als Kläger egal sein, ob die Behörde mich danach doof findet - und in aller Regel ist es der Behörde ja nun auch egal, ob sie nun gewinnt oder verliert. Zumindest nimmt das niemand persönlich. Im Regelfall.

Gruß,

Florian.

Hallo nochmal,

wir sind uns ja einig. Was du schreibst, schieb ich ja auch schon :wink:

Anwälte bei uns eine Vergleichsgebühr …
Richter mussten kein Urteil schreiben
Spart allen viel Arbeit und bringt dem Anwalt ein bisschen
mehr Geld in die Tasche. (Leicht haben es Anwälte finanziell
allerdings auch nicht immer!)

Das Gericht muss
kein Urteil schreiben und damit der Anwalt das auch gut findet
verdient er ein wenig mehr.

so meinte ich das ja.

Das bedeutet aber nicht, dass ein Vergleich per se schlecht
ist. Man spart oft eine Menge Zeit, eine große Menge an Kosten
(Kosten der Beweisaufnahme etwa) und beide Seiten können im
Idealfall durch gegenseitiges Nachgeben wieder auf Augenhöhe
begegnen (Stichwort: Befriedungsfunktion).

Vergleichsverhandlungen grundsätzlich als nervig zu
bezeichnen, halte ich für übertrieben.

Habe ich ja nicht gemacht. Sondern:

Es gibt sicherlich sinnvolle und gute Vergleiche, […]aber
weil sich der zeitliche Aufwand für einen Anwalt einfach nicht lohnt, :: sondern eher Geld kostet.

Es kann
mir ja als Kläger egal sein, ob die Behörde mich danach doof
findet - und in aller Regel ist es der Behörde ja nun auch
egal, ob sie nun gewinnt oder verliert. Zumindest nimmt das
niemand persönlich. Im Regelfall.

Wenn mich jemand bescheißen will ist mir auch peipegal, was der von mir denkt, wenn ich gewonnen habe. Es gäbe mir sogar Genugtuung mich gegen so eine Person erfoglreich zur Wehr gesetzt zu haben :wink:

Mir als Bürger würde es auch gefallen, gegen Behörden zu gewinnen. Erst Recht, wenn dadurch die teilweise echt kranken Gehirne der Gesetzgeber zurechtgerückt werden und sie in ihrem Profilierungsdrang durch immer abstrusere Ideen und Reformen ein bisschen ausgebremst werden *g*

Gruß Marion

Hallo!

Das mit den Vergleichen ist ein sehr schwieriges Thema. Also
eine Vergleichsgebühr gibt es bei uns auch nicht für Anwälte,
wäre schon eine merkwürdige Sache.

Offensichtlich bei uns schon. Siehe oben, von Florian.

Das Problem besteht
natürlich schon zum einen darin, dass Mandanten oft partout
für sie sinnvolle Vergleiche nicht abschließen wollen, weil
sie sich einbilden recht zu haben obwohl das nicht oder nicht
ganz so ist.

Das glaube ich gerne. Auch schon miterlebt :wink:

Was
ich aber auch überhaupt nicht leiden kann ist die
Vergleichsdrückerei durch manche Richter, weil sie zu faul
sind zum Urteil schreiben. Das ist furchtbar ärgerlich.

Da musste ich persönlich schmerzliche Erfahrungen machen. Einem Unternehmer, der schon zu Hauf Prozesse hatte, weil er immer Zahlungen ewig hinausschiebt, mussten wir die Zinsen (auf die meines Wissens nach BGB Anspruch besteht) und einen Teil der unstrittigen Forderungen erlassen. Es ging um 26 T€. Es war ein recht großes Unternehmen und wir ein damals 6 Mann-Betrieb.

Grund: Der Anwalt meinte, der Richter sei offensichtlich nicht Willens eine klare Entscheidung zu treffen. Die nächste Instanz (OLG) wäre dan noch teurer geworden und angeblich hätte man da wenig Chancen, wenn das LG schon nicht will. Und das, obwohl die Forderungen klar waren. Mein Mann nickte ab. Typisch, hauptsache kein Stress.

Da kurz zuvor ein anderer das gleiche Spielchen machte, aber durch (fingierte?!)Insolvenz (Das Unternehmen wurde exakt, aber mit anderer Firmierung weitergeführt, nur war dann der Prokurist der Geschäftsführer und Inhaber), mussten wir damals (es ging um 54 T€)nach und nach 3 Familienväter (7 Kinder) und einen Ledigen entlassen. Den mit 5 Kids konnten wir behalten und der wurde uns dann noch von dem abgeworben, mit dem der Vergleich geschlossen wurde. Er bezahlte nicht mal mehr als wir, aber er machte unserem Mann Angst und große Versprechungen. Schließlich hatten wir ja auch Leute entlassen :frowning:

Glaubst du, dass man da einen Hals bekommt? Als Unternehmer ist nix mit Rechtsschutz. Da muss man Geld haben um sein Geld zu bekommen. Und dann kommen Anwälte und Richter daher und entscheiden locker, dass sie jetzt keinen Bock haben, uns zu unserem Recht zu verhelfen, obwohl wir es eigentlich haben. Wir sollen froh sein, wenn wir wenigsten ein bisschen was zurück bekommen. Verlust nur ca. 8 T€ + Anwaltskosten. Geht ja noch *grummel*

Ja, wobei man da auch unterscheiden muss. Es gibt auch solche
Vergleiche, die eigentlich Anerkenntnisse sind. Also bei einer
ganz normalen Forderungsbetreibung z.B. einer Darlehensklage
schließe ich grundsätzlich keinen Vergleich ab, es sei denn,
da gibt es wirklich irgendwelche Probleme.

Tja dann wärst du für uns damals der Richtige gewesen.

Im Standardfall ist
aber das einzige Problem, dass der Schuldner nicht zahlen
kann.

War bei uns nicht der Fall. Im Gegenteil, dem seine Rechnung ging anscheinend immer auf. Da sparte er wohl eine Menge. Der kannte halt Richter und Anwalt an seinem Betriebssitz = Gerichtsstand recht gut :wink: Kam leider alles erst viel später raus, als wird durch Zufall an einige Leute gerieten, die ihn auch kannten. Da war es schon zu spät. Seine Bonität war ja gut, aber seine Zahlungsmoral nicht.

Üblich ist es da in bestimmten Fällen auf einen Titel zu
bestehen, bevor eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird oder
dass ein Titel Bestandteil einer Vereinbarung wird udgl.

Außergerichtliche Einigung war fruchtlos, und dann Mahnverfahren.
Dann LG, weil Betrag > 5 T€.

Sonst ist das mit der Eitelkeit meiner Erfahrung kein so ein
Problem. In den meisten Fällen gewinnt einer und der andere
verliert, das ist normale Routine.

Ich habe fast nur Vergleiche mitbekommen. Ich trieb mich Mal ne Zeit lang hobbymaßig in Amtsgerichten rum. Und auch bekannte Geschäftsfreunde begleitete ich öfters.

So ist das halt. Vor Gericht und auf hoher See.

Gruß Marion

Hallo!

Und dann kommen Anwälte und Richter daher und
entscheiden locker, dass sie jetzt keinen Bock haben, uns zu
unserem Recht zu verhelfen, obwohl wir es eigentlich haben.

Das ist was was ich öfters höre, aber da muss ich nun ganz klar widersprechen. Der Richter mag durchaus etwas entscheiden, nicht aber der Anwalt. Der Anwalt ist dem Mandanten gegenüber weisungsgebunden und es ist zwar Sache des Anwaltes seinen Mandanten aufzuklären und ihn zu vertreten, es ist aber dann Sache des Mandanten (!), nach dieser Aufklärung dem Anwalt die Weisungen zu erteilen und entgegen einer Weisung darf der Anwalt nicht tätig sein. Wenn die Weisung kommt, es ist kein Vergleich abzuschließen, dann kann der Anwalt nur entweder keinen Vergleich abschließen oder das Mandat auflösen, keinesfalls aber einen abschließen.

Tja dann wärst du für uns damals der Richtige gewesen.

Das kann ich nun nicht beurteilen. Es gibt gute wirtschaftliche Gründe einfach mal auf eine Forderung zu verzichten obwohl man hundertfach recht hat. Das kann besser sein als sich einen teuren Titel über dem Bett hintapezieren zu können, weil der Schuldner z.B. kein Geld hat (das ist jetzt nicht auf deinen Fall bezogen, ich kenne den nicht und äußere mich nicht dazu). Auch auch so etwas muss ein Anwalt seinen Mandanten hinweisen und ich tue das durchaus auch.

Im Standardfall ist
aber das einzige Problem, dass der Schuldner nicht zahlen
kann.

War bei uns nicht der Fall. Im Gegenteil, dem seine Rechnung
ging anscheinend immer auf. Da sparte er wohl eine Menge. Der
kannte halt Richter und Anwalt an seinem Betriebssitz =
Gerichtsstand recht gut :wink: Kam leider alles erst viel später
raus, als wird durch Zufall an einige Leute gerieten, die ihn
auch kannten. Da war es schon zu spät. Seine Bonität war ja
gut, aber seine Zahlungsmoral nicht.

Ja aber es gibt ja nicht nur einen Anwalt und relevant ist ja nicht ob er irgendeinen Anwalt kennt. Wenn du da prozessieren willst dann musst du deinem Anwalt die Weisung erteilen das zu tun und er wird es auch tun (und falls dann doch ausnahmsweise mal nicht, dann würde ich einen anderen Anwalt beauftragen gegen den ersten zu prozessieren…)

Üblich ist es da in bestimmten Fällen auf einen Titel zu
bestehen, bevor eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird oder
dass ein Titel Bestandteil einer Vereinbarung wird udgl.

Außergerichtliche Einigung war fruchtlos, und dann
Mahnverfahren.
Dann LG, weil Betrag > 5 T€.

Ja ok, nicht ungewöhnlich.

Sonst ist das mit der Eitelkeit meiner Erfahrung kein so ein
Problem. In den meisten Fällen gewinnt einer und der andere
verliert, das ist normale Routine.

Ich habe fast nur Vergleiche mitbekommen.

Also ich kenne da keine Statistik. Es wird sicher viel verglichen, aber in den meisten Fällen ist das auch ganz gut so, da sich erfahrungsgemäß in vielen Fällen die eigenen Mandanten subjektiv viel sicherer fühlen als es objektiv gerechtfertigt wäre.

Gruß
Tom

Re Tom,

ICH hätte die Weisung gegeben, da wir eh schon gebeutelt waren und uns den Vergleich monetär nicht leisten konnten. Aber mein Mann war der Kläger, nicht ich. Und er neigte dazu, sich Stress vom Hals zu halten.
Das war ihm alles zu viel, und es konnte einem auch wirklich über den Kopf wachsen, was wir alles mitmachten.

Es mag in vielen Lenenssituationen richtig sein, nicht alles durchzuboxen, aber als Unternehmer braucht man einen gewissen Kampfgeist, sonst wird das nichts.

Letzlich waren es auch diese krassen Unterschiede zwischen uns, die nach knapp 20 Jahren Höhen und Tiefen die Ehe zum Scheitern brachte. Dabei hätten wir uns so gut ergänzt. Ich habe den Biss und er die Diplomatie :wink:

Aber jetz wird es total OT. Dennoch schön, dass man im Rechtsbrett auch Mal über die sozialen, gesellschaftlichen und moralischen Aspekte reden kann.

Nette Grüße Marion

Hallo!

ICH hätte die Weisung gegeben, da wir eh schon gebeutelt waren
und uns den Vergleich monetär nicht leisten konnten. Aber mein
Mann war der Kläger, nicht ich. Und er neigte dazu, sich
Stress vom Hals zu halten.

Dann hat der Anwalt aber nach deiner eigenen Darstellung alles vollkommen richtig gemacht. Es wäre eine schwere Pflichtverletzung, würde er dein Wohl über das Wohl seines eigenen Mandanten, also deines Mannes, stellen.

Es mag in vielen Lenenssituationen richtig sein, nicht alles
durchzuboxen, aber als Unternehmer braucht man einen gewissen
Kampfgeist, sonst wird das nichts.

Jein, wie schon gesagt, man muss da im Einzelfall entscheiden. Meiner Praxiserfahrung nach neigen aber gerade kleine bis mittelständische Unternehmer dazu, solche Dinge zu emotional zu sehen, wie andere Privatpersonen auch. Das ist natürlich verständlich, es ist dann aber auch Aufgabe des Anwaltes eine objektivierte Sicht zu erläutern. Eine Bank oder ein Großunternehmen rechnet da im Gegensatz meistens ganz kühl, ob es insgesamt was bringt oder nicht und entscheidet dann.

Aber jetz wird es total OT. Dennoch schön, dass man im
Rechtsbrett auch Mal über die sozialen, gesellschaftlichen und
moralischen Aspekte reden kann.

Naja, wenn man das im richtigen Kontext sieht, spricht ja nichts dagegen. Das Recht hat ja eine enorme Bedeutung für das alles.

Gruß
Tom