Verzicht auf Versorgungsausgleich

Hallo,

angenommen jemand hat 2 verschiedene Informationen.
Angenommen A müsste B einen enormen Teil seiner späteren Rente zahlen, da B (Selbstständiger) nur Rentenansprüche von

Hallo,

empfehle dringendst anwaltliche Beratung, denn „Verzichte“ können bereits durch die Sozialämter, HartzIV, Insolvenzverfahren etc. durch Behörden/Dritter widerrufen werden,…
das Thema ist zu komplex,—:wink:
mfg
peter

angenommen jemand hat 2 verschiedene Informationen.
Angenommen A müsste B einen enormen Teil seiner späteren Rente
zahlen, da B (Selbstständiger) nur Rentenansprüche von

Hallo,

empfehle dringendst anwaltliche Beratung, denn „Verzichte“
können bereits durch die Sozialämter, HartzIV,
Insolvenzverfahren etc. durch Behörden/Dritter widerrufen
werden,…
das Thema ist zu komplex,—:wink:
mfg
peter

das Problem ist, dass die Aussage des Anwaltes nicht nachvollzogen werden kann.

Gruß Marion

Hallo,

empfehle dringendst anwaltliche Beratung, denn „Verzichte“
können bereits durch die Sozialämter, HartzIV,
Insolvenzverfahren etc. durch Behörden/Dritter widerrufen
werden,…
das Thema ist zu komplex,—:wink:
mfg
peter

das Problem ist, dass die Aussage des Anwaltes nicht
nachvollzogen werden kann.

Es gibt sicherlich noch andere Anwälte:wink:
mfg

Gruß Marion