Liebe Experten,
nehmen wir an, es gibt einen „Verein für den Aufbau von Schulen in Afghanistan“, in der Satzung steht, dass der Verein gemeinnützig ist (auch so vom Amt anerkannt), und dass das Ziel des Vereins der Aufbau Afghanistans, der Aufbau des afghanischen Schulssystems bzw. das Sammeln von Mitteln hierfür ist.
Meine 2 Fragen:
Darf ein gemeinnütziger Verein in Deutschland um z.B. das oben genannte Ziel zu erreichen, Handel treiben (das Geld würde in den o.g. Aufbau fließen) ? Ich habe da mal was von „Nebenzweckprinzip“ oder so gehört…
Darf ein Verein Personal einstellen um z.B. das o.g. Ziel zu erreichen ?
Hallo,
über google können alle Gesetzesvorschriften hinsichtlich von Vereinen und deren Gemeinnützigkeit eingesehen und heruntergeladen werden:wink:)
mfg
peter
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Hallo
Natürlich darf ein gemeinnütziger Verein Handel treiben , Gewinne machen und auch Steuern zahlen, Umsatz- sowie Lohnsteuer. Es gelten aber ganz besondere Regelungen, diese zu verwenden usw. . Du bist im Prinzip mit einem Sportverein geichzusetzen, für den es ausreichend steuerrechtliche Hinweise mittlerweile gibt. Der LSB kümmert sich hervorragend drum. Unabhängig davon würde ich immer einen Fachkundigen für deine speziellen Fragen in Anspuch nehmen. Summa summarum kostet das entscheidend weniger Geld als wenn du versuchst, einen Verein aus der Westentasche zu managen.
Viele Grüsse
Christian
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