Zählen Elternbeiträge als Steuerschuld ?

Hallo Wissende,
hier mein Problem: Die Kommune hat uns eine Rechnung
über Elternbeiträge zur Kinderbetreuung (Kita und Hort)
zurückreichend bis 1995 zugeschickt. Ich meine, nach
§ 196 Abs. 11 Bürgerliches Gesetzbuch gilt eine Verjährungsfrist
von 2 Jahren. Das Amt meint aber, § 228 der Abgabenordnung
gilt hier, was eigentlich etwas zu Steuerschuld sagt,
und somit ist die Verjährungsfrist 5 Jahre.
Sind Elternbeiträge wie Steuerschuld zu betrachten ?
Ich habe da so meine Zweifel. Aber mit gesundem
Menschenverstand muss das ja nichts zu tun haben.
Viele Grüsse
Frank

Hallo Frank,

leider kann ich deine Frage nur unvollständig beantworten:

§ 196 Nr. 11 BGB betrifft ausschließlich privatrechtliche Ansprüche, nicht Gebührenansprüche der öffentlichen Hand. Ich denke, dass der von der Kommune geltend gemachte Anspruch zu der zuletzt genannten Sorte gehört.

Welche Verjährungsfrist wiederum für Gebührenansprüche gilt, weiß ich nicht. Eine Berufung der Gemeinde auf die Abgabenverordnung klingt plausibel, weil es sich bei dem Begriff Abgaben nicht zwingend um Steuern handeln muss.

Gruß, BeBro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nur so als Laientip
Die haben irgendwie fast immer Recht. Das geht schon da los, wo sie einem mit dem Jahreseinkommen daherkommen. Die nehmen nämlich jedes einzelne Monatseinkommen, und rechnen es auf 12 Monate hoch. Und das ist dann dein Jahreseinkommen (ACHTUNG: Jetzt kommt’s) für diesen Monat. Echt nett, oder. Führt dazu, daß ein Arbeitnehmer, der das ganze Jahr über eine Mark unte einer Grenze verdient (z.B. 3999,- oder 5999,-) einen niedrigeren Betrag zahlt (auf’s Jahr gesehen), als einer , der (beim 2. Beispiel) sechs Monate 4001,- und dann 6001,- DM zahlt. Derjenige zahlt nämlich die ersten sechs Monate den gleichen Betrag (bis 72000,-), das zweite halbjahr aber den höheren Betrag (bis 96000,-).- Der erste hat 71988,- DM verdient, der andere 60012,-. Der erste zahlt weniger als der zweite. Alles klar? Und versuch erst gar nicht, denen was klar zu machen.

HomerJ

P.S.Merktman, daß da eine alte Wunde aufgerissen wurde?