Hi,
folgender Fall.
X schließt 1999 ein Mobilfunkvertrag mit Provider Y ab.
a) X verlängert den Vertrag 4x. ( jeweils wurden die AGB`s von Y verändert )
b) X wechselt zusätzlich nach Verlängerung die Taktung des Vertrages.
Frage:
Welche AGBs sind für X gültig(die von 1999 ?), wenn er werder bei a) noch bei b) Mitteilung über geänderte AGBs erhält.
Thx
Keyle
Unter welchen Vorraussetzungen sind die neuen AGB`s für ihn gültig ?
Unter welchen Vorraussetzungen sind die neuen AGB`s für ihn
gültig ?
sie sind gültig, sofern X daraufhin gewiesen wurde, dass er mit einer Verlängerung oder Änderung (Taktung) die neuen jeweils aktuellen AGB anerkennt
Wenn die Verlängerung telefonisch erfolgte und der Hinweis fehlte, sind die alten gültig =?=
Ebenso wenn bei Onlineverlängerung/Options/Taktwechsel ein ausdrücklicher Hinweis darauf fehlte ?
Die neuen AGB`s auf der Seite des Providers reichen demzufolge nicht ?
Wenn die Verlängerung telefonisch erfolgte und der Hinweis
fehlte, sind die alten gültig =?=
Richtig
Ebenso wenn bei Onlineverlängerung/Options/Taktwechsel ein
ausdrücklicher Hinweis darauf fehlte ?
Die neuen AGB`s auf der Seite des Providers reichen demzufolge
nicht ?
AGB´s werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn
-
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
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der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Also, 3 Dinge müssen erfüllt sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die neuen AGB´s als nicht wirksam einbezogen.
LG Marita
Hi
Sofern der Kunde eine Vertragsverlängerung - sei es telefonisch, im Internet oder vor Ort unternimmt, erhält er das Handy entweder persönlich oder per Post.
Persönlich unterschreibt er vor Ort die Vertragsverlängerung - hierbei wird ebenfalls der AGB-Stand vermerkt.
Telefonisch sowie erhält er i.d. R. das Handy per Postident oder vom Paketdienst mittels Unterschrift - mit dieser wird ebenfalls die neue AGB anerkannt & der Kunde bekommt hiervon ein Dublikat.
Der TE sollte sich daher an den Mobilfunkanbieter wenden & die aktuellen AGB zusenden lassen sowie sich erkundigen, wann welche VErtragsverlängerung angenommen & unterzeichnet wurde.
Zur juristischen Sicherheit sollten weiterhin die unterzeichneten Belege vom Händler vor Ort oder von der Postübergabe eingesehen werden bzw. zur Einsicht mal herausgesucht werden.
@TE:
Um was geht es Dir genau hinsichtlich Vertrag / AGB / Mobilfunk?
Grüße
Blue
Sofern der Kunde eine Vertragsverlängerung - sei es
telefonisch, im Internet oder vor Ort unternimmt, erhält er
das Handy entweder persönlich oder per Post.
richtig.
Persönlich unterschreibt er vor Ort die Vertragsverlängerung -
hierbei wird ebenfalls der AGB-Stand vermerkt.
persönlich gab`s keine Verlängerung.
Telefonisch sowie erhält er i.d. R. das Handy per Postident
oder vom Paketdienst mittels Unterschrift - mit dieser wird
ebenfalls die neue AGB anerkannt & der Kunde bekommt hiervon
ein Dublikat.
Von nem Duplikat weiß ich nix. Nur nen Retourenaufkleber und ner Rechnung. AGB mit Unterschrift anerkannt ? Was heißt dass konkret ? Dachte die Unterschrift ist für die Überlieferung des Handys bzw. Vertragsverlängerung. Man hat ja viel zu unterschreiben. Kann man bezweifeln, dass ein kleiner Hinweis für neue AGBs auf dem zu unterschreibendem „Blättergewusel“ allein nicht ausreichend ist ?
Um was geht es Dir genau hinsichtlich Vertrag / AGB /
Mobilfunk?
Darum welche AGBs anwendbar sind bei nem alten Handyvertrag ( wenn einmal immer nur verlängert und s andere mal Optionen/Takt gewechselt wurde, aber m.W. nie nen Hinweis auf neue AGBs erfolgte.
MfG
K
Wie schauts denn mit der Verpflichtung aus die GG weiter zu bezahlen auch wenn die Karte gesperrt wurde ? Obwohl parallel eine Mitteilung kam, dass man sich bis zur entgültigen Klärung gedulden solle.