Verein und Vorstandt

Darf man bei einem Vorstands wechsel informationen über einnahmen und ausgaben vom alten vorstand verlangen. Wie ist es eigentlich wenn man offene posten gefunden hat wer haftet dann für diese beträge. Vor allem wenn der neue vorstand endekt das noch offene rechnungen vom alten vorstand bestehen. Was ist eigentlich dann wenn der alte vorstandt meint das Sie damit nichts zu tun haben und dafür nicht aufkommen gibt es dann rechtliche masnahmen?? oder „pech gehapt“

Hallo erstmal.

Darf man bei einem Vorstands wechsel informationen über
einnahmen und ausgaben vom alten vorstand verlangen.

Ja. Das wird wohl (zum. bei einem e.V.) in der Jahreshauptversammlung passieren.

Wie ist
es eigentlich wenn man offene posten gefunden hat wer haftet
dann für diese beträge.

Das kommt auf die Satzung an. Aber i.A. ist der Vorstand haftbar, spez. der 1. Vorsitzende.

Vor allem wenn der neue vorstand
endekt das noch offene rechnungen vom alten vorstand bestehen.

Da war doch wohl irgendwann eine Kassenprüfung, die diese Unregelmässigkeiten hätte entdecken müssen… Und bei einer JHV kann man den Kassierer dann (nicht) entlasten

Was ist eigentlich dann wenn der alte vorstandt meint das Sie
damit nichts zu tun haben und dafür nicht aufkommen gibt es
dann rechtliche masnahmen?? oder „pech gehapt“

Es wäre wohl etwas einfach, wenn der amtierende Vorstand für Versäumnisse der Vorgänger einstehen müsste. Da wird wohl der Problemverursacher zur Rechenschaft gezogen werden können.

mfg M.L.

damit nichts zu tun haben und dafür nicht aufkommen gibt es
dann rechtliche masnahmen?? oder „pech gehapt“

Wenn der alter Vorstand auf der JHV entlastet worden ist, ist der Käs gegessen. Einwände gegen die Kassenführung müssen durch die Kassenprüfung aufgedeckt und beanstandet werden und die Entlastung bis zur endgültigen Klärung verschoben werden.

Hi Michael,

ein Vorstand wechselt nicht so einfach, sondern wird von der Hauptversammlung gewählt. Dazu gehört auch ein Bericht des Kassenprüfers und davon abhängig die Entlastung des alten Vorstandes, die erteilt wird oder eben nicht. Wenn nicht, haftet der alte Vorstand weiterhin, sonst nicht.

Gruß Ralf

Hallo erstmal.

Darf man bei einem Vorstands wechsel informationen über
einnahmen und ausgaben vom alten vorstand verlangen.

Ja. Das wird wohl (zum. bei einem e.V.) in der
Jahreshauptversammlung passieren.

Nicht nur beim e. V.

Wie ist
es eigentlich wenn man offene posten gefunden hat wer haftet
dann für diese beträge.

Das kommt auf die Satzung an. Aber i.A. ist der Vorstand
haftbar, spez. der 1. Vorsitzende.

Das nur bei e. V. Bei nicht e. V. haftet nach aussen jedes Mitglied.

Gruß,

Florian

Hallo
Im Allgemeinen haftet zuerst der Verein mit seinem Vermögen. Nur wenn dem Vorstand grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haftet dieser. So wie er eine ordentliche Kassenführung gemacht hat, erübrigen sich weitere Nachfragen. War er dazu nicht in der Lage, muss der Vorstand sich Fragen gefallen lassen, besonders bezgl. der ordnungsgemässen Führung seines Amtes. Hier ist eine Fahrlässigkeit dann auch nicht mehr weit.

Viele Grüsse
Christian

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