Hallo,
ich habe ein etwas kompliziertes Konstukt, hoffe aber auf „sachdienliche Hinweise“ 
Angenommen ein Ehepaar lässt sich scheiden. Der Ehemann zahlt seinen Unterhalt an die Ehefrau, bis diese ein eheähnliches Verhältnis eingeht und der Ex-Mann nicht mehr zahlen muss.
Dieses „neue“ Verhältnis geht auseinander.
Muss der Ex-Mann jetzt wieder Unterhalt an die Ex-Frau bezahlen?
Muss der „neuere“ Ex-Partner auch was für die Frau zahlen?
(aus beiden Beziehungen ist je ein Kind hervorgegangen, diese Unterhaltszahlungen sind selbstverständlich von der ganzen Sache unberührt)
Hoffe auf verständliche Erklärung und einige Tips.
Vielen Dank,
Sonja
Hallo
Hallo,
ich habe ein etwas kompliziertes Konstukt, hoffe aber auf
„sachdienliche Hinweise“ 
Angenommen ein Ehepaar lässt sich scheiden. Der Ehemann zahlt
seinen Unterhalt an die Ehefrau, bis diese ein eheähnliches
Verhältnis eingeht und der Ex-Mann nicht mehr zahlen muss.
Dieses „neue“ Verhältnis geht auseinander.
Muss der Ex-Mann jetzt wieder Unterhalt an die Ex-Frau
bezahlen?
Muss der „neuere“ Ex-Partner auch was für die Frau zahlen?
mit Sicherheit nicht, denn man war ja nicht verheiratet, nur da entstehen Unterhaltsansprüche.
Also dürfte der EX Ehegatte wohl wieder in Frage kommen
Vielen Dank,
Sonja
lG
Mikesch
Hallo Sonja,
je nach dem können sowohl der geschiedene erste Ehegatte als auch der getrennte zweite Partner zu Unterhaltsansprüchen herangezogen werden. Dies hängt u.a. ab vom Alter der jeweiligen Kinder, der Leistungsfähigkeit und evtl. auch Vereinbarungen, die im Rahmen der Scheidung getroffen wurden.
Gruß vom
Sams
Hallo Sams
wer die Überschrift lesen kann ist klar im Vorteil:wink:
LG
MIkesch
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