Hallo! =)
Beispiel: Eine Frau, seit längerem von ihrem Mann getrennt, hat drei Kinder 15, 12 und 9 Jahre alt. Diese Kinder wollen den Geburtsnamen ihrer Mutter annehmen, da sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben bzw. es bei zufälligem Kontakt zu heftigen Konflikten kommt und dieser seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt.
Nun ist die Frage: Wie können sie ihr Vorhaben durchsetzen?
Hallo, das einfachste wäre dann eine Änderung des Familiennamens (also Mutter und Kinder) der durch die Mutter vorgenommen werden müsste. Bei gemeinsamen Sorgerecht oder wenn der Vater sich nicht um entsprechende Post kümmert kann das bei den Kindern zu Problemen führen.
Für die Mutter wäre die Namensänderung Problemloser. Für die Kinder ist mit dem 18 Lebensjahr auch alles drin.
Für alle Fargen was davor möglich ist hilft je nach Region das Standesamt (weiss zur Not auch wer stattdessen zuständig ist) oder die Namensänderungsbehörde (oft beim Ordnungsamt angesiedelt.)
Gruß Susanne