Ein Käufer meldet dem gewerblichen Verkäufer, dass die gekaufte Ware nicht angekommen ist. Versandart ohne Tracking Möglichkeit (z. B. Bücher- oder Warensendungen). Die normale maximale Lieferzeit der deutschen Post (ca. 1 Woche) ist abgelaufen.
Natürlich ist klar, dass der gewerbliche Käufer das Versandrisiko trägt und bei wirklichem Verlust Ersatz leisten muss.
Aber WANN muss der Verkäufer dem Käufer Ersatz leisten? Es kommt immer wieder vor, dass eine Sendung vom Empfänger als verschwunden gemeldet wird und nach 3-4 Wochen (ca. je 1 Woche Hin- / Rücktransport + 10 Tage Lagerfrist) wegen Nichtabholung bei der Post und abgelaufener Lagerfrist an den Absender zurück geht.
Kann VK dem K Ersatz leisten unter Vorbehalt: wenn die Sendung wegen Nichtabholung zurückkommt wird die Rückzahlung / Ersatzleistung zurückgefordert? Oder wartet VK besser gleich 4 Wochen (und evtl. noch das Ergebnis eines Nachforschungsauftrags bei der Post ab) vor Ersatzleistung um dies auszuschließen?