Sendungsverlust - WANN muss VK K Ersatz leisten?

Ein Käufer meldet dem gewerblichen Verkäufer, dass die gekaufte Ware nicht angekommen ist. Versandart ohne Tracking Möglichkeit (z. B. Bücher- oder Warensendungen). Die normale maximale Lieferzeit der deutschen Post (ca. 1 Woche) ist abgelaufen.

Natürlich ist klar, dass der gewerbliche Käufer das Versandrisiko trägt und bei wirklichem Verlust Ersatz leisten muss.

Aber WANN muss der Verkäufer dem Käufer Ersatz leisten? Es kommt immer wieder vor, dass eine Sendung vom Empfänger als verschwunden gemeldet wird und nach 3-4 Wochen (ca. je 1 Woche Hin- / Rücktransport + 10 Tage Lagerfrist) wegen Nichtabholung bei der Post und abgelaufener Lagerfrist an den Absender zurück geht.

Kann VK dem K Ersatz leisten unter Vorbehalt: wenn die Sendung wegen Nichtabholung zurückkommt wird die Rückzahlung / Ersatzleistung zurückgefordert? Oder wartet VK besser gleich 4 Wochen (und evtl. noch das Ergebnis eines Nachforschungsauftrags bei der Post ab) vor Ersatzleistung um dies auszuschließen?

Natürlich ist klar, dass der gewerbliche Käufer das
Versandrisiko trägt und bei wirklichem Verlust Ersatz leisten
muss.

Ich habe kürzlich mal gelesen, dass, wenn in einem juristischen Text steht, etwas sei „natürlich“ so oder so, dieses wahrscheinlich genau anders sei. Und siehe da: Das stimmt! Denn: Der Verkäufer muss keineswegs Ersatz leisten, sondern nur das Geld erstatten. That’s it!

Das ergibt sich übrigens daraus, dass sich das Schuldverhältnis wegen § 243 II BGB auf die verschickte Sache beschränkt. Nun ist zwar keine Erfüllung eingetreten, denn Erfüllung ist die Bewirkung des Leistungserfolges. Aber dafür ist die Leistung nun unmöglich. Und was unmöglich ist, verlangt die Rechtsordnung auch nicht: § 275. Für den Käufer bleibt nur der Rückanspruch aus § 326 BGB.

Levay

Hallo,

OK, ich bin kein Rechtsexperte und habe mich nicht ganz klar ausgedrückt.

Der Verkäufer muss keineswegs Ersatz leisten,
sondern nur das Geld erstatten. That’s it!

Interessant zu wissen und könnte vielleicht tatsächlich mal Anwendung finden.

Meine Hauptfrage war aber:
Zahlt der gewerbliche VK dem K sofort nach Meldung eines Sendungsverlustes das Geld zurück oder schickt noch mal Ware ab? Falls ja mit Vorbehalt (bei verlorenem Abholschein muss K Ware wieder bezahlen - oder wie formuliert??)?
ODER
Wartet der VK ab, ob nicht tatsächlich nur der K seinen Abholschein verloren hat? In dem Fall kommt nach 3-4 Wochen die Sendung zurück zum VK.

Danke Stephanie

Moimoin!

Meine Hauptfrage war aber:
Zahlt der gewerbliche VK dem K sofort nach Meldung eines
Sendungsverlustes das Geld zurück oder schickt noch mal Ware
ab?

Sollte die Ware mehrfach vorhanden sein, dann schickt der VK i.d.R. die Ware nochmals ab. Der Nachforschungsauftrag wird mit dem Zusatz verbunden, die betreffende Sendung zurückzuschicken. Das geht natürlich nur, wenn die Ware mehrfach vorhanden ist. Bei der „blauen Mauritius“ wird das wohl kaum gehen, daher Bezug auf vor mir geschriebenen Beitrag.

Falls ja mit Vorbehalt (bei verlorenem Abholschein muss K
Ware wieder bezahlen - oder wie formuliert??)?

Sollte sich herausstellen, dass der Kunde irgendwann 2x die Ware erhalten hat, dann muss der Kunde dieses auch 2x zahlen. Wenn der Kunde seinen Abholschein verliert, kann er ja die erste Ware nicht abholen. Sollte es auch ohne Abholschein gehen (Trackingnummer, Anruf beim Depot), dann erübrigt sich die 2. Sendung im normalen Fall.

ODER
Wartet der VK ab, ob nicht tatsächlich nur der K seinen
Abholschein verloren hat? In dem Fall kommt nach 3-4 Wochen
die Sendung zurück zum VK.

Eine bessere Variante als diese, um Kunden zu vergraulen, gibt es nicht.

Danke Stephanie

Bis denne

Sendungsschwund / Nichtabholung durch Käufer
Danke für die Ausführungen gitarrejoern. Einige kleine Fragelücken bleiben aber noch offen - vielleicht wäre diese Frage besser unter Handel untergebracht gewesen.

Wenn der Kunde seinen Abholschein verliert, kann er ja die
erste Ware nicht abholen.

Bei meiner lokalen Post kann man immer mit Perso hingehen und sagen Sendung vermisst, evtl. Abholschein verloren, liegt hier etwas für mich? Und die gucken.

Das Problem ist vielmehr, dass der Kunde nicht weiß, dass eine Sendung für ihn hinterlegt ist. Und die Frage ist, wie viel Recherche ist dem Kunden zuzumuten (hilfreich wäre Postboten fragen, Nachbarn fragen ob die etwas angenommen haben, bei der Post fragen, ob da etwa liegt).
Nach meiner Erfahrung bleibt bei Schwundmeldung unversicherter Sendungen in 2/3 der Fälle die Sendung verschwunden, in 1/3 der Fälle kam sie zurück wegen Nichtabholung.

Sollte sich herausstellen, dass der Kunde irgendwann 2x die
Ware erhalten hat, dann muss der Kunde dieses auch 2x zahlen.

Tatsächlich erhalten hätte der Kunde die Ware bei Nichtabholung ja nur einmal – sie musste aber 2x verschickt werden. Und manche Waren (z. B. Pflanzen) überleben zwar 5 Tage Lieferzeit, nicht aber die bis zu 30 Tage bis zu einem Rücktransport.

Ich wiederhole noch einmal die erste Frage:
Ich nehme an man muss einen Vorbehalt bei Nichtabholung ausdrücklich angeben
etwa: stellt sich heraus, dass die Sendung nicht verloren ist, sondern vom K nicht abgeholt wurde:

  1. bleibt der K an den Kaufvertrag gebunden und hat die Ware und / oder zusätzlich anfallende Versandkosten zu bezahlen
  2. hat K die Kosten für Beschädigung an der Ware (z. B. Pflanzen) durch überlange Lagerung zu übernehmen oder sich mir der Lieferung der verschlechterten Ware zu begnügen (oder vielleicht Punkt 2 besser weglassen?, ich weiß nicht wie da die Rechtslage ist).

Stephanie

Hin, Hin, Rück Widerruf - wer zahlt Versandkosten?
Ergänzende Frage: was wenn dem K alles zu viel wird und er sich mittendrin zum Widerruf entschließt – wer hat welche Versandkosten (für Ware unter 40 Euro) zu zahlen? (1. Hinversand an K. (Nichtabholung), 2. zweiter Versand an K. 3. Rücksendung an VK nach Widerruf). Der VK muß 1 übernehmen, der K 3, wer übernimmt 2? Muss das auch der VK?