Hallo,
internethändler sind an ein Rückgaberecht seitens des Kundens sowie auch andere Händler an Gewährleistungsrecht gebunden, kann man dieses Recht ausschliessen, da sich der Händler in einem Insolvenzverfahren befindet ?
Gruß
Hallo,
internethändler sind an ein Rückgaberecht seitens des Kundens sowie auch andere Händler an Gewährleistungsrecht gebunden, kann man dieses Recht ausschliessen, da sich der Händler in einem Insolvenzverfahren befindet ?
Gruß
Hallo Xaz,
es gibt hier zwei Rechtsverhältnisse:
Kunde - Internethändler
Internethändler - Großhändler
Wenn nun der Großhändler in Insolvenz ist, hat der Kunde damit nichts weiter zu tun, weil er beim Internethändler gekauft hat und dieser als Vetragspartner für die Gewährleistung gerade steht. In einem solchen Fall hat der Internethändler Pech gehabt. Eine Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen, gibt es nämlich in keinem Fall für einen Unternehmer (i.S.d. § 14 BGB).
Der Internethändler kann, wenn er vom Kunden in Anspruch genommen wird, seine Regressforderung gegen den Großhändler als normale Insolvenzverbindlichkeit zur Tabelle anmelden.
Gruß,
Oskar