Publizieren von Diplomarbeiten

Hallö!

Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn alle Absolventen eines Jahrgangs beschließen, ihre Arbeiten gesammelt ins Netz zu stellen? Und zwar nicht auf dem Server der Hochschule.
Inwiefern wird der Hochschule eine Beteiligung an der Diplomarbeit zugestanden? Hängt das damit zusammen, ob ein Thema frei gewählt ist oder ob es aus dem Themenkatalog stammt?

Ich würde mich über jegliche Hin- und Verweise freuen.

Dank und Gruß
am

Hi Anna :o)

Aus eigener langjähriger Erfahrung °hüstel° kann ich dir nur sagen, daß die Publikation von Diplomarbeiten zumindest auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ein erhebliches Problem darstellen kann.

Diplomarbeiten werden oft mit (finanzieller) Unterstützung der Industrie durchgeführt, die Industrie möchte aber ganz gerne was dafür zurückkriegen, z.B. gewerbliche Schutzrechte (etwa Patente). Solange die Diplomarbeit nicht veröffentlicht ist kann das auch so ablaufen, vor der Veröffentlichung wird eine Anmeldung eingereicht oder die Arbeiten werden gesperrt (d.h. nicht veröffentlicht) bis die Anmeldung erfolgt ist. Wenn nun aber alle Absolventen ihre Arbeiten ohne Rückfrage einfach ins Netz stellen und damit öffentlich zugänglich machen sind diese Arbeiten dann neuheitsschädlich vorveröffentlicht und es sind KEINE Patentanmeldungen mehr möglich bzw. muß man dann mittels juristischer Klimmzüge (unberechtigte Entnahme) versuchen zu retten was noch zu retten ist. Und das die Industrie über solche Aktionen nicht gerade erfreut ist versteht sich von selbst.

Also … mein Rat: lieber erst mal Rückfragen ob man veröffentlichen DARF.

°wink°

Tiger

Hi,

Deine Diplomarbeit gehört (copyrightmäßig) primär Dir, d.h. damit kannst Du machen, was Du willst. Hast Du eine Praktikumsarbeit gemacht, hat das Unternehmen ein Mitspracherecht, allein schon deshalb, weil die Arbeit vertrauliche Informationen enthalten kann.

Juristen, korrigiert mich.

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Warnung. So schlimm ist das bei uns nicht. Bei uns hat eigentlich keiner mit finanzieller Unterstützung einer Firma seine Arbeit geschrieben.
Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat die Hochschule an sich keine Rechte drauf und macht mir das Leben schwer?
Es geht übrigens auch(!) darum, daß Arbeiten, die mit „3“ bewertet wurden nicht für immer in der Versenkung verschwinden. Immerhin sind Bewertungen subjektiv… Das Einverständnis der Autoren hab ich schon.

Gruß
anna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Deine Diplomarbeit gehört (copyrightmäßig) primär Dir, d.h.
damit kannst Du machen, was Du willst. Hast Du eine
Praktikumsarbeit gemacht, hat das Unternehmen ein
Mitspracherecht, allein schon deshalb, weil die Arbeit
vertrauliche Informationen enthalten kann.

Juristen, korrigiert mich.

Gruß
Christian

Bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens gehört eine Diplomarbeit nicht dem Diplomanden, sondern ist das geistige Eigentum des Professors.

Max

Hallö!

Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn alle Absolventen eines
Jahrgangs beschließen, ihre Arbeiten gesammelt ins Netz zu
stellen? Und zwar nicht auf dem Server der Hochschule.
Inwiefern wird der Hochschule eine Beteiligung an der
Diplomarbeit zugestanden? Hängt das damit zusammen, ob ein
Thema frei gewählt ist oder ob es aus dem Themenkatalog
stammt?

Ich würde mich über jegliche Hin- und Verweise freuen.

Dank und Gruß
am

Hi Anna :o)

Vielen Dank für die Warnung. So schlimm ist das bei uns nicht.
Bei uns hat eigentlich keiner mit finanzieller Unterstützung
einer Firma seine Arbeit geschrieben.
Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat die Hochschule
an sich keine Rechte drauf und macht mir das Leben schwer?

Nein, aber in einer Diplomarbeit kann auch das geistige Eigentum eines anderen (etwa des Betreuers oder des Professors) enthalten sein. Eigenmächtiges Veröffentlichen OHNE Zustimmung ALLER Beteiligten kann daher ein Problem darstellen.

Es geht übrigens auch(!) darum, daß Arbeiten, die mit „3“
bewertet wurden nicht für immer in der Versenkung
verschwinden. Immerhin sind Bewertungen subjektiv… Das
Einverständnis der Autoren hab ich schon.

Zumindest bei uns in Österreich werden ALLE Diplomarbeiten in die Uni- und Staatsbibliothek aufgenommen, also verschwinden ganz sicher nicht in der Versenkung.

°wink°

Tiger