Rechtsanwalt Immobiliendienstleistungen ?

Hallo

Darf ein Rechtsanwalt Immobiliendienstleistungen ausführen ?

Vielen Dank

Rene Baldeau

Hallo!

Darf ein Rechtsanwalt Immobiliendienstleistungen ausführen ?

Ja warum sollte er das denn nicht dürfen?

Nein, darf er nicht. Es greift das Berufsverbot des § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO.

Bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Immobilien- und Finanzmakler kann die Zulassung sogar widerrufen werden. Dieses gilt nicht, wenn der Rechtsanwalt z. B. nur in einem einzigen Fall für einen Familienangehörigen tätig geworden ist.

sei (§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Darf ein Rechtsanwalt Immobiliendienstleistungen ausführen ?

Ja warum sollte er das denn nicht dürfen?

Weil diese Tätigkeit mit der eines Rechtsanwalts unvereinbar ist. Siehe meinen obigen Kommentar.

Bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Immobilien- und
Finanzmakler

Von makeln stand nichts in der Ausgangsfrage, es war von Dienstleistung die Rede.

1 „Gefällt mir“

Bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Immobilien- und
Finanzmakler

Von makeln stand nichts in der Ausgangsfrage, es war von
Dienstleistung die Rede.

Makeln fällt unter den Begriff Immobiliendienstleistung. Und von etwas anderem als Makeln habe ich auch nicht gesprochen.

Makeln fällt unter den Begriff Immobiliendienstleistung. Und
von etwas anderem als Makeln habe ich auch nicht gesprochen.

Nee, aber außer dir hat bislang auch noch keiner von Maklertätigkeit gesprochen. Immobiliendienstleistung kann ja einiges mehr sein, und nicht alles davon wäre einem Anwalt verboten.

Levay

Makeln fällt unter den Begriff Immobiliendienstleistung. Und
von etwas anderem als Makeln habe ich auch nicht gesprochen.

Genau darum geht es ja. Der Fragesteller hat sich nicht notwendigerweise auf das makeln bezogen, es könnte ja auch z.B. die Verwaltung gemeint sein.

Dann sei doch bitte so gut und erteile dem Fragenden eine entsprechende Auskunft. Meine Antwort bezog sich auf den Bereich des Makelns.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Habe ich irgend etwas anderes behauptet? Wenn du umfassendere Auskünfte erteilen kannst, dann tu das bitte, anstatt an einer korrekten Antwort rumzunölen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Immobiliendienstleistung kann ja
einiges mehr sein, und nicht alles davon wäre einem Anwalt
verboten.

Genau, Gott sei’s gedankt! Ich habe nämlich früher regelmäßig den Rasen hinter unserem Haus gemäht, und der Vermieter hat dafür ein bißchen Geld von den Nebenkosten abgezogen. Ich hatte schon Angst, dass das auffliegt, ist ja auch eine Immobiliendienstleistung.

1 „Gefällt mir“

Habe ich irgend etwas anderes behauptet?

Ja.

Wenn du umfassendere
Auskünfte erteilen kannst, dann tu das bitte, anstatt an einer
korrekten Antwort rumzunölen.

Deine Antwort war nicht korrekt.
Du hast auf die Frage „Darf ein Rechtsanwalt Immobiliendienstleistungen ausführen ?“ am 18.06.2007 um 12:49 Uhr geantwortet „Nein, darf er nicht.“.
Diese antwort ist nicht korrekt, da es Immobiliendienstleistungen gibt, die ein Rechtsanwalt ausführen darf. Von Makeln steht an dieser Stelle Deiner Antwort nichts.
Also pöbel hier nicht rum…

1 „Gefällt mir“

Meine Antwort bezog sich auf den
Bereich des Makelns.

Nein, tat sie nicht. Du hast auf die Frage „Darf ein Rechtsanwalt Immobiliendienstleistungen ausführen ?“ am 18.06.2007 um 12:49 Uhr geantwortet „Nein, darf er nicht.“. Wo beziehst Du Dich da bitte aufs Makeln?
Es geht mir auf die Nerven, wenn Leute hier Mist schreiben und es dann noch nicht mal einsehen…

2 „Gefällt mir“

Du musst die Geschichte ja trotzdem nicht über rumerzählen. Sicherheitshalber :wink:

Levay

Wenn du schon hier einen auf schlau machst, dann lies doch bitte den GESAMTEN Artikel und beziehe dich nicht auf den Teil eines Satzes. Das, was du hier betreibst, mit dem Vorwurf, ich würde „herumpöbeln“ ist unterste Schublade.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Deine beleidigenden Äusserungen könntest du dir und anderen ersparen, wenn du anstatt einen Teilbereich zu zitieren, den ganzen Beitrag lesen würdest. Und wenn dir hier Antworten auf die Nerven gehen, dann bist du fehl am Platz.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Früher galt ja auch mal Taxifahren als unschicklich und mit der Ehre eines Anwalts unvereinbar.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also ich meine es kann ja wirklich jeder mal einen Fehler machen. Auch wenn du es nicht so gemeint haben solltest, hast du geschrieben, dass Anwälte keine Immobiliendienstleistungen erbringen dürfen und im Falle des Makelns kann sogar die Zulassung entzogen werden. Das steht so da und kann jeder lesen und es ist eben falsch.

  • also jeder Mensch macht Fehler, aber das partout nicht einsehen zu wollen und dann auch noch quasi den Spieß umzudrehen, ist wirklich unpassend.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“