Hallo,
könnt ihr mir hierbei ein paar Anhaltspunkte geben bitte?
Firma A stellt Firma B eine Rechnung. Dabei gibt Firma A irrtümlich eine falsche Kontonummer - nämlich die der Firma C - an. Firma C geht insolvent.
Firma B bezahlt an die angegebene Kontoverbindung, noch bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Die Zahlungen an die Firma C entstanden aus keinerlei Anspruchsgrundlage und beruhen lediglich auf dem Irrtum von A.
Der Insolvenzverwalter von C ist der Meinung, dass die von A rückgeforderte Summe, zur Insolvenzforderung geworden ist und nunmehr über eine Insolvenztabelle angemeldet werden muss.
Inwiefern ist dies überhaupt zutreffend? Könnte B (im gegebenen Zeitrahmen) die Fehlbuchung über die Bank einfach zurückbuchen lassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Hallo,
es ist leider genau so, wie es der Insolvenzverwalter beschrieben hat.
Genereller Sachverhalt: Ein Insolventes Unternehmen hat eine unberechtigte Zahlung erhalten.
Die erste Fragestellung lautet, wer für die unberechtigte Zahlung verantwortlich ist.
Da der Rechnungssteller eine falsche Kontonummer angeben hast, ist der Kunde fein raus. Das heißt, der Rechnugnssteller kann sich nicht auf Nichterfüllung des Vertrages zurückziehen. Da der Kunde seinen Teil ja erfüllt hat, in dem er auf das vom Rechnungssteller gewünschte Konto bezahlt hat.
Somit ist nun das Insolvente Unternehmen in der Schuld des Rechnungsstellers. Mit andere Worten, die unberechtigt erhaltene Zahlung fließ als ganz normale Forderung in das Insolvenzverfahren ein. Mit allem drum und dran.
Und hier greifen dann wieder verschiedene Gesetze und Regelungen, wie mit Forderungen und der Insolvenzmasse (Verwertbare Unternehmengegenstände) umgegangen wird. Im Normalfall bleibt für für Forderungen deiner Art nicht so viel übrig. Die Regel ist ein Vergleich und Forderungsverzicht.
Auch dauert das Ganze je nach den Rahmenbedingen recht lange…
Gruß
Rudi
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Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, dürfte der Empfängername der auf der Überweisung stand, nicht identisch sein mit dem tatsächlichen Kontoinhaber.
Von daher kann es sein das die Empfängerbank haftet, da diese nicht geprüft hat ob hier eine Übereinstimmung vorliegt!
Grüße
Michael