Hallo!
Mal ne Frage. Ich soll z.B. für einen Schaden am Fahrzeug haftbar gemacht werden. Der Kläger ist ja letztendlich nicht verpflichtet den Schaden zu reparieren. Ist es dann aber rechtens, dass ich den Arbeitsaufwand auf dem Kostenvoranschlag trotzdem mit mit bezahlen muss?
Danke
Rene
Hallo,
ich sehe hier keinen Unterschied:
Lösung A: Geschädigter lässt Auto für 1000 Euro reparieren womit der vor dem Ereignis bestandene Zustand wieder hergestellt wird.
Lösung B: Geschädigter lässt Auto nicht reparieren. Auto hat aufgrund des Schadens einen um 1000 Euro geringeren Wert.
Lösung C: Geschädigter lässt Auto später reparieren.
Lösung D: Geschädigter lässt Reparatur nur teilweise durchführen (500 Euro). Auto hat dann einen um die weiteren 500 Euro geringeren Wert.
Wie du es drehst und wendest. Du musst den Schaden voll und ganz bezahlen, also all das, was die Folge des Unfalls ist.
Gruß
S.J.
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Wie du es drehst und wendest. Du musst den Schaden voll und
ganz bezahlen, also all das, was die Folge des Unfalls ist.
Hallo
Jain,
auf dem Kostenvoranschlag für die Reparatur ist auch die MwSt aufgeführt. Und diese muss nur bezahlt werden wenn sie auch anfällt, sprich wenn der Schaden repariert wird, und die MwSt.bezahlt wird.
So wird es durch Versicherungen geregelt, und müsste imho auch bei Privat gelten.
_Ich möchte meinen Sachschaden mit der gegnerischen Versicherung auf Basis des Kostenvoranschlages abrechnen. Die Versicherung verweigert mir die Auszahlung der in der Aufstellung enthaltenen Mehrwertsteuer.
Seit August 2002 können Sie die Mehrwertsteuer nur ausbezahlt bekommen, wenn diese tatsächlich angefallen, also bezahlt worden, ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese gesetzliche Festlegung in mehreren Entscheidungen bestätigt (z.B. Az.: VI ZR 267/03 und VI ZR 109/03)._
http://www.avd.de/index.php?id=507
Gruß
hartmut
imho?
Wie du es drehst und wendest. Du musst den Schaden voll und
ganz bezahlen, also all das, was die Folge des Unfalls ist.
Hallo
Jain,
auf dem Kostenvoranschlag für die Reparatur ist auch die MwSt
aufgeführt. Und diese muss nur bezahlt werden wenn sie auch
anfällt, sprich wenn der Schaden repariert wird, und die
MwSt.bezahlt wird.
So wird es durch Versicherungen geregelt, und müsste imho auch
bei Privat gelten.
Mal ganz am Rande- was heisst imho?
Danke für die Füllung meiner Bildungslücke.
Jörg
Mal ganz am Rande- was heisst imho?
Hallo
In My Humble Opinion
Meiner unmaßgeblichen/bescheidenen Meinung nach
Gruß
hartmut
Mal ne Frage. Ich soll z.B. für einen Schaden am Fahrzeug
haftbar gemacht werden. Der Kläger ist ja letztendlich nicht
verpflichtet den Schaden zu reparieren.
Ja, letztlich. Theoretisch aber schon. Der Grundgedanke des Schadensersatzrechts ist die Naturalrestitution, und das heißt: Der Geschädigte muss so gestellt werden, wie er ohne die Schädigung gestanden hätte. Macht Sinn; wieso sollte der Geschädigte am Ende schlechter dastehen, nur weil ein anderer ihn geschädigt hat?
Levay
Hallo!
So wird es durch Versicherungen geregelt, und müsste imho auch
bei Privat gelten.
So hat das vor allem der Gesetzgeber geregelt. Das steht genau so in § 249 Abs.2 BGB.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Da könnte ich mich doch glatt mit einer Frage anhängen.
Und zwar die Verbringungskosten werden manchmal erstattet, und manchmal nicht.
Gibt es da inzwischen eine sichere Aussage ob die Verbringungskosten, wenn sie auf einem Kostenvoranschlag stehen auch bezahlt werden, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.
Meiner Ansicht nach müssten sie auch herausgerechnet werden wenn sie nicht anfallen. Das ist aber nur meine Meinung.
Gruß
hartmut