Person A (Privatperson) wurde von B (Unternehmer) ein Angebot über eine Brunnenbohrung erstellt. Das Angebot lautete über eine Summe von 1800 Euro und der Auftrag wurde erteilt.
Als der Brunnen gebohrt war, verlangte B die Summe von 1750 Euro und A
bezahlte bar.
Nun hat A weder eine Quittung noch eine Rechnung bekommen und fragte
nach. Wenn A eine Rechnung wolle, müsse A noch 19% MwSt zahlen, sagt B.
A ist davon ausgegangen, dass die Summe des Angebotes ein Endbetrag
ist, was ist richtig?
Person A (Privatperson) wurde von B (Unternehmer) ein Angebot
über eine Brunnenbohrung erstellt. Das Angebot lautete über
eine Summe von 1800 Euro und der Auftrag wurde erteilt.
Als der Brunnen gebohrt war, verlangte B die Summe von 1750
Euro und A
bezahlte bar.
Nun hat A weder eine Quittung noch eine Rechnung bekommen und
fragte
nach. Wenn A eine Rechnung wolle, müsse A noch 19% MwSt
zahlen, sagt B.
A ist davon ausgegangen, dass die Summe des Angebotes ein
Endbetrag
ist, was ist richtig?
!! Zwischen „KAufleuten“ ist der Rechnungsbetrag immer Netto , wobei dann immer die MWsT dazugerechnet wird; bei einem Angebot an Verbraucher/Privater müsste m.E. der Betrag Brutto sein…
!!Vorsicht: wenn Ihnen bekannt ist, dass A den Geldbetrag „einstreicht“ ohne Abführung der gesetzlichen Steuern, machen Sie sich der „Beihilfe“ schuldig,… ich würde in diesem hypotetischen Fall eine Quittung verlangen für die bezahlten 1.750; A muß eine Quittung erstellen, denn sonst könnte er ja in Tagen wieder den Geldbetrag verlangen oder Sie haben einen Zeugen, der die Bezahlung dann ggf. beweisen könnte,…
mfg
wieso gibt man jemanden ohne jeglichen Beleg 1750,- Euro, hat man zuviel Geld ?
Hinweis an B, das sonst eine Strafanzeige erfolgt wegen Schwarzarbeit!
Desweiteren hoffe ich hier für A, das er beweisen kann das er B Geld gegeben hat und welche genaue Summe, sonst kann man auch die Anzeige vergessen da jegliche Beweise fehlen ! Und B könnte dann den Spies umdrehen und sein Geld verlangen, was noch eine weitere Zahlung nach sich ziehen würde !