Hallo,
in meinem Beispielsfall geht es um den Widerruf bzw. dem Rücktritt einer bei eBay ersteigerten Reise.
Ich habe schon viel im Themengebiet gelesen, dennoch ist mir noch was unklar.
Zu den Fakten:
1.) Eine Versteigerung bei eBay ist ein Kaufvertrag und keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB.
2.) Der Verkäufer V ist ein Unternehmer, der Gutscheine von Hotels, Reiseveranstaltern etc. auf eBay anbietet.
3.) In seinen (V´s) AGB´s steht: „§ 3. Rückgaberecht und -folgen: Verbrauchern steht in Bezug auf die gekauften Artikel ein Rückgaberecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu; dies gilt nicht, soweit es sich um Hotelgutscheine / Unterbringungen handelt, die für einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums vom Verbraucher geordert wurden.
(1) Rückgaberecht: Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens[…]“
4.) Nach der Auktion solle man seinen Wunschreisetermin mitteilen (von jetzt bis 26.01.2010 !). Wisse man noch nichts konkretes, so erhält man eine Reisebestätigung mit dem Reisedatum vom 02. Oktober bis 16. Oktober 2009. Diesen Reisetermin kann man jederzeit ändern/anpassen. Käufer K erhielt das „voreingestellte“ Reisedatum, keinen Wunschtermin.
Wenige Tage nach Auktionsende bat K gem. §312d Fernabsatzgesetz um Rücktritt von der ersteigerten Reise. V schrieb, K müsse sich hierfür direkt an den Veranstalter X wenden, was K auch tat. X schrieb K, dass es kein Rückgabe-/Widerrufsrecht gibt, da eine Reise mit einem konkreten Reisetermin gekauft wurde.
>> Ist dies jedoch wirklich eine termingebundene Reise, die unter die Ausnahmen des §3. der AGB´s fällt?
(War das Datum denn konkret, obwohl K es jederzeit ändern kann?!)
Der Veranstalter X verwies auf seine AGB´s und teilte K mit, dass nun 15% Stornogebühren anfallen (im Beispielsfall enspricht das 90,75€).
>> Sind die Stornogebühren angemessen?
Weiterführung:
2 Monate (und einigen nichtbeantworteten Anfragen und Bitten um Rückzahlung später!) kam die Nachricht, dass der Betrag von 605€ abzgl. 90,75€ + einer Bearbeitungsgebühr von 25€ (zzgl. 10€ Gutschrift/Zinsen wg. Verspätung) überwiesen wird.
>> Ist die Bearbeitungsgebühr auch „Rechtens“, nachdem anfangs nur die Rede von 15% Stornogebühren war?
>> Sind die Gebühren angemessen?
Vielen Dank für die Mithilfe!!!