Hallo,
wenn die Bundesrepublik aufgrund eines Justizirrtumes vom ungerechtfertigten Inhaftierten auf Schadenersatz geklagt wird, wer vertritt in diesem Falle den Staat, ein „normaler“ Rechtsanwalt oder ein Staatsanwalt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
wenn die Bundesrepublik aufgrund eines Justizirrtumes vom
ungerechtfertigten Inhaftierten auf Schadenersatz geklagt
wird, wer vertritt in diesem Falle den Staat, ein „normaler“
Rechtsanwalt oder ein Staatsanwalt?
Staatsanwälte vertreten den Staat nur im Strafrecht.
In diesem Fall würden das behördeninterne Juristen machen.
Gruß
Dea