bei uns kam die frage auf, wann verschiedene delikte verjähren. z.b. behauptet einer, dass mord nie verjährt, steuerhinterziehung nach zehn jahren.
wie sieht das denn nu genau aus? gibt´s da feste daten zu den genannten taten?
gruss
spot
Für Straftaten gelten die §§ 78 ff. StGB. In § 78 steht, daß Mord und Völkermord nicht verjähren, im übrigen ist die Verjährung von der Schwere des Delikts (mögliche Höchststrafe) abhängig und entsprechend gestaffelt (3, 5, zehn, zwanzig, dreißig Jahre). Außerdem kann die Verjährung durch bestimmte Strafverfolgungsmaßnahmen unterbrochen werden und läuft dann von neuem. In der Abgabenordnung ist übrigens noch ein Sonderfall der Verjährungsunterbrechung geregelt, dort wird die Verjährung unterbrochen durch die bloße Mitteilung, daß ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden wird.
der kleine fritz…
… da kann man mal sehen: man stellt sich das alles so einfach vor
na wenigstens wissen wir´s jetzt in sachen mord genau und werden angesichts der aussichten wohl doch keinen begehen 
gruss
spot
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… da kann man mal sehen: man stellt
sich das alles so einfach vorna
wenigstens wissen wir´s jetzt in sachen
mord genau und werden angesichts der
aussichten wohl doch keinen begehen
Oder sich nie erwischen lassen.
*untertauchend*
ralph