Sozialhilfe Kündigungsberecht. bei Handyverträgen?

Ist man als Sozialhilfeemfänger berechtigt seinen Handy Vertrag vorzeitig kündigen zu können?

MfG,

Noel

Die Telefongesellschaften sind Gewerbetreibende wie der Möbelhändler oder Schuster an der Ecke. Wenn Du als geschäftsfähiger Mitbürger mit diesen Leuten Verträge eingehst, sind die auch einzuhalten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Noel,

schau mal in deinen Handy-Vertrag, was dort unter dem Stichwort Kündigung zu lesen ist. Ich denke mal, dass auch bei einem Hineingeraten in die Sozialhilfe eine Entlassung aus dem Vertrag nur nach den dort festgelegten Regeln der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung möglich ist.

Gruß, BeBro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

früher hätte ich gesagt: 2 Doofe, 1 Gedanke. Wir haben zeitgleich unsere Kommentare eingestellt und liegen dabei sogar auf gleicher Linie.

Gruß, BeBro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein,
das BGB und die AGB`s sehen bei Sozialhilfe keine außerordentliche Kündigungsfristen vor.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]