Hallo, hier im Forum, besonders an die Rechtsexperten.
Habe hier mal eine interessante Fragestellung:
Gläubiger A hat Titel auf Schuldner B. Schuldner B ist aber an von ihm gemeldeten Wohnort nicht mehr ansässig. Also ist Schuldner B weder auf dem Postweg noch durch einen Gerichtsvollzieher zu erreichen. Gläubiger A weiß aber, dass Schuldner B noch in näherer Umgebung -im selben Finanzbezirk- wohnt ,nur halt nicht wo.
Welche Möglichkeit bietet sich jetzt Gläubiger A, Schuldner B ausfindig zu machen um den Titel zu vollstrecken??
Die Idee:
Ist es möglich beim zuständigen Finanzamt (sofern Schuldner B irgendwelche Steuern zahlt) die Adresse von Schuldner B anzufragen?
Was kann Gläubiger A sonst tun um seinen Titel zur Vollstreckung zu bringen?!
Bin auf eure Meinungen und rechtlichen Ausführungen gespannt…
Gruß
Peter
Das alte Inkasso Problem
Hallo,
das ist eines der schwersten Probleme im Forderungseinzug. Da die Halunken ständig den Wohnort wechseln und sich nicht ordentlich anmelden, ist idR. nicht einmal der Mahnbescheid zustellbar.
Welche Möglichkeit bietet sich jetzt Gläubiger A, Schuldner B
ausfindig zu machen um den Titel zu vollstrecken??
Gar keine.
Die Idee:
Ist es möglich beim zuständigen Finanzamt (sofern Schuldner B
irgendwelche Steuern zahlt) die Adresse von Schuldner B
anzufragen?
Du glaubst im ernst, dass dass Finanzamt eine aktuellere Anschrift hat, als das Einwohnermeldeamt?
Was kann Gläubiger A sonst tun um seinen Titel zur
Vollstreckung zu bringen?!
Da ist dann schon Detektivarbeit angesagt. Gut ist natürlich, wenn man erfährt, ob und wo der Schuldner arbeitet. Dann kann man eine Gehaltspfändung erreichen. Oder man erfährt von einem vorhandenem Bankkonto und kann dieses zu pfänden versuchen.
Bin auf eure Meinungen und rechtlichen Ausführungen gespannt…
Rechtlich gibt es da nicht viel zu diskutieren. Der Schuldner kommt seiner Meldepflicht nicht nach und verstößt damit gegen geltendes Recht, welches genau solchen Situationen vorbeugen soll.
Gruß
S.J.
Irgendeine Möglichkeit an den Schuldner zu kommen?
Danke für deine Antwort, Steve.
Im Landkreis von Gläubiger A und Schuldner B ist es nur möglich ein Kfz zuzulassen, wenn das Finanzamt die Kfz-Steuer per Bankeinzug vom Fahrzeughalter abbucht.
Da Schuldner B ein Auto auf seinen Namen angemeldet besteht die Möglichkeit, dass man die Bankdaten vom Finanzamt anfordern kann?
Die Kfz-Stuer wird zwar nur ein Mal jährlich entrichtet, aber die Möglichkeit, dass das Konto noch aktuell ist besteht.
Außerdem könnte man doch auch prüfen lassen, ob Schuldner B beim Finanzamt Einkommensteuer zahlt und daraufhin feststellen bei was für einer Firma er angestellt ist?
Und die Adresse, die Schuldner B beim Finanzamt angegeben hat, könnte ja aktuell sein.
Kann man an diese Daten kommen und wenn ja auf welchem Weg??
Keiner der mir dazu was sagen kann??