Drohbrief vom Steueramt?

Hallo zusammen,

Frau Meyer erhält einen Brief vom Steueramt, in dem ihr gedroht wird, dass man ihr Konto, ihren Lohn und ihr KFZ pfändet, ihre Wohnung und Geschäftsräume durchsucht - notfalls mit gewaltsamer Türöffnung - und von ihr die eidesstattliche Versicherung verlangt, natürlich mit Schufa-Eintrag.

Der Grund dafür seien Schulden in Höhe von 4,25 €, die sie trotz mehrmaliger Anmahnungen nicht gezahlt habe.

Nun hat aber Frau Meyer niemals Mahnungen bekommen und ihre Steuern eigentlich immer bezahlt.
Offenbar gibt es auch keinen vollstreckbaren Titel gegen sie.

Was sollte Frau Meyer aufgrund eines solchen Schreibens nun tun?

Gruß!

Horst

eine sofotige nachricht an den chef des steueramtes schicken und die presse einschalten–aber nicht die ´´gleichgeschaltete´´!

Servus Horst,

wenn der Sachverhalt so wie er wiedergegeben ist vollständig ist: Mal kurz bei der Gemeinde (falls es sich tatsächlich ums Steueramt und nicht ums Finanzamt handelt) anrufen und den offensichtlich durch maschinelle Bearbeitung entstandenen Fall aus der Welt schaffen lassen. Ggf. einen Fünf-Euro-Schein gleich vorbeibringen - viele kommunalen Kassen nehmen noch Bargeld an.

Falls es eine Vorgeschichte gibt (das riecht ein wenig danach, insbesondere weil der Text gar nicht zu einer üblichen Vollstreckungsankündigung passen mag): Die Vorgeschichte hier - oder besser im Steuerbrett - zur Beurteilung posten.

Schöne Grüße

MM

Servus,

noch ein Nachschlag:

Einen vollstreckbaren Titel braucht es nur bei Gläubigern, die nicht in eigener Sache vollstrecken dürfen, sondern dazu ein Gericht bemühen müssen.

Zu den Gläubigern, die in eigener Sache vollstrecken dürfen, zählen die Finanzämter, die Steuerämter, die Zollbehörden, die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften: Freilich kündigen auch diese die Vollstreckung an - wie im beschriebenen Fall geschehen.

Beiläufig: Besonders interessieren täte mich der Satz mit dem Schufa-Eintrag im Originaltext. Klingt so, als habe sich da eine Gemeinde etwas richtig Kreatives einfallen lassen.

Schöne Grüße

MM

Hallo zusammen,

Frau Meyer erhält einen Brief vom Steueramt, in dem ihr
gedroht wird, dass man ihr Konto, ihren Lohn und ihr KFZ
pfändet, ihre Wohnung und Geschäftsräume durchsucht - notfalls
mit gewaltsamer Türöffnung - und von ihr die eidesstattliche
Versicherung verlangt, natürlich mit Schufa-Eintrag.

Das klingt sehr heftig für ein ERSTES Schreiben???

Der Grund dafür seien Schulden in Höhe von 4,25 €, die sie
trotz mehrmaliger Anmahnungen nicht gezahlt habe.

Nun hat aber Frau Meyer niemals Mahnungen bekommen und ihre
Steuern eigentlich immer bezahlt.

Aha, also „eigentlich“ hat sie gezahlt. Da haben wir’s schon.

Offenbar gibt es auch keinen vollstreckbaren Titel gegen sie.

Macht nix, das Finanzamt stellt sich sowas selbst aus! Kein Witz!

Was sollte Frau Meyer aufgrund eines solchen Schreibens nun
tun?

Sofort klären! Und notfalls die 4,25 EUR + Verspätungszuschlag ZAHLEN!
Bei einer solchen Summe lohnt der Aufwand und der oben beschriebene Ärger + Folgen nicht.

Hi,

Zu den Gläubigern, die in eigener Sache vollstrecken dürfen,
zählen die Finanzämter, die Steuerämter, die Zollbehörden, die
Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften: Freilich kündigen
auch diese die Vollstreckung an - wie im beschriebenen Fall
geschehen.

Krankenkassen vollstrecken nicht in eigener Sache, sondern lassen
das das Zollamt machen.

Gruß,

Malte

Servus Malte,

zwei Dinge sind hier voneinanderzuhalten:

Der Begriff des „Titels“ stammt aus dem Zivilrecht; die aufgezählten Gläubiger vollstrecken nicht nach ZPO, sondern nach Verwaltungsrecht.

„Vollstrecken in eigener Sache“ ist zugegeben schlampig formuliert. Richtig wäre: „brauchen zur Vollstreckung keinen Titel, weil die Vollstreckung bei ihnen nicht der ZPO unterliegt“.

Dass die Krankenkassen genausowenig wie zivilrechtliche Gläubiger selber vorbeikommen, um den Kuckuck auf den Steinway zu picken, ist natürlich richtig.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Frau Meyer muß die 4.25 € plus evtl. angefallene Säumniszuschläge (u. ä.) natürlich zahlen.
Alle angedrohten Maßnahmen, außer viellicht noch die Kontopfändung, sind aber so was von unverhältnismäßig, dass keine Vollstreckungsstelle daran denken dürfte, sie wirklich durchzuführen, so sie nicht ernsthafte Probleme bekommen will.

Gruß,
Markus

Hallo,

Alle angedrohten Maßnahmen, außer viellicht noch die
Kontopfändung, sind aber so was von unverhältnismäßig, dass
keine Vollstreckungsstelle daran denken dürfte, sie wirklich
durchzuführen, so sie nicht ernsthafte Probleme bekommen will.

bezieht sich das ausschließlich auf Maßnahmen von Behörden? Gibt es da eine rechtliche Grundlage für?
Mir wäre es absolut neu, dass man Beträge unterhalb einer bestimmten Grenze nicht eintreiben darf, weil es unverhältnismäßig wäre.
Gruß
loderunner

Hallo,

bezieht sich das ausschließlich auf Maßnahmen von Behörden?
Gibt es da eine rechtliche Grundlage für?

Ich weiß nur, dass es zumindest fürs Finanzamt gilt, die entsprechenden Vorschriften finden sich u. a. in der VollstrA und VollzA.
Es ist mir aber auch ein Fall einer Privatperson bekannt, der Schulden in Höhe von 20 Pfennig eingeklagt hat. Er hat gewonnen und die 20 Pfennig bekommen - aber die Gerichtskosten wurden ihm aufgebrummt.

Mir wäre es absolut neu, dass man Beträge unterhalb einer
bestimmten Grenze nicht eintreiben darf, weil es
unverhältnismäßig wäre.

Grundsätzlich hast du damit natürlich recht, aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel muß natürlich gewahrt bleiben, und dass wäre bei den hier angedrohten Maßnahmen wohl nicht der Fall:

  • Ein Kfz ist entweder viel mehr wert als 4,25€, dann kann man es nicht wegen eines so geringen Betrages pfänden. Oder es ist ein totale Schrottlaubee, für die man dann kaum einen Abnehmer finden wird, damit wäre die Pfändung wegen Sinnlosigkeit unzulässig.
  • Bei eine Lohnpfändung ist damit zu rechnen, dass der schuldner Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommt. Und wenn eine Behörde jemades Job wegen 4,25€ in Gefahr bringt, kann ich mir vorstellen, dass sie u. U. schnell schadenerstatzpflichtig wird.
  • Kontopfändung ist das einzige, was ich mir hier grade noch vorstellen könnte. Aber wenn ich der zuständige Vollstreckungsbeamte wäre, müsste das schon ein besonderer Fall sein, dass ich das riskieren würde.

Gruß,
Markus