Hallo kleines Beispiel aus der Praxis, ich habe eine Domain eines Autoherstellers bzw. einem konkretem Modell angemeldet, als ich in meinem Paket nach gewisser Zeit noch eine Domain übrighatte.
Die hab ich für meinen Dad (Fan des youngtimer-Modells) mit besagter Markenbezeichnung.de angemeldet und der hat dann anschliessend, solange diese noch die Blankomeldung hatte, bei der Autofirma angefragt, ob er unter dieser Domain eine nichtkommerzielle Fanseite aufbauen darf.
Im selben Zug hat er auch erbeten, allerlei Markenzeichen für diese Seite benutzen zu dürfen (Symbole, Schriftzüge etc.)
er hat angefragt, ob er ggf. (Webspace langt dafür noch nicht) digitalisierte Urheberrechtlich geschützte Dinge abbilden darf, zB. Werbeprospekte, oder Abb. aus Ersatzteilkatalogen, oder Werstatthandbüchern.
Es kam dann ein netter Brief der Rechtsabteilung: Einiges wurde erlaubt, anderes nicht, aber das wesentliche, was man wirklich braucht (Symbole Schriftzüge und sogar die Prospekte und Einzelabbildungen, auch Funde von Werbeaufnahmen aus dem Netz, die „vermutlich“ unter Copyright der Firma stehen etc.)und der hinweis, dass natürlich an manchen bildern auch andere Leute Rechte drauf haben, zB. Filmfirmen.
Ausserdem kam ein Brief vom Firmeneigenen Historischen Verein und Museum mit dem Angebot weiterer Infos zum Automodell, der Firma etc.
Problematischer ist es sicher, wenn es um so merkwürdige Marken, wie das MAgenta der T. geht, da kann man manchmal gar nicht für aufpassen. Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber manchmal hilft auch da ein netter Brief, dass man sich was anderes sucht und gerne bereit ist, die Domain abzugeben oder löschen zu lassen, wenn sie von Geldforderungen absehen. wenn man unter T-xy.de einen Telefonladen betreibt werden sie das aber nicht unbedingt durchgehen lassen.
Ist dann zwar dumm gelaufen, aber oft bekommt man so auch den kpf aus de Schlinge.
Bei sehr augenfälligen Ähnlichkeiten hilft es evtl auch schon Vorher die Rechtsabteilung des Konzerns um Erlaubnis/ok, zu fragen,sofern Probleme zu befürchten/vorherzusehen sind.
Was geschützte Namen sind/ bzw. ob der gewünschte schon irgendwie geschütt ist, kann man beim PAtent- und Markenamt erfragen. Auch die IHK hält Markenrechtsexperten vor, die eine solche Suche (insbes. wenns um internationale Marken geht) machen können. Nur weil was in D. nicht geschützt ist, kanns woanders auch so sein, und nur weil Mars für Schokoriegel geschützt ist, heißt das nicht, dass man nicht eine astronomische Seite mit Mars.de anmelden kann.
Aber auch da könnte ich mir Vorstellen, das Schoko-Mars evtl ein Interesse haben könnte, diese Seite durch Logoeinblendungen zu sponsern (das ist dann aber was für die Marketingabteilung von Nestle)
Gruß Susanne