Kündigung Fittnessvertrag wegen Kontaktverbot?

Hallo,

Angenommen ein Fitnessstudiobesitzer/Geschäftsführer hat eine gerichtliche Auflage: er darf sich einem Mitglied nicht nähern und keinen Kontakt zu ihm aufnehmen.
Hat dann das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Und, wie könnte das Mitglied dies in der Kündigung vormulieren?

LG schnuppa3

Hallo,

Angenommen ein Fitnessstudiobesitzer/Geschäftsführer hat eine
gerichtliche Auflage: er darf sich einem Mitglied nicht nähern
und keinen Kontakt zu ihm aufnehmen.
Hat dann das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Ungeachtet dessen, dass das Mitglied sich im Studio aufhalten/trainieren könnte und sich der GF „aus dem Weg“ halten müsste; ist dies doch schwer machbar, da der GF darin in seiner Tätigkeit anangemessen eingeschränkt würde, weil das „Opfer“ sich freiwillig in den Auftenhaltsbereich des „Täters“ begibt.

Und, wie könnte das Mitglied dies in der Kündigung
vormulieren?

Sinnvoll wäre hier für beide Parteien, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Der GF kommt durch Unaufmerksamkeit in keine „bedrängliche“ Situation mit dem Mitglied, welches für Ihn ggf. rechtliche Konsequenzen hätte; und das Mitglied begünstigt keine solche Situation in dem es fern bleibt.