Hallo,
könntet ihr mir mitteilen was deutsche Behörden unternehmen wenn z. B. jemand aus der Ukraine in Deutschland beim überfahren einer Roten Ampel geblitzt wurde (sofern dieser jemand den Behörden bekannt gemacht wird).
Oder wird das sofort zu den Akten gelegt?
Gruß
Werner
Hallo,
mit der Ukraine besteht kein Rechtshilfeabkommen bei Verkehrsverstößen.
Falls eine Anzeige vorliegt wird versucht dem Fahrer einen Anhörungsbogen, und dann den Bußgeldbescheid zuzustellen, sollte er ermittelt werden. Mehr geht nicht, es sei denn der Fahrer wird hier in D z.B. bei einer Kontrolle angehalten, und es wird bemerkt.
Kann sehr peinlich werden wenn ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot vorliegen sollte, dann wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis falls die Frist zum Fahrverbot antreten abgelaufen ist. Deshalb wird in solchen Fällen oft auf ein Fahrverbot verzichtet. Aber nicht immer und überall.
Gruß
hartmut
Hallo,
das heißt wenn der Fahrer hier bekannt ist, wird ihm ein deutsches Formular zugeschickt? Und wenn er das nicht zurückschickt tritt die Strafe (Bußgeld o. ä.) in Kraft?
Gruß
Werner
Hallo,
nicht so ganz. Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen. Darin kann er die Tat bestreiten, die Tat zugeben, oder den tatsächlichen Fahrer angeben. Also beschreiben was aus seiner Sicht richtig ist. Der Bogen braucht nicht zurück geschickt werden. Danach entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Bußgeldbescheid abgeschickt wird.
Der Fahrer muss eindeutig identifiziert werden, was naturgemäß schwierig ist, wenn man zwar ein schönes Foto hat, aber niemanden hat der den Fahrer auf dem Bild identifizieren kann. Die Gleichung Halter = Fahrer geht nicht.
Kann der Fahrer nicht festgestellt werden gibt es auch keinen Bußgeldbescheid.
Gruß
hartmut
Hallo,
was ich mir vorstellte war, dass, sofern der ausländische Fahrer gegenüber der Bußgeldstelle benannt wurde, dieser dann irgendwann in Odessa einen Brief der Bußgeldstelle aus Deutsch-Pusemuckel findet, mit einem netten Formular auf Deutsch.
Das wir der angenommene Ukrainer vielleicht gar nicht als das erkennen was es ist oder nicht inhaltlich verstehen (die schreiben ja auch kyrillisch).
Er wirft es also weg und hat damit in D ein Bußgeld o. ä. an der Hacke ohne es zu wissen.
Gruß
Werner
Hallo,
manche Sachbearbeiter auf den Bußgeldstellen sind sehr hartnäckig. Und da könnte ich mir gut vorstellen, ohne es jetzt zu wissen, das es auch Texte in verschiedenen Landessprachen gibt. Es sind zwar keine amtlichen Dokumente, sollten als Hinweis reichen. Und wenn er es nicht wissen sollte, spätestens wenn er erwischt, und die Reisekasse geschmälert wird, weiß er es.
Es ist also im eigenen Interesse des Beschuldigten, die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe zu entkräften falls er mal wieder nach D kommen will, evt. doch das Bußgeld zu überweisen. Wie gesagt, in der Ukraine kann es nicht eingetrieben werden. Problematischer ist wie schon geschrieben, ein ausgesprochnes Fahrverbot falls er am Steuer eines Kfz erwischt wird. Aber ob es ein Fahrverbot gibt, weiß ich nicht, weil ich nicht weiß ob es ein Verstoß unter oder über 1Sek. ist.
Es soll nicht so selten vorkommen, dass hier wohnhafte Übeltäter ihre Verwandten in fernen Ländern vorschieben. Deshalb sind die Bearbeiter oft sehr misstrauisch und forschen auch im engeren Umkreis des Halters, falls es ein hier zugelassenes Fahrzeug ist. Das es strafbar § 164 StGB ist einen falschen Fahrer anzugeben brauche ich ja nicht betonen.
Gruß
hartmut
Hi
so ist das nunmal in Deutschland: Amtssprache ist Deutsch.
Wenn ich ein Schreiben aus der Ukraine bekäme, dass auch nur halbwegs offiziellen Charakter hat: ich würd es mir übersetzen lassen.
Zum Verfahren nochmal:
Es findet ein ganz normales OWi-Verfahren statt, dass im Erlass eines BG enden kann. Dieser wird öffentlich zugestellt und die Sache dann, nach Rechtskraft, bis Eintritt der Vollstreckungsverjährung, versucht zu vollstrecken.
Gruß
HaWeThie