Ich hatte im Feb. eine schriftl. Zusage auf einen Job ab 1.6. bei einer Aktiengesellschaft in Berlin bekommen. Dazu kam es nicht, weil der Vorstandsvorsitzende, der mich einstellte kurfristig im April aus der AG ausgeschieden ist. Ende Sept. habe ich mich mit der Fa. vor dem Arbeitsgericht in Berlin geeinigt, daß mir noch 2 Gehälter und eine Rechnung (für geleistete Arbeiten vor meiner offiziellen Einstellung) zustehen und mein Anspruch auf einen Arbeitsplatz damit erledigt ist. Die Gehaltsabrechnungen und meine Papiere habe ich bekommen, aber kein Geld. Mein Pfändungs- und Überweisungsantrag läuft, aber es ist kein Geld mehr auf den Geschäftskonten. Das Büro in Berlin soll noch möbliert vorhanden sein, aber niemand mehr dort. Der Aufsichtsrat sitzt in München und ist nicht erreichbar und ich sitze hier hoch oben im Norden und frage mich, welche Möglichkeiten bleiben mir jetzt noch? Was nützt es, daß beim Konkursantrag (der bisher noch nicht gestellt wurde) die Gehaltsforderungen vorrangig behandelt werden, wenn kein Geld mehr da ist? Wenn die AG seit Juli schon zahlungsunfähig war, liegt hier nicht Konkursverschleppung vor? Kann man da was machen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen sammeln müssen?
Hallo,
das Arbeitsamt (AA) zahlt Konkursausfallgeld für längstens der letzten 3 Monate.
Unbedingt zum AA gehen und sich dort beraten lassen.
Alles andere kostet Zeit, noch mehr Geld und ist wenig hilfreich.
Das AA zahlt auch „Überbrückungsgeld“; wichtig; Vergleich vom Arbeitsgericht mitnehmen und evtl. Unterlagen aus den ersichtlich ist, dass Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
mfg
peter
Danke für die Antwort. Das Arbeitsamt hatte mir schon Arbeitslosengeld als eine Art „Vorschuß“ gezahlt und wollte dieses Geld dann von der AG erstattet haben. Das Geld vom Arbeitsamt ist aber nur ein Bruchteil zu dem, was ich von der Firma zu bekommen hätte. Es geht auch um die Sozialversicherung für die 2 Monate. Es ärgert mich, daß man auf der einen Seite Recht bekommen hat vor Gericht und am Ende doch der Verlierer ist.
Hi,
es wäre sinnvoll, einen Insolvenzantrag gegen den ehemaligen Arbeitgeber zu stellen.
Wie sollst du ruhig schlafen können, wenn du nicht weißt, ob etwas zu holen ist oder nicht?
Dann könntest du mit dem Aufsichtsrat Kontakt aufnehmen und mit einem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft drohen. Ich würde diesen vorbereiten und als Entwurf dem Aufsichtsrat zufaxen.
Wenn keine Reaktion kommt, würde ich die AG, bzw. den gesetzlichen Vertreter (Vorstandsvorsitzender) wegen Insolvenzverschleppung anzeigen.
Damit bekommt die Sache eine andere Dimension, du erfährst, ob noch Vermögen da ist und hast eventuell die Möglichkeit, noch etwas zu holen. Sollte der Vorstandsvorsitzende dran sein wegen Insolvenzverschleppung, kannst du ihn vielleicht sogar persönlich zur Kasse bitten.
Viel Glück,
Francesco
Danke Francesco, kann ich das auch gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden machen? Der Vorstandsvorsitzende ist schon per 17.10. ausgeschieden. Das war schon der 2 Vorsitzende der von einen auf den anderen Tag ausgeschieden ist.
Hi!
Ob der ausgeschieden ist ist doch wurscht…
Wenn er an der Konkursverschleppung beteiligt war ist er in der Sache drin und bei solchen Sachen wird in Deutschland sogar mal die Staatsanwaltschaft aktiv ;o))
Gruß
Bernd
Danke Francesco, kann ich das auch gegen den
Aufsichtsratsvorsitzenden machen? Der Vorstandsvorsitzende ist
schon per 17.10. ausgeschieden. Das war schon der 2
Vorsitzende der von einen auf den anderen Tag ausgeschieden
ist.
Danke. Gehe heute Nachmittag zum Rechtsanwalt. Mal sehen, was der für mich tun kann.