Hallo w-w-w’ler,
ich war gerade auf einer Anti-Spam-Seite, die im Zuge einer Kampagne der Verbraucherzentrale eröffnet wurde.
Dort werden auch einige „Musterschreiben“ zum Download angeboten.
Im Schreiben zu einer Unterlassungsaufforderung steht folgender Satz:
Dem Adressaten unerbetener E-Mail-Werbung steht darüber hinaus gegen den Absender ein Unterlassungsanspruch nach den §§ 823, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu.
Den § 1004 kann ich ja verstehen, aber was hat 823 mit dem Unterlassungsanspruch zu tun?
Ist das korrekt (und ich versteh’s nur nicht) oder evtl. ein Zahlendreher?
Grüße
Martin