Versäumnis?

Hallo,

ist dies ein Versäumnis?

Jemand wendet sich an eine Kanzlei. Bevor das Mandat erteilt wird, gewinnt derjenige den Eindruck dass diese Kanzlei schludert. Eine mehrmals geäusserte Zusage, zB. Entwurf eines dringden Schreibens zur Abwendung einer Gefahr, würde nicht eingehalten.

Daraufhin schwindet das Vertrauen und diese Kanlzlei wird mit dem Fall nicht beauftragt, das Mandat wird nicht erteilt.

Durch dieses Schludern ist aber der GAU, der hätte vermieden sollen, eingetreten.

Ist die ein Versäumnis der Kanzlei?

Danke für die Antworten
Bastett

Hallo,

entweder der Kanzlei wurde das Mandat erteilt, dann „haftet“ die Kanzlei, oder das Mandat wurde nicht erteilt, dann hafte die Kanzlei nicht, eingentlich logisch, oder ???

mfg

ist dies ein Versäumnis?

Jemand wendet sich an eine Kanzlei. Bevor das Mandat erteilt
wird, gewinnt derjenige den Eindruck dass diese Kanzlei
schludert. Eine mehrmals geäusserte Zusage, zB. Entwurf eines
dringden Schreibens zur Abwendung einer Gefahr, würde nicht
eingehalten.

Daraufhin schwindet das Vertrauen und diese Kanlzlei wird mit
dem Fall nicht beauftragt, das Mandat wird nicht erteilt.

Durch dieses Schludern ist aber der GAU, der hätte vermieden
sollen, eingetreten.

Ist die ein Versäumnis der Kanzlei?

Danke für die Antworten
Bastett

Hallo,

entweder der Kanzlei wurde das Mandat erteilt, dann „haftet“
die Kanzlei, oder das Mandat wurde nicht erteilt, dann hafte
die Kanzlei nicht, eingentlich logisch, oder ???

mfg

Scheinbar logisch, die Kanzlei will aber Geld? Wenn das Mandat nicht erteilt wurde, kann dann die Kanzlei Geld verlangen?

Leicht verwirrte Grüße
Bastett

Scheinbar logisch, die Kanzlei will aber Geld? Wenn das Mandat
nicht erteilt wurde, kann dann die Kanzlei Geld verlangen?

Nein, aber nachdem was Du oben geschrieben hast, wurde das Mandat bereits erteilt.
Ein RA wird nicht zusagen, ein wichtiges Schreiben zu erstellen, ohne mandatiert worden zu sein.
Oder anders gesagt: Wenn Du ihn bereits gebeten hast, ein Schreiben zu erstellen, dann liegt darin die Mandatierung.

Gruß, Trobi

Hallo,

Scheinbar logisch, die Kanzlei will aber Geld? Wenn das Mandat
nicht erteilt wurde, kann dann die Kanzlei Geld verlangen?

generell würde ich sagen, wenn jemand eine Leistung erbracht hat, hat er auch Anspruch auf Bezahlung. Da der RA ja mit dir gesprochen hat und somit Zeit inverstierte, müsste er auch einen Anspruch auf Bezahlung dieser Zeit haben. Sagt mir jedenfalls meine Logik. Zumidest war es dann ein Beratungsgespräch.

Marion

Hallo,

ist dies ein Versäumnis?

Ja, deines.
Du hättest dich vorab erkundigen müssen, ob und wieviel es kostet.
Begleiche die Rechnung.
Alles andere ist unerheblich.
Grüße
BW
Prüfe die Rechnung auf einen Vorbehalt, wende dich an die Anwaltskammer bei berechtigten Zweifeln an der Vorgehensweise. Versäumnisse einer Kanzlei gibt es nicht.

Nein, aber nachdem was Du oben geschrieben hast, wurde das
Mandat bereits erteilt.
Ein RA wird nicht zusagen, ein wichtiges Schreiben zu
erstellen, ohne mandatiert worden zu sein.
Oder anders gesagt: Wenn Du ihn bereits gebeten hast, ein
Schreiben zu erstellen, dann liegt darin die Mandatierung.

Gruß, Trobi

Danke für die interessante Antwort, somit, wenn die Kanzlei also durch den Auftrag mandatiert war, wäre dies also ein Versäumnis, da zugesagt wurde ein wichtiges Schreiben zu erstellen, die Zusage wurde trotz mehrfachem Nachfragen nicht eingehalten, daraufhin arbeitet man nicht mehr mit dieser Kanzlei und in dieser Zeit passiert dann der Gau…

Würde mich über eine weitere Antwort freuen…

Hallo!

Also die Frage wurde doch eigentlich schon beantwortet. Wenn der Anwalt einen Fehler verschuldet und hieraus ein Schaden entsteht haftet er dafür. Das ist vollkommen klar.

Das andere ist die Frage des Honorars. Also ich kenne mich da im deutschen Recht zuwenig aus, aber ich würde schon sagen, dass da bei einem Mandatsvertrag auch das Leistungsstörungsrecht gilt. Das bedeutet insb. dass für eine mangelhafte Leistung (Schlechtleistung) nicht das volle Honorar verlangt werden kann. Also vielleicht kann sich da mal jemand zum deutschen Recht äußern. Es ist aber eigentlich ein allgemeiner zivilrechtlicher Grundsatz, dass das so ist. Wenn einer bei einem synallagmatischen Vertrag eine Schlechtleistung erbringt kann er nicht gleichzeitig die volle Gegenleistung verlangen. Jedenfalls hat das zum österreichischen Recht der OGH ich glaube letztes Jahr auch für das anwaltliche Mandat bestätigt.

Gruß
Tom